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Format
Pressemitteilung
Date
30. Juni 2026

EEG-Reform: Wie für kleine PV-Dachanlagen der Schritt in den Markt gelingt

Mit der bevorstehenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes plant die Bundesregierung, dass Haushalte ihren Dachstrom künftig über Anbieter vermarkten oder ganz auf die Einspeisung ins Netz verzichten. Doch damit würde sich die Investition in vielen Fällen nicht mehr lohnen, wie eine Analyse von Agora Energiewende zeigt. Der Thinktank schlägt einen längeren Übergang vor, um einen Markteinbruch zu verhindern.

Berlin, 30. Juni 2026. Der Umstieg auf eine Direktvermarktung von Dachstrom würde die Kosten von PV-Dachanlagen gegenüber der derzeitigen fixen Einspeisevergütung für Haushalte erhöhen. Für einen Vier-Personen-Haushalt in einem Bestandshaus würde das jährliche Mehrkosten von 185 bis 277 Euro bedeuten – je nach Eigenverbrauch. Das zeigen neue Berechnungen von Agora Energiewende. In der Folge würde sich der Bau einer Dachanlage vor allem für Haushalte ohne Wärmepumpe und E-Auto nicht mehr lohnen. Damit riskiert der jetzige Gesetzentwurf einen Einbruch beim Ausbau kleiner Dachanlagen, die heute rund 30 Prozent der Solarleistung ausmachen. Gerade in Haushalten der unteren Einkommensklassen käme der Ausbau von PV-Dachanlagen vermutlich ganz zum Erliegen. Grund dafür sind vor allem derzeit noch hohe Dienstleistungskosten für die Direktvermarktung von rund 140 Euro jährlich. Bei geringem Eigenverbrauch wäre es für Privathaushalte attraktiver, weiter Netzstrom zu beziehen. Laut Agora müssten die Kosten für die Vermarktung des Stroms auf unter 50 Euro im Jahr sinken, damit auch Anlagen ohne hohen Eigenverbrauch in der Direktvermarktung wirtschaftlich bleiben. Die alternativ vorgesehene Nulleinspeisung, bei der die Haushalte vollständig auf die Einspeisung ins Netz verzichten, würde die Anlagen sogar noch unwirtschaftlicher machen: Die Mehrkosten für einen Vier-Personen-Haushalt im Bestandshaus würden sich auf 281 Euro bei hohem Eigenverbrauch beziehungsweise 333 Euro bei geringem Eigenverbrauch belaufen. Gleichzeitig würden auch die Stromkosten für alle steigen, da Solarstrom, der den Börsenstrompreis dämpft, für das System verloren geht.

„Kleine PV-Dachanlagen stehen an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit. Doch die vom Gesetzgeber vorgesehene Direktvermarktung ist derzeit noch komplex und teuer für Privathaushalte“, sagt Julia Bläsius, Direktorin von Agora Energiewende Deutschland. „Die Bundesregierung kann die EEG-Novelle jetzt nutzen, um die Marktintegration kleiner PV-Dachanlagen gut vorzubereiten. Wichtig dafür ist, den zweiten Schritt nicht vor dem ersten zu machen: Erst mal müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dann können sich wirtschaftlich attraktive Angebote bilden.“ Zu den Voraussetzungen gehören laut Agora etwa standardisierte digitale Schnittstellen zwischen Anlagen und Strommarkt oder der flächendeckende Ausbau von Smart-Metern. Um das zu schaffen, braucht es auch klare Umsetzungsfristen für Netzbetreiber.

Längerer Übergang verhindert Markteinbruch

Für den Übergang in die Direktvermarktung sieht der EEG-Gesetzentwurf aktuell zwei Jahre vor. In dieser Zeit sollen kleine Dachanlagen statt einer festen Einspeisevergütung den durchschnittlichen Marktwert eines Jahres von Solarstrom erhalten, so wie aktuell alte Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. „Mit Blick auf die erforderliche Kostenreduktion sind zwei Jahre zu knapp bemessen, um eine attraktive Direktvermarktung in der Breite zu schaffen“, betont Bläsius. „Mit einer ausreichenden Vorlaufzeit von vier Jahren lässt sich der Markteinbruch verhindern.“ Eine Verlängerung der fixen Einspeisevergütung um weitere vier Jahre würde 2030 rund 160 Millionen Euro zusätzliche Förderkosten für die Neuanlagen bedeuten. Zum Vergleich: Heute fließen jährlich insgesamt rund 8 Milliarden Euro in die Förderung aller Solaranlagen vom EEG-Konto, der Großteil in die Förderung alter Anlagen. Die EEG-Ausgaben sinken ab Anfang des kommenden Jahrzehnts ohnehin deutlich auf etwa 1,5 Milliarden Euro 2035, da teure Altanlagen zunehmend aus dem Förderregime fallen.

Für den Fall, dass die Direktvermarktung die Wirtschaftlichkeitsschwelle in der Übergangszeit nicht erreicht, plädiert der Thinktank zudem für eine Fallback-Option: Dann könnten die Netzbetreiber in die Pflicht genommen werden, den Strom zum aktuellen Börsenstrompreis zu vermarkten und diesen an die Anlagenbetreibenden weiterzureichen, abzüglich einer geringen Gebühr.

Staatliche Unterstützung vor allem für einkommensschwache Haushalte

Haushalte mit PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Elektroauto senken ihre Energiekosten um rund ein Drittel im Vergleich zu konventionellen Technologien – und wappnen sich gegen fossile Preisschocks. Laut Agora ist bei der Unterstützung ein stärkerer Fokus auf einkommensschwache Haushalte erforderlich, damit auch diese ihre Energiekosten senken können. „Durch soziale Leasingangebote für Wärmepumpen und E-Autos sowie gezielte Förderprogramme profitieren auch Haushalten mit wenig finanziellem Spielraum Investitionen von den Kostenvorteilen der Energiewende“, betont Bläsius.

Um die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Vergütungssysteme zu vergleichen, hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE im Auftrag von Agora Energiewende die Investitionskosten für PV-Anlage und Batterie, die Einnahmen sowie die verbleibenden Stromkosten über 20 Jahre in jährliche Kosten umgerechnet. Die Wirtschaftlichkeit leitet sich aus dem Vergleich mit einem Haushalt ohne PV-Batteriesystem ab. Die Analyse „Vom Hausdach in den Strommarkt – Wirtschaftlichkeit und Marktintegration von PV-Kleinanlagen“ hat Agora Energiewende auf Basis von Berechnungen vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE erstellt. Die Publikation steht zum kostenlosen Download auf www.agora-energiewende.de bereit.

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