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Format
Pressemitteilung
Date
10. Juni 2021

Ein Sofortprogramm für klimafreundliche Häuser

Damit der Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral wird, braucht es viel Geld vom Staat, klares Ordnungsrecht, höhere CO₂-Preise und soziale Ausgleichsmaßnahmen. Agora Energiewende und die Stiftung Klimaneutralität schlagen deshalb ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, mit dem die soziale Wärmewende gelingen kann.

Berlin, 10. Juni 2021. Die neuen Klimaziele der Bundesregierung verlangen im Gebäudebereich deutlich mehr Tempo als bisher: 5,5 Millionen Tonnen CO₂ muss die Bundesrepublik jedes Jahr laut der Novelle des Klimaschutzgesetzes in diesem Bereich einsparen. Damit der Treibhausgas­ausstoß von Häusern in Deutschland bis 2045 auf null sinkt, muss dieser bereits bis 2030 nahe­zu halbiert werden. Um den hierfür nötigen Umbau zu einem klimaneutralen Heiz- und Wärmesystem sozialverträg­lich sicherzustellen, schlagen Agora Energiewende und die Stiftung Klimaneutralität ein Sofort­programm vor, mit dem die Sanierungsgeschwindigkeit erhöht, der Markthochlauf von Wärme­pumpen beschleunigt, grüne Fern- und Nahwärmenetze ambitioniert ausgebaut werden und gleichzeitig für einen sozialen Ausgleich der Kosten gesorgt wird.

„2020 hat der Gebäudesektor als einziger Bereich sein Klimaziel verfehlt und auch für 2021 ist eine Verfehlung wahrscheinlich. Wir brauchen deswegen gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine klare Strategie für Klimaneutralität im Gebäudesektor, die einen Interessensausgleich zwischen den Akteurinnen und Akteuren organisiert und wirksame Maßnahmen für eine CO₂-freie Wärme enthält“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. Rainer Baake, Direktor der Stiftung Klimaneutralität, bekräftigt: „Die Sanierungswelle lostreten, Wärmepumpen in die Ein- und Mehrfamilienhäuser und in den Ballungsgebieten die grüne Nah- und Fernwärme ausbauen – das sind die Grundpfeiler der Klimapolitik für den Gebäudesektor.“  Die Regierung müsse sowohl die Standards für energetische Sanierungen als auch die Förder­programme im Gebäudebereich konsequent auf das Klimaneutralitätsziel 2045 ausrichten. „Klimaneutralität bedeutet das absehbare Ende von fossilen Heizanlagen. Da muss sich die Regierung ehrlich machen und das Enddatum 2024 für neue Öl- und Gaskessel in Ein- und Zweifamilienhäusern gesetzlich verankern“, sagt Baake.

Dem Vorschlag beider Klimaorganisationen zufolge soll die Zahl der Gas- und Ölkessel schrittweise verringert werden; ab sofort soll es keine Förderung mehr für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungen geben, ab spätestens 2024 sollen diese nicht mehr in Neubauten ein­gebaut werden. Das Einbauverbot gilt ab dann auch für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand. Zugleich soll das Fördervolumen für energetische Gebäu­de­sanierungen auf zwölf Milliarden Euro jährlich verfünffacht werden.

Außerdem sollen Mieterinnen und Mieter möglichst schon ab 2023 vollständig vom CO₂-Preis entlastet werden. „Sowohl klimapolitisch als auch sozialpolitisch gilt: CO₂-Preis rauf, Strompreis runter – und die höheren CO₂-Kosten nicht den Mieterinnen und Mietern anlasten, sondern als Anreiz bei den Vermietenden belassen. Denn die haben es in der Hand, in eine neue, CO₂-arme Heizung oder eine gute Dämmung zu investieren“, sagt Graichen.

Beide Organisationen fordern zudem die Einführung einer verbindlichen, strategischen Wärme­planung für Kommunen. Damit kann vor Ort gesteuert werden, wo der Einsatz von Wärmepum­pen sinnvoll ist oder ob ein Haus an die Fern- beziehungsweise Nahwärmeinfrastruktur ange­schlossen werden sollte.

 

Der Weg zum klimaneutralen Heiz- und Wärmesystem

Ein ausgewogener Instrumentenmix ist den beiden Organisationen zufolge der Schlüssel für den sozialver­träglichen Umbau hin zu einem klimaneutralen Heiz- und Wärmesystem.

1. Die Sanierungsrate erhöhen mit neuen Energiestandards und konsequenter Förderung

Agora Energiewende und die Stiftung Klimaneutralität setzen in ihren Vorschlägen auf klare Klimaschutz-Anreize für Hauseigentümer:innen durch Förderprogramme nach dem „Fordern und Fördern“-Prinzip. So sollen in Zukunft sowohl höhere Gebäudeenergiestandards gelten („Fordern“) als auch die Einhaltung dieser Verpflichtung vom Staat großzügig und konsequent unterstützt werden („Fördern“). Mit einer Fördersumme von rund zwölf Milliarden Euro jährlich soll die energetische Sanierungsrate von bislang unter 1 Prozent auf 1,6 Prozent angehoben werden.

2. Wärmepumpen wettbewerbsfähig machen mit steigendem CO₂-Preis und sinkendem Strompreis

Ein starker CO₂-Preis ist ebenfalls wichtiger Bestandteil des vorgeschlagenen Instrumentenmix. Dieser soll bis 2025 auf mindestens 80 Euro je Tonne steigen. „Aktuell sind allein die Steuern, Abgaben und Umlagen auf jede Kilowattstunde Strom knapp vier Mal so hoch wie der Preis für Erdgas. Da ist der Wettbewerbsnachteil der elektrischen Wärmepumpe offensichtlich“, sagt Stiftungs-Direktor Baake. Neben einer Neuordnung von Abgaben und Umlagen auf den Strom­preis, fordern die Organisationen mit den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung die EEG-Umlage auf null Cent abzusenken. Baake: „So erreichen wir zwei Dinge auf einmal: Erstens wird Strom billiger und entlastet die Haushalte sozial gerecht von steigenden CO₂-Preisen. Zweitens verhilft das der Wärmepumpe zum Durchbruch, die sich mit sinkenden Stromkosten gegenüber der fossilen Heizungsanlage durchsetzen kann.“

3. Sozialen Ausgleich schaffen

Damit der Anreiz der CO₂-Bepreisung, ein Haus klimafreundlich zu sanieren, auch in Mietshäu­sern wirkt, fordern die beiden Organisationen, das Dilemma zwischen Mietenden und Vermie­tenden aufzulösen: Mietende können nicht darüber entscheiden, ob ihr Haus gedämmt oder mit klimafreundlicher Heizung warm wird. Sie tragen aber die Kosten, wenn das Heizen mit Öl oder Gas künftig teurer wird. Für Vermietende hingegen rechnet sich ein klimafreund­licher Umbau oft schlichtweg nicht. „Mit der Einführung von Warmmieten entsteht bei Vermieterinnen und Vermietern der Anreiz, ein Gebäude klimafreundlich zu sanieren. Denn dann profitieren sie von den Kosteneinsparungen durch klima­freundlicheres und – mit neuen Fenstern oder durch Dämmung – effizienteres Heizen“, erklärt Graichen. Ab 2023 dürfe der CO₂-Preis nicht mehr auf Mietenden umgelegt werden. Neben einem Rückerstattungsanspruch müsse daher bis zum Ende der nächsten Legislatur­periode eine Warmmieten-Option geschaffen werden. „Wir wollen einen klimaneutralen Gebäudebestand, in dem man gerne wohnt. Und das muss sozial gerecht geschehen“, sagt Graichen.

4. Eine strategische kommunale Wärmeplanung

Bislang werden in Deutschland jährlich etwa 800.000 Heizkessel erneuert. Bisher sind dies vor allem Öl- und Gaskessel – in Zukunft werden stattdessen in erster Linie Wärmepumpen einge­baut. Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral ist, müssen bis 2030 sechs Millionen und bis 2045 vierzehn Millionen Wärmepumpen eingebaut sein. Die übrigen gut 40 Prozent der Häuser müssen an grüne Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. „Neben Förderpro­gram­men und starkem CO₂-Preis brauchen wir auch eine intelligente kommunale Wärmeplanung“, sagt Agora-Direktor Graichen. „Größere Kommunen und Städte müssen ihren lokalen Gegeben­heiten entsprechend festlegen, welche Häuser künftig an die Wärmeversorgung angeschlossen werden und wo der Einsatz von Wärmepumpe im gedämmten Haus in Frage kommt.“ So könne der Ausbau der Nah- und Fernwärme gezielt vorangetrieben und der Ersatz von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Hei­zungssystemen strategisch geplant werden.

Mehr Tempo bei der Wärmewende

„Je länger die Regierung wartet, desto größer wird die Belastung für Hausbewohnerinnen und -bewohner. Jede weitere Verzögerung verteuert das Erreichen des Klimaschutzziels und erhöht das Risiko sozialer Verwerfungen. Nur wenn Dämmung oder Erneuerung der Heizungs­anlage schon heute mit dem Ziel der Klimaneutralität vereinbar sind, werden Fehlinvestitionen ver­mie­den“, sagt Rainer Baake. „Wir brauchen dringend einen Fahrplan für die soziale Wärmewende in Richtung Klimaneutralität, damit endlich Bewegung in den klimaverträglichen Umbau der Häuser kommt“, sagt Patrick Graichen und mahnt, dabei den sozial gerechten Ausgleich der Interessen aller Betei­ligten vom Staat über die Wohnungswirtschaft bis hin zu Mietenden im Blick zu behalten. Denn bezahlbarer, energetisch sanierter Wohnraum für alle Einkommensgruppen müsse mit Klimaneutralität 2045 im Einklang stehen.

Die Politikempfehlungen basieren auf dem 99-seitigen Gutachten „Agenda Wärmewende 2021“, welches das Öko-Institut gemeinsam mit dem Hamburg Institut für Stiftung Klimaneutra­lität und Agora Energiewende erstellt haben. Die Publikation steht unten zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Zusätzlich zum gemeinsamen Gutachten stellt Agora Energiewende heute die Publikation „Ein Gebäudekonsens für Klimaneutralität. 10 Eckpunkte wie wir bezahlbaren Wohnraum und Klimaneutralität 2045 zusammen erreichen“ vor. Auf 40 Seiten schlägt Agora ein konkretes Maßnah­menpaket vor, das einen Interessensausgleich zwischen den Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Mieter:innen, Staat und Zivilgesellschaft berücksichtigt. Die Publikation steht unten zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Stiftung Klimaneutralität hat die wichtigsten Vorschläge auf Basis des gemeinsamen Gutachtens in einem Übersichtspapier zusammengefasst, das auf der Website der Stiftung Klimaneutralität zum Download bereit steht.

Am 17.6.2021 stellen die beiden Organisationen zusammen mit Agora Verkehrswende eine die Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft umfassende Veröffentlichung auf der Bundespressekonferenz vor. Darin sind Politikempfehlungen für die kommende Legislaturperiode für sämtliche Bereiche enthalten.

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