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Bei der Konzeption der Ausschreibungen im Rahmen des SchnellLG muss der Aspekt der Netzkosten vom Bund mitbedacht werden.
Ansonsten ist zu erwarten, dass Ladeinfrastruktur nur in Netzen mit günstigen Anschluss- und fixen Netzbetriebskosten entsteht und für bestimmte Gebiete möglicherweise gar keine Angebote eintreffen. Um das Problem zu lösen, sind zwei Ansätze denkbar: Der Bund sollte entweder verschiedene Netze mit unterschiedlichen Netzkosten in einem Los zusammenlegen oder befristet einen Teil der Netzkosten übernehmen.
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Die sehr unterschiedlichen und für die Schnellladeinfrastruktur insgesamt hinderlichen Leistungspreise des Netzes sollten zügig durch einen bundesweit einheitlichen durchschnittlichen Netz-Arbeitspreis ersetzt werden.
Die momentanen Leistungspreise bemessen sich im Regelfall an der Spitzenleistung, unabhängig davon, ob ein Fahrzeug oder sehr viele Fahrzeuge geladen werden. Dies ist nicht sachgerecht, weswegen auch in anderen EU-Ländern die Leistungspreise für Ladeinfrastruktur angepasst werden.
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Die Kostenallokation der Stromnetze bedarf einer grundsätzlichen Neuausrichtung.
Mittelfristig ist eine an den tatsächlichen Netzausbaukosten angenäherte Entgeltstruktur zu erarbeiten, die weniger auf Jahresleistungspreise abstellt. Die Netzentgelte, gerade auch für das Laden von Elektro-Autos, sollten stärker an den langfristigen Systemkosten und weniger an einer lokalen Situation oder suggerierten Verursachungsgerechtigkeit ausgerichtet werden.
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Andreas Jahn / The Regulatory Assistance Project (RAP)
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