-
Das von der Bundesregierung festgelegte Klimaschutz-Sektorziel für die Energiewirtschaft bedeutet, dass die installierte Leistung der Kohlekraftwerke von heute 46 Gigawatt bis 2030 auf rund 16 Gigawatt reduziert werden muss.
Die verbleibenden Kraftwerke produzieren dann noch rund 82 Terawattstunden Strom und stoßen noch etwa 80 Millionen Tonnen CO2 aus. Das entspricht gegenüber heute einer Reduktion um 66 Prozent.
-
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent kann die wegfallenden Kohlestrommengen bis 2030 nahezu vollständig kompensieren, Deutschland bleibt Stromexporteur.
Kohle- oder Atomkraftwerke in den Nachbarländern profitieren so nicht vom deutschen Kohleausstieg. Um die Versorgungssicherheit trotz geringerer Kohlekraftwerksleistung sicher zu gewährleisten, sind neben mehr Lastmanagement und der weiteren Integration des europäischen Stromverbunds zusätzliche Gasanlagen nötig.
-
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent bis 2030 senkt die Börsenstrompreise stärker als sie durch den Kohleausstieg ansteigen.
Im Ergebnis liegen sie in der Kombination von schrittweisem Kohleausstieg und 65 Prozent Erneuerbaren um vier Euro je Megawattstunde niedriger als ohne weitere Maßnahmen zu erwarten ist. Nicht-privilegierte Haushalts- und Gewerbekunden zahlen letztlich vergleichbare Endkundenpreise, da der niedrigere Börsenstrompreis durch eine leicht höhere EEG-Umlage ausgeglichen wird.
-
Die stromintensive Industrie kann von einem schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Rückführung der Kohleverstromung profitieren.
Sie kommt in den Genuss der sinkenden Börsenstrompreise, ist jedoch von der EEG-Umlage weitestgehend befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Privilegierungen beim EEG und der CO2-Strompreiskompensation auch nach 2020 beibehalten werden. Dies ist aber – mit oder ohne Kohleausstieg – für die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ohnehin notwendig.
-
Verwandte Inhalte