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Format
Analyse
Date
25. Mai 2020

Zwischen Rekordhoch und Abschaffung: Die EEG-Umlage 2021 in Zeiten der Corona-Krise

Einleitung

Eine Prognose der EEG-Umlage des kommenden Jahres wird üblicherweise im Laufe des Sommers erstellt, bis dann Mitte Oktober die Übertragungsnetzbetreiber die Umlage für das nächste Jahr veröffentlichen. Doch dieses Jahr ist hier vieles anders. Denn schon jetzt lässt sich sagen, dass das Krisenjahr 2020 auch auf den Strommärkten und damit bei der EEG-Umlage seine Spuren hinterlässt – was die EEG-Umlage erhöhen wird. Zudem steht die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes an, wonach ein Teil der CO₂-Preiseinnahmen zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden soll.

Und zum Dritten wird im Zuge der Diskussionen um die Wachstum- und Konjunkturprogramme auch eine grundlegende Reform, wenn nicht gar Abschaffung der EEG-Umlage gefordert.

Diese Kurzanalyse geht auf diese drei Diskussionen ein und betrachtet dabei auch die Frage, welche Gesamteffekte dies auf die Haushaltsstrompreise haben wird.

Kernergebnisse

  1. Die EEG-Umlage wird 2021 von 6,8 Cent je Kilowattstunde auf ein Rekordhoch von etwa 8,6 Cent steigen, sofern der Gesetzgeber die Einnahmen aus dem höheren CO₂-Preis nach dem novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetz nicht zügig auf das EEG-Konto weiterleitet.

    Die Hauptursache für den Anstieg bei der EEG-Umlage ist ein gesunkener Börsenstrompreise infolge des Preisverfalls bei Erdgas (+1,1 Cent) sowie des Einbruchs der Stromnachfrage durch die Corona-Krise (+0,7 Cent).

  2. Die Einnahmen aus dem erhöhten CO₂-Preis von 25 Euro pro Tonne ab 2021 können den Anstieg der EEG-Umlage 2021 auf 7,1 Cent je Kilowattstunde begrenzen.

    Das Bundeskabinett hat jüngst vorgeschlagen, den von 2021 an geltenden CO2-Preis auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas von 10 auf 25 Euro je Tonne zu erhöhen. Werden die Mehreinnahmen entsprechend der Bund-Länder-Einigung im Vermittlungsausschuss vom Dezember 2019 komplett zur Senkung der EEG-Umlage eingesetzt, wird dadurch der Anstieg der Umlage um etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde gedämpft. Die eigentlich beabsichtigte Senkung der EEG-Umlage kann aber aufgrund der Corona-Effekte nicht erreicht werden.

  3. Im Rahmen des geplanten Corona-Konjunkturprogramms sollte die EEG-Umlage einen Zuschuss von 5 Cent je Kilowattstunde aus dem Bundeshaushalt erhalten – und so im Jahr 2021 auf 3,6 Cent je Kilowattstunde halbiert werden

    Diese Finanzspritze von rund 12 Milliarden Euro zuzüglich 1 Milliarde Mehrwertsteuer im Zuge eines Corona-Wachstumspakets würde kurzfristig die Stromrechnung entlasten und Kaufkraft in gleicher Größenordnung stärken. Sie könnte ab 2022 sukzessive durch die steigenden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung abgelöst werden. Bei einer nochmaligen Erhöhung des CO2-Preises wäre sogar die komplette Abschaffung der EEG-Umlage denkbar – angesichts aktuell sehr niedriger Öl- und Gaspreise eine historische Chance.

Bibliographische Daten

Autor:innen
Thorsten Lenck, Fabian Hein, Dr. Patrick Graichen
Publikationsnummer
181/04-A-2020/DE
Veröffentlichungsdatum

25. Mai 2020

Seitenzahl
11
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Der Doppelte Booster.

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