Am 20. Juni 2023 hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG-E) vorgelegt. Zeitgleich wurden der Entwurf eines Klimaschutzprogramms (KSP-E) sowie einzelne Zahlen aus dem Projektionsbericht 2023 veröffentlicht.
Vor Veröffentlichung des KSG-E hatte die Rechtsanwaltskanzlei Günther im Auftrag von Agora Verkehrswende und Agora Energiewende bereits ein umfassendes Gutachten zu den verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen und Gestaltungsoptionen sowie konkreten Verbesserungsvorschlägen im Hinblick auf die Novellierung des KSG erstellt.
Darauf aufbauend untersucht dieses Gutachten zunächst, inwieweit das KSG-E den verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen genügt. Dabei kommt es zu dem Schluss, dass die geplante KSG-Novelle die Klimarechtsarchitektur zwar an wichtigen Stellen schwächt, aber als solche noch verfassungs- und unionsrechtskonformsein dürfte.
Anschließend werden der KSP-E und die veröffentlichten Projektionsdaten in den Blick genommen und es wird eine Bewertung des Gesamtpakets unter Einbeziehung der Programm- und Maßnamenebene an den Maßstäben des KSG-E sowie des Verfassungsrechts vorgenommen. Diese ergibt, dass das KSP-E sowohl am Maßstab des derzeit geltenden als auch dem des KSG-E rechtswidrig ist. Darüber hinaus sind die im KSP-E angelegten erheblichen Zielverfehlungen auch verfassungsrechtlich bedenklich.