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Format
Analyse
Date
18. Juni 2025

Erneuerbare Energien senken Strompreise unabhängig von der Nachfrage

Eine Analyse der Effekte des geplanten Ausbaus von Wind- und Solarenergie bis 2030 auf die Strompreise sowie der Auswirkungen auf die Förderkosten über das EEG-Konto

Erneuerbare Energien senken Strompreise unabhängig von der Nachfrage

Kernergebnisse

Der geplante Ausbau Erneuerbarer Energien bis 2030 ist ein zentraler Hebel für niedrige Strompreise. Denn er senkt den durchschnittlichen Börsenstrompreis um rund 20 Euro pro Megawattstunde – im Vergleich zu einem Szenario mit verlangsamtem Ausbau. Dies gilt sowohl bei einer starken als auch bei einer schwachen Entwicklung der Stromnachfrage bis 2030, wie eine Analyse der Börsenstrompreisentwicklung von Aurora Energy Research im Auftrag von Agora Energiewende zeigt. In beiden Nachfrageszenarien übersteigen die Strompreisersparnisse die zusätzlichen Förderkosten für das EEG-Konto. Ein verlangsamter Erneuerbaren-Energien-Ausbau würde hingegen die Preise für alle Stromkundinnen und -kunden erhöhen und zudem die weitere Elektrifizierung von Industrie, Verkehrs- und Gebäudesektor gefährden.

Hintergrund

In Deutschland spielt sich aktuell eine Energiewende der zwei Geschwindigkeiten ab: In der Energiewirtschaft senkt der dynamische Ausbau von Solarenergie und Windkraft Börsenstrompreise und Emissionen (siehe Studie Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2024). Zeitgleich stagniert die Energienachfrage aufgrund der schwächelnden Gesamtwirtschaft, und die Elektrifizierung in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr – also der Umstieg auf klimaneutrale Technologien wie beispielsweise Elektroautos und Wärmepumpen – kommt kaum voran. Das wirft die Frage auf, ob die Stromnachfrage bis 2030 auf den im Erneuerbare-Energien-Gesetz angenommenen Richtwert von 750 Terawattstunden ansteigt. 

Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung vor diesem Hintergrund vereinbart, im Rahmen eines Energiewende-Monitorings den Richtwert für den zukünftigen Bruttostromverbrauch und den Ausbau der Erneuerbaren auf den Prüfstand zu stellen.

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Textabschnitt 2

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern – als Zwischenziel auf dem Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem.  

Beispielrechnung: 

Wenn der Bruttostromverbrauch 2030 bei: 

  • 750 TWh läge → 80 Prozent = 600 TWh Erneuerbaren-Strom
  • 630 TWh läge → 80 Prozent = 504 TWh Erneuerbaren-Strom  

In der aktuellen Debatte wird teilweise argumentiert, ein weniger stark steigender Strombedarf infolge einer langsameren Elektrifizierung von Industrie, Gebäuden und Verkehr würde es rechtfertigen, das 2030-Ausbauziel für Erneuerbare Energien zu verringern. 

Wir halten diese Verknüpfung von Ausbauzielen und Stromnachfrage für problematisch. Denn nach unserer Einschätzung greift die Schlussfolgerung, dass sich die aktuelle Nachfrageschwäche langfristig fortsetzt, zu kurz. Zum einen wird dabei unterschätzt, dass die Vorhaben der neuen Regierung, den Strompreis deutlich zu senken, einen Impuls für eine deutlich stärkere Stromnachfrage setzen können. Zum anderen wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass eine geringere Dynamik bei der Elektrifizierung auch bedeutet, dass mehr Verbrenner-Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, mehr Öl- und Gasheizungen in den Gebäuden verbleiben und mehr Kohle- und Gasverbrennung in Industrieprozessen zum Einsatz kommt – was die Erreichung der Klimaziele erheblich erschwert. In der vorliegenden Analyse haben wir diese Aspekte jedoch bewusst ausgeklammert und stattdessen die Frage untersucht, welche Auswirkungen eine Drosselung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf den Strompreis hätte – bei einem schwachen und starken Anstieg der Stromnachfrage.

Der Koalitionsvertrag sieht kurzfristige Strompreisentlastungen aus dem Haushalt vor 

Die neue Bundesregierung strebt eine spürbare Entlastung von Unternehmen und Haushalten bei den Strompreisen an und hat dazu im Koalitionsvertrag eine Reihe kurzfristiger Maßnahmen in Aussicht gestellt: 

  • Absenkung der Stromsteuer auf EU-Minimum
  • Absenkung und Deckelung der Übertragungsnetzentgelte
  • Ausweitung der Strompreiskompensation
  • Einführung eines (bislang nicht genauer definierten) Industriestrompreises 

Diese Maßnahmen können die deutschen Stromkundinnen und -kunden mit unmittelbarer Wirkung entlasten. Um diese Entlastung dauerhaft aufrechtzuerhalten, sind jedoch hohe jährliche Zahlungen aus dem Bundeshaushalt erforderlich. Es sei denn die Bundesregierung schafft auch die Voraussetzungen, die Strompreise strukturell und nachhaltig zu senken.

Szenarienvergleich 2030: Auswirkungen des Erneuerbaren-Ausbautempos auf Strompreise und Förderkosten 

Vor diesem Hintergrund hat Agora Energiewende das Beratungsunternehmen Aurora Energy Research mit einer Analyse beauftragt, die den Strompreiseffekt des Erneuerbare-Energien-Ausbaus berechnet. Für zwei Nachfrageszenarien („dynamische Elektrifizierung: 708 TWh“ sowie „schwache Stromnachfrage: 609 TWh“) hat das Aurora-Marktmodell den durchschnittlichen Börsenstrompreis für 2030 berechnet – jeweils für zwei Ausbaupfade der Erneuerbaren Energien: Für den laut aktuellem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geplanten Erneuerbaren-Ausbau sowie für einen an die gesunkene Stromverbrauchsprognose angepassten, deutlich abgeschwächten Ausbau. 

Energiewende im Monitoring: geplanter Ausbau oder Drosselung?

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Textabschnitt 3

Der Modellierung liegen dabei die folgenden EEG-Zubauwerte zugrunde: Bei Beibehaltung der aktuellen EEG-Ziele 2030 verdoppelt sich sowohl die installierte Photovoltaik-Leistung von derzeit1 105 Gigawatt auf 215 Gigawatt als auch die Windkraftleistung von 74 auf 141 Gigawatt. Das Szenario eines gedrosselten Zubaus geht von einer Reduktion des geplanten Ausbaus bis 2030 aus. Konkret bedeutet das: eine Halbierung des jährlichen Photovoltaik-Zubaus, 40 Prozent weniger Zubau bei Windenergie an Land und 30 Prozent weniger bei Windenergie auf See. 

Das Ergebnis der Modellierung zeigt: Bei Fortführung der aktuellen Ausbaudynamik der Erneuerbaren Energien und von mehr Großbatteriespeichern liegt der durchschnittliche Börsenstrompreis im Jahr 2030 unabhängig von der Entwicklung der Stromnachfrage um rund 20 Euro pro Megawattstunde niedriger als bei einer Verlangsamung des Ausbautempos. Das entspricht einer Absenkung der Strompreise um 23 Prozent (im Szenario mit geringerer Nachfrageentwicklung) beziehungsweise 20 Prozent (im Szenario mit stärkerem Anstieg der Stromnachfrage). 

Erneuerbaren-Ausbau als effizienter Hebel für Strompreisentlastungen

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Textaschnitt 4

Im Szenario mit schwächerer Stromnachfrage-Entwicklung entspricht der von 85 auf 65 Euro pro Megawattstunde verringerte Börsenstrompreis einer jährlichen Ersparnis von etwa 12 Milliarden Euro2 auf der Stromrechnung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Er stellt eine strukturelle, weil dauerhafte Senkung der Strompreise dar. Gleichzeitig fallen über das EEG-Konto zusätzliche staatliche Ausgaben für die Bezuschussung der Erneuerbarer-Energien-Anlagen in Höhe von 7 bis 7,8 Milliarden Euro an – verglichen mit einem gedrosselten Ausbau.3 Umgelegt auf einen Stromverbrauch von 609 Terawattstunden, machen die Förderkosten somit rund 12 bis 13 Euro pro Megawattstunde des durchschnittlichen Strompreises aus. Daraus ergibt sich, dass jeder Euro aus dem Bundeshaushalt, der den Ausbau Erneuerbarer Energien fördert, eine Strompreissenkung von durchschnittlich 1,60 Euro pro Megawattstunde erzielt. Eine bemerkenswerte Hebelwirkung mit dem Faktor 1,6, die andere staatlich geplante Strompreisentlastungen so nicht ausweisen.

Grafik 4

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Textabschnitt 5

Im Szenario mit dynamischer Elektrifizierung, in dem der Stromverbrauch in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr schneller als bisher ansteigt, wächst die Stromnachfrage auf 708 Terawattstunden im Jahr 2030. Wird gleichzeitig der Ausbau Erneuerbarer Energien konsequent fortgeführt, sinkt der Börsenstrompreis auch in diesem Szenario deutlich: Statt 101 Euro pro Megawattstunde infolge eines gedrosselten Erneuerbaren-Ausbaus, liegt der Preis bei nur 81 Euro pro Megawattstunde. Dies entspricht einer jährlichen Ersparnis von rund 14 Milliarden Euro auf der Stromrechnung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der zusätzliche EEG-bedingte Förderbedarf in diesem Szenario würde sich auf 7,5 bis 7,7 Milliarden Euro belaufen, verglichen mit einem langsameren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Durch eine höhere und flexiblere Stromnachfrage machen die Förderkosten hier rund 11 Euro je Megawattstunde aus. Im Ergebnis erzielt jeder staatliche Zuschuss-Euro in den Ausbau Erneuerbarer Energien somit eine durchschnittliche Strompreissenkung von sogar 1,90 Euro je Megawattstunde (Hebelwirkung um den Faktor 1,9). 

Wirtschaftliche Risiken eines stockenden Erneuerbaren-Ausbaus bei steigender Stromnachfrage 

Die Ergebnisse verdeutlichen den preissenkenden Effekt von Erneuerbaren Energien auf die Strompreise. Und gleichzeitig das Preisrisiko, welches ein unzureichender Ausbau birgt: Beispielsweise könnte eine neuerliche fossile Energiepreiskrise die Stromnachfrage kurzfristig ansteigen lassen und die Elektrifizierung beschleunigen. Die Stromnachfrage könnte aber auch durch einen Anstieg der industriellen Produktion infolge einer erfolgreichen Wirtschafts- und Industriepolitik der aktuellen Regierung spürbar zunehmen. Trifft diese erhöhte Nachfrage auf ein stagnierendes Angebot an Erneuerbaren Energien, wären deutliche Strompreissteigerungen die Folge. Ein Börsenstrompreis von 101 Euro pro Megawattstunde (Szenario: starker Anstieg der Nachfrage und schwacher Erneuerbaren Ausbau) könnte dann wiederum teure, konsumtive Strompreisentlastungsmaßnahmen durch die Politik erforderlich machen. 

Exkurs: Merit-Order-Prinzip – Warum mehr Erneuerbare den Strompreis senken

Erneuerbare Energien produzieren Strom nahezu ohne laufende Kosten. Wenn Wind- und Solaranlagen viel Strom ins Netz einspeisen, müssen teure Gas- oder Kohlekraftwerke weniger laufen. Das bezeichnet man als „Merit-Order-Effekt“: An der Strombörse bestimmt das Angebot jenes Kraftwerks den Preis, das zuletzt benötigt wird, um die Stromnachfrage vollständig zu decken. Je mehr günstiger Ökostrom vorhanden ist, desto seltener werden teure Kraftwerke benötigt. In der Folge nehmen Stunden mit niedrigen bzw. sehr niedrigen Strompreisen zu, was sich dämpfend auf den durchschnittlichen Jahresstrompreis auswirkt. 

Die Zunahme an Stunden besonders günstiger Strompreise schafft zudem einen starken Anreiz für Unternehmen und Haushalte, flexible Teile ihres Stromverbrauchs in diese Stunden zu verlagern – etwa das Elektroauto dann zu laden oder die (kleine oder Groß-)Wärmepumpe zu nutzen. Wenn diese Verbrauchseinrichtungen gezielt zu Zeiten Strom beziehen, wenn viel günstiger Ökostrom zur Verfügung steht, kann das nicht nur individuell die Stromrechnung senken, sondern auch zur effizienten Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien beitragen und damit die den Preis für alle zu senken. 

Elektrifizierung als Schlüssel zur Reduktion geopolitischer Risiken und Importabhängigkeit 

Neben ökonomischen Vorteilen erhöht Elektrifizierung auf Basis von Erneuerbaren Energien die Resilienz in Zeiten geopolitischer Spannungen. Sie reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten und den damit verbundenen Preisrisiken. Technologien wie Photovoltaik oder Energiespeicher erfordern zwar zu Beginn ihrer Lebensdauer den Import etwa von Modulen oder Batteriezellen; Verbraucher sind aber nicht, wie bei fossilen, z.B. erdöl- oder gasbasierten Technologien, auf die kontinuierliche Einfuhr fossiler Rohstoffe und deren volatiler Preisentwicklung abhängig.

Was braucht es, um den Erneuerbaren-Ausbau kostengünstig voranzutreiben und den Strompreis dauerhaft zu senken? 

Mit dem Vorschlag zur Weiterentwicklung des EEG (siehe Studie Ein neues Investitionsinstrument für Wind- und Solaranlagen) hat Agora Energiewende ein Konzept vorgelegt, wie die Bundesregierung den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien kosteneffizient vorantreiben kann. Im Zentrum steht dabei eine Weiterentwicklung des EEGs hin zu einem Investitionsrahmen, der staatliche Absicherungsinstrumente (Differenzverträge) mit privaten Finanzierungsinstrumenten wie langfristigen Strombezugsverträgen kombiniert. Zudem sollten endlich Hindernisse – z.B. bei den Netzentgelten – beseitigt werden, die einer flexiblen Nutzung des erneuerbaren Stroms etwa durch Power-to-Heat-Anlagen, Speicher, Elektroautos und Wärmepumpen entgegenstehen.

Wie entwickeln sich die Netzkosten? 

Steigende Netzkosten werden oft als Argument gegen den Ausbau Erneuerbarer Energien angeführt. Allerdings ist der Großteil des Netzausbaus bis 2030 aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume bereits heute festgelegt. Eine kurzfristige Verlangsamung des Erneuerbaren-Ausbaus hätte daher bis zum Beginn der 2030er Jahre kaum Einfluss auf die Netzkosten.  

Hinzu kommt: Laut Auswertungen des Bundesrechnungshofs liegt der Netzausbau derzeit sieben Jahre hinter dem Zeitplan des Netzentwicklungsplans (NEP) zurück. Der notwendige Infrastrukturaufbau erfolgt somit ohnehin mit deutlicher Verzögerung. Um weder die Versorgungssicherheit noch die Systemintegration der Erneuerbaren zu gefährden, sollten weitere Verzögerungen vermieden werden. Indem notwendige Investitionen für den Stromnetzausbau in die Zukunft verschoben werden, verlagern sich die Kosten lediglich auf einen späteren Zeitpunkt – der langfristige Bedarf bleibt im Zuge einer fortschreitenden Elektrifizierung und Integration Erneuerbarer Energien unverändert. 

Fußnoten

1 Datenstand 13.05.2025

2 Methodik: Die Berechnung der Strompreisentlastung erfolgt auf Grundlage der Differenz der durchschnittlichen Börsenstrompreise zwischen dem Szenario gedrosselten und geplanten Ausbau von Erneuerbarer Energien. Diese Preisdifferenz („Strompreisdelta“) wird mit dem jeweiligen Stromverbrauch multipliziert: Strompreisentlastung = Strompreisdelta × Stromverbrauch.

3 Methodik: EEG-Nettozahlungen: Marktprämie + Einspeisevergütung - Vermarktungserlöse EEG. Berücksichtigt wird der Anlagenbestand inklusive 2024.

Methodischer Hinweis: Die Spannbreite der Ergebnisse reflektiert die Unsicherheit bezüglich des Effekts des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen auf die Förderbedarfe für PV-Aufdachanlagen.

Quellen:

  • Bundesnetzagentur (2025): Marktstammdatenregister.
  • Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln (2024): Mittelfristprognose zur deutschlandweiten Stromerzeugung aus EEG-geförderten Kraftwerken für die Kalenderjahre 2025 bis 2029.
  • Netztransparenz (2024): Bewegungsdaten.
  • Netztransparenz (2024): EEG-Anlagenstammdaten zur Jahresabrechnung 2023.
  • Netztransparenz (2025): EEG-Vergütungskategorien.

Bibliographische Daten

Autor:innen
Moritz Zackariat & Philipp Godron
Versionsnummer
1.1
Veröffentlichungsdatum

18. Juni 2025

Zitiervorschlag
Agora Energiewende (2025): Erneuerbare Energien senken Strompreise unabhängig von der Nachfrage.
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Klimaneutrales Deutschland.

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