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Format
Stellungnahme
Date
13. Januar 2026

Maßnahmenvorschläge für das zu beschließende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Stellungnahme zum aktuellen Arbeitsprozess

Einleitung

Das Klimaschutzgesetz (KSG) zeigt den Weg zur Treibhausgasneutralität 2045 für Deutschland auf. Im Jahr 2030 soll eine Treibhausgasminderung von mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um 88 Prozent im Vergleich zu 1990 erreicht werden.

Damit dies erreicht wird, ist die Bundesregierung gefordert entsprechende Maßnahmen in den Klimaschutzprogrammen zu verankern. Im Klimaschutzgesetz §9 ist festgelegt, dass die Bundesregierung innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz beschließen muss, um die nationalen Klimaziele 2030 und 2040 sowie die Verpflichtungen aus der europäischen Klimaschutzverordnung zu erfüllen. Das bedeutet, bis spätestens März 2026 muss die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm beschließen. Bisher ist allerdings die Transformationsdynamik in den Nachfragesektoren Industrie, Gebäude und Verkehr zu gering, um die Verpflichtungen zu erreichen. Als Folge sollten strukturelle Minderungsmaßnahmen gestärkt und Investitionen gezielt in die Elektrifizierung von Mobilität, Wärme und industriellen Prozessen sowie den Ausbau erneuerbarer Energien gelenkt werden. Damit kann sowohl die Emissionsminderung als auch die energiepolitische Resilienz erhöht werden.

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Bibliographische Daten

Autor:innen
Mira Wenzel, Niels Wauer, Lea Mohnen
Versionsnummer
1.0
Veröffentlichungsdatum

13. Januar 2026

Seitenzahl
26
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Klimaneutrales Deutschland.

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