So können Bund, Länder und Kommunen die Eigenkapitallücke der kommunalen Energieversorger schließen
Eine Studie von Dezernat Zukunft, Stiftung Klimaneutralität und Agora Energiewende zeigt, wie die Eigenkapitallücke kommunaler Energieversorger beim Ausbau von Strom- und Wärmenetzen durch ein Zusammenspiel der föderalen Ebenen geschlossen werden kann. Die Vorschläge sind rechtlich in allen Ländern und Kommunen realisierbar, als Pilotprojekte bereits im Einsatz und ohne zusätzliche Belastung kommunaler Haushalte umsetzbar.
Berlin, 22. April 2026. Damit kommunale Energieversorgungsunternehmen (EVU) die erforderlichen Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung ihrer Strom- und Wärmenetze tätigen können, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen. In Summe rund 68 Milliarden Euro, wie eine Studie von Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität und Dezernat Zukunft aus dem vergangenen Winter ergab. Durch ausgeweitete Fremdkapitalfinanzierung, geringere Gewinnausschüttungen und Kapitalerhöhungen finanziell handlungsfähiger Gesellschafter kann der Bedarf auf 13 Milliarden Euro gesenkt werden. Nun haben die drei Thinktanks Vorschläge vorgelegt, um diese verbleibende Eigenkapitallücke zu schließen: Kern ist ein modulares System mit Maßnahmen auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen. Basierend auf einem Rechtsgutachten berücksichtigen die Vorschläge sowohl die Vielfalt der rund 900 Energieversorger in Deutschland als auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten im föderalen System.
Warum die Eigenkapitalbeschaffung kommunalen Energieversorgern schwer fällt
Kommunale EVU stehen vor einem strukturellen Dilemma. Private Investoren am Eigenkapital zu beteiligen, ist für die meisten Kommunen keine Option, weil Mitspracherechte und hohe Renditeerwartungen mit dem öffentlichen Auftrag kollidieren. Aus dem laufenden Haushalt können sie das Kapital ebenfalls kaum aufbringen, weil ein Konflikt mit der Finanzierung anderer Pflichtaufgaben entsteht. Zusätzliche Kredite sind ein Ausweg. Allerdings handhaben die Kommunalaufsichten vieler Länder kreditfinanzierte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Energieversorgungsunternehmen oft restriktiv, selbst wenn sie sich langfristig rentieren.
Thomas Losse-Müller, Direktor der Stiftung Klimaneutralität, erklärt: „Unsere rechtliche Prüfung zeigt: Es gibt keine grundsätzlichen Hürden für Kommunen, ihren Energieversorger Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Wirtschaftlich lohnt es sich sogar. Beispiele aus einzelnen Kommunen belegen, dass es möglich ist. Es gelingt aber nur dann, wenn eine aktive Kämmerin und eine strategisch weitsichtige Kommunalaufsicht gut kooperieren. Wir brauchen verlässliche Instrumente, die in allen Ländern und für alle Kommunen funktionieren. Die Akteure brauchen die Sicherheit und den Raum, Finanzierungen verlässlich umzusetzen.“
Bestehende Ansätze vereinheitlichen statt neu erfinden
Einzelne Bundesländer und Kommunen haben bereits wirksame Instrumente geschaffen und genutzt: Niedersachsen hat eine Regelung geschaffen, die es Kommunen erleichtert, Gesellschafterdarlehen an ihre Unternehmen zu geben. Hessen stellt über die WIBank mit dem EnergieFonds Nachrangkapital für Stadtwerke bereit. In der Mehrheit der Bundesländer fehlen solche Programme jedoch bislang.
Janek Steitz, Direktor beim Dezernat Zukunft, erläutert: „Funktionierende Instrumente gibt es. Sie sind aber nicht überall nutzbar. Die Bundesregierung hat das Problem erkannt. Mit dem Deutschlandfonds gibt es ein Vehikel, um die vorhandenen Ansätze zu bündeln und flächendeckend verfügbar zu machen. Deshalb machen wir jetzt den konkreten Vorschlag für einen Deutschland-Standard, der die Stärkung des Eigenkapitals kommunaler Unternehmen systematisiert.“
Ein „Deutschland-Standard“ als Lösung
Der Kern des Vorschlags der drei Thinktanks ist ein abgestimmtes Bausteinsystem über die drei föderalen Ebenen. Die Kommunen stärken das wirtschaftliche Eigenkapital ihrer EVU durch nachrangige Gesellschafterdarlehen: Dabei nehmen die Kommunen – die sich unterhalb des Marktzinses refinanzieren können – Kredite auf und geben diese zum Marktzins an die EVU weiter. Die Zinsdifferenz sichert die Haushaltsneutralität für die Kommunen. Standardisierte Musterverträge vermeiden Einzelfallkonstruktionen und erleichtern den EVU die Anerkennung der Darlehen als wirtschaftliches Eigenkapital – was die Vergabe weiterer Kredite durch Banken vereinfacht.
Damit Kommunen diese Möglichkeit der Kreditvergabe effektiv nutzen können, braucht es auf Landesebene eine Flexibilisierung der Gemeindeordnungen und eine investitionsfreundlichere Kommunalaufsichtspraxis. Ergänzend legen die Landesförderbanken eigene Nachrangdarlehensprogramme auf, um ihrerseits Kredite an EVU zu vergeben und so deren wirtschaftliches Eigenkapital zu stärken. Zudem unterstützen die Länder Kommunen über Bürgschaftsprogramme, die das Zins- und Tilgungsrisiko absichern.
Der Bund setzt zwei Instrumente um: Er richtet zum einen ein KfW-Nachrangdarlehensprogramm unter dem Dach des Deutschlandfonds ein. Das Geld fließt an die Landesförderbanken, die es mit eigenen Mitteln anreichern und an EVU vergeben. Zum anderen unterstützt er über Rückbürgschaften die Länder bei der Absicherung kommunaler Gesellschafterdarlehen. Durch einheitliche Konditionen der beiden Instrumente wird ein bundesweiter Standard geschaffen, der die Bewertung des neuen wirtschaftlichen Eigenkapitals für Geschäftsbanken erleichtert. Das Zusammenspiel der drei Ebenen kann die Eigenkapitallücke schließen und die EVU in die Lage versetzen, in eine moderne, klimaneutrale und bezahlbare Energieversorgung zu investieren.
Julia Bläsius, Direktorin Deutschland von Agora Energiewende, abschließend: „Mit dem Deutschland-Standard schaffen wir eine Finanzierungsarchitektur, von der alle profitieren: Strom- und Wärmenetze können modernisiert und ausgebaut werden – so kommt die Energiewende zügig voran. Die Kommunen erhalten aus den Investitionen langfristig steigende Dividenden und können damit die Daseinsvorsorge vor Ort stärken. Und die Kundinnen und Kunden profitieren von niedrigeren Preisen, weil öffentliches Kapital günstigere Renditeerwartungen hat als privates.“
Die Studie „Eigenkapital für die Energiewende – Ein “Deutschland-Standard” zur Stärkung der Kapitalbasis öffentlicher Energieversorger“ (2026) von Dezernat Zukunft, Stiftung Klimaneutralität und Agora Energiewende stellt Instrumente vor, mit denen Bund, Länder und Kommunen die Eigenkapitallücke der Energierversorger schließen können. Die vorgestellten Maßnahmen stützen sich auf das Rechtsgutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der Stärkung des Eigenkapitals kommunaler Unternehmen“ der Kanzlei W2K. Die Studie finden Sie unten zum kostenfreien Download.
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