Zum Hauptinhalt gehen
Format
Impuls
Date
1. Oktober 2014

Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0 (Kurzfassung)

Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign

Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0 (Kurzfassung)

Einleitung

Nachdem die ersten 25 Prozent Erneuerbarer Energien in das Stromsystem integriert wurden, stellt sich die Frage, wie der Schritt hin zu 50 Prozent sinnvoll gelingen kann. Dabei wird deutlich, dass künftig die Systemintegration von erneuerbaren und konventionellen Energieträgern stärker in den Blick genommen werden muss. Insofern sind der Strommarktdesignprozess und das EEG 3.0 zwei Seiten derselben Medaille: Es geht darum, die Regeln für ein sinnvolles Zusammenspiel der Erneuerbaren Energien mit den fossilen Energieerzeugern, der Stromnachfrage und den Stromspeichern zu organisieren.

Vor diesem Hintergrund hat das Öko-Institut im Herbst 2014 im Auftrag von Agora Energiewende ein deutlich über das EEG 2.0 hinausgehendes Reformmodell für das EEG erarbeitet. Ziel war es, ein Finanzierungssystem entwickeln, das sich in ein neues Strommarktdesign einordnet, die Flexibilitätsherausforderung aufgrund der wachsenden Anteile von Windkraft- und Solaranlangen aufgreift sowie die Akteursvielfalt und die Bürgerbeteiligung an den Erneuerbaren Energien erhält. Das vorgeschlagene Reformmodell sieht vor, die derzeit geltende Form der EE-Finanzierung in Form von gleitenden Marktprämien durch Kapazitätsprämien auf Basis systemdienlicher Leistung zu ersetzen.

Die Kurzfassung der Publikation erläutert die Hintergründe für den Vorschlag und beschreibt die Kernelemente des Reformmodells, d.h. insbesondere die Zahlung von Kapazitätsprämien auf Basis systemdienlicher Leistung. Zudem werden die Prämienzahlungen beispielhaft für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen parametrisiert.

Kernergebnisse

  1. Beim Schritt von 25 % auf 50 % Erneuerbare Energien werden systemdienliche Auslegung und Betrieb der EE-Anlagen zentral, da sonst die Gesamtsystemkosten deutlich steigen.

    Systemdienliche Auslegung und systemdienlicher Betrieb von Wind- und Solaranlagen werden jedoch von der derzeitigen EEGFinanzierungsform, der gleitenden Marktprämie, kaum angereizt.
     

  2. Der Energy-only-Marktpreis wird EE-Anlagen nie ausreichend refinanzieren, muss jedoch als zentrale Steuerungsgröße des Gesamtsystems bei den EE-Anlagenbetreibern unverzerrt ankommen.

    Die gleitende Marktprämie des geltenden EEG verzerrt aber das Preissignal des Spotmarkts, mit der Folge vermehrt auftretender negativer Börsenpreise und entsprechend steigender EEG-Umlage.
       

  3. Im EEG 2016 sollte daher die Finanzierung von EE-Anlagen auf die Zahlung von Kapazitätsprämien für systemdienliche Kapazität umgestellt werden.

    Diese Umstellung bedeutet zwar, dass EE-Anlagenbetreiber das Strompreis-Risiko übernehmen müssen, gleichzeitig reduziert es jedoch ihr Wetterrisiko. Ein Risikobandbreitenmechanismus kann zudem das Strompreis-Risiko begrenzen.

  4. Der Übergang zu Ausschreibungen für systemdienliche Kapazitäten sollte schrittweise erfolgen und durch Sonderregeln für kleine Projekte aus dem Bereich der Bürgerenergie ergänzt werden.

    Die für das EEG 2016 vorgesehenen Ausschreibungen werden nicht für alle Technologien und Anlagenklassen in kurzer Frist möglich sein. In diesen Segmenten sollte mit festgesetzten Kapazitätsprämien begonnen werden.

Bibliographische Daten

Autor:innen
Felix Chr. Matthes, Verena Graichen, Benjamin Greiner, Markus Haller, Ralph O. Hart-han, Hauke Hermann, Charlotte Loreck, David Ritter, Christof Timpe
Publikationsnummer
053/07-I-2014/DE
Veröffentlichungsdatum

1. Oktober 2014

Seitenzahl
68
Zitiervorschlag
Öko-Institut (2014): Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0 (Kurzfassung). Studie im Auftrag von Agora Energiewende.
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Die Zukunft des EEG (EEG 3.0).

Downloads

Verwandte Inhalte