Aktuell können Vermieterinnen und Vermieter, die eine energetische Sanierung an einer Mietwohnung in Deutschland vornehmen, diese über einen Aufschlag auf die Miete refinanzieren. Dieser Mechanismus wurde in der jüngeren Vergangenheit intensiv diskutiert, denn einige Vermieterinnen und Vermieter sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, die Modernisierungsumlage zu missbrauchen, um Mieterinnen und Mieter durch hohe Mietaufschläge aus ihrer Wohnung zu befördern.
Im Hinblick auf den Klimaschutz ist die Modernisierungsumlage in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltungsform als Instrument ungeeignet, denn sie orientiert sich nicht an eingesparter Energie oder eingesparten CO₂-Emissionen, sondern rein an den Investitionskosten, die die Vermieterin für die Modernisierung aufgebracht hat.
Dieses Projekt fokussiert sich deshalb darauf, wie die Anreize auf dem Mietmarkt so gesetzt werden können, dass Vermieter und Mieterinnen für klimafreundliches Handeln belohnt werden: Die Anreize müssen so gesetzt werden, dass eine Vermieterin davon profitiert, wenn sie eine sinnvolle Klimaschutzmaßnahme vornehmen lässt. Gleichzeitig sollte der Anreiz für den Mieter, sparsam zu heizen, bestehen bleiben und er sollte vor unverhältnismäßigen Mietaufschlägen geschützt werden.
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