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Format
Policy Brief
Date
15. Mai 2025

Factsheet EU-Klimaziele

Eine Einordnung zur europäischen Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation)

Einleitung

Die EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) gilt für die Wirtschaftszweige, die nicht unter den Emissionshandel ETS 1 fallen: Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, bestimmte Kleinkraftwerke, bestimmtes Kleingewerbe und Abfall. Sie definiert für alle Mitgliedsstaaten 2021 bis 2030 verbindliche jährliche Emissionshöchstmengen. Bleibt Deutschland bei der Entwicklung, die das Umweltbundesamt prognostiziert, so überschreitet es seine jährlichen Emissionshöchstmengen ab 2025. Mitgliedsstaaten können ihre Zielverfehlung ausgleichen, indem sie Emissionsrechte von anderen Mitgliedsstaaten zukaufen. Die dazu notwendigen öffentlichen Mittel schaffen auf diese Weise jedoch keinen Mehrwert und könnten sinnvoller eingesetzt werden, um privates Kapital zu hebeln. Auf diese Weise könnten ausgewählte Klimaschutzinvestitionen (mit-)finanziert und die Modernisierung Deutschlands vorangebracht werden. 

In diesem Factsheet erläutern wir, welche Kosten auf Deutschland bei einer Zielverfehlung zukommen könnten, und vergleichen die möglichen ESR-Ausgleichszahlungen mit öffentlichen Finanzbedarfen für ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen.

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Bibliographische Daten

Autor:innen
Corinna Fischer, Mira Wenzel, Uta Weiß und Niels Wauer (alle Agora Energiewende)
Publikationsnummer
367/04-P-2025/DE
Versionsnummer
1.0
Veröffentlichungsdatum

15. Mai 2025

Seitenzahl
3
Zitiervorschlag
Agora Energiewende (2025): Factsheet EU-Klimaziele – Eine Einordnung zur europäischen Klimaschutzverordnung
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Klimaneutrales Deutschland.

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