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Der Weg in die Klimaneutralität ist ein umfassendes Investitionsprogramm in die Zukunft Deutschlands – und bedarf einer öffentlichen Finanzierung von über 30 Mrd. Euro pro Jahr.
Im Jahr 2045 wird die in die Jahre gekommene öffentliche Infrastruktur grundlegend modernisiert sein. Der Finanzbedarf des Bundes hierfür beträgt rund 30 Milliarden Euro jährlich. Hinzu kommen Finanzbedarfe der Länder/Kommunen.
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Die Finanzierung der Zukunftsinvestitionen im Rahmen der Schuldenbremse erfordert die Ausweitung erprobter Finanzinstrumente.
Dies betrifft die Finanzierung öffentlicher Investitionen über die Stärkung der Eigenkapitalbasis oder Neugründung öffentlicher Unternehmen sowie die Förderung privater Investitionen mit zinsgünstigen Krediten, beschleunigten Abschreibungen und Klimaschutzverträgen über eine konsequente Rückführung klimaschädlicher Subventionen.
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Zusätzlicher Finanzspielraum kann über die Nutzung der Ausnahmeklausel im Bundeshaushalt 2022 sowie eine methodische Weiterentwicklung der Potenzialschätzung gewonnen werden.
Zur Vermeidung dauerhafter Pandemieschäden sollte die Ausnahmeklausel im Jahr 2022 genutzt werden, um eine einmalige Zuweisung an die Sozialversicherungssysteme sowie die Bildung einer Rücklage für die Absenkung der EEG-Umlage zu finanzieren.
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Werden die hier diskutierten Strategien konsequent angewendet, können Klima- und andere Zukunftsinvestitionen in der nächsten Legislatur deutlich erhöht werden.
Mittelfristig stößt der Ansatz jedoch an Grenzen: Steigender Finanzierungsbedarf für Zukunftsinvestitionen nach 2025 sowie einsetzende Tilgungsverpflichtungen gemäß Schuldenbremse werden zu starkem Konsolidierungsdruck führen. Handlungsalternativen gilt es national wie europäisch vorzubereiten.
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