Die ausreichende und verlässliche Versorgung mit Erneuerbaren Energien entscheidet über die Zukunftsaussichten des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Nur ihr beschleunigter Ausbau schon in den nächsten Jahren macht den Weg frei für Klimaneutralität im Rahmen der normalen Investitionszyklen und deutlich ambitioniertere Zwischenziele bis 2030. Für die von der Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft angestrebte Erhöhung des EU-Klimaziels brauchen wir in Deutschland einen Ausbau der Windenergie an Land auf 80 Gigawatt Leistung im Jahr 2030. Nur so wird der Kohleausstieg bei gleichzeitig erhöhtem Strombedarf umsetzbar.
Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG ist unzureichend. Sie ist weder geeignet, die neuen noch die bestehenden Klimaschutzziele zu erreichen. Insbesondere um den Zubau der Windenergie an Land in den Jahren 2022 bis 2025 wieder auf das Niveau des Jahres 2017 anzuheben, muss der EEG-Entwurf im Deutschen Bundestag grundlegend korrigiert werden: Die Ausschreibungsmengen dürfen nach 2021 keinesfalls wieder unter 4,5 Gigawatt pro Jahr fallen.
Zudem gilt es, bestehende Blockaden bei den Flächenausweisungen und in den Genehmigungsverfahren zu überwinden, damit die Ausschreibungen überhaupt realisiert werden können. Für entsprechende Ergänzungen des vorliegenden Artikelgesetzes gibt dieses
„Sofortprogramm Windenergie an Land“ konkrete Empfehlungen.