Damit Deutschland Industriestandort bleiben und gleichzeitig bis 2045 klimaneutral werden kann, benötigen wir große Mengen kostengünstigen Strom aus Erneuerbaren Energien. Zugleich verliert das EEG aufgrund sinkender Erzeugungskosten, steigender CO2-Preise sowie einem zunehmend marktlichen Ausbau mehr und mehr an Bedeutung.
Wir müssen daher jetzt zwei Dinge gleichzeitig tun: Einerseits den Ausbau der kostengünstigen Technologien Wind Onshore, Wind Offshore und PV-Freifläche kurzfristig massiv erhöhen. Andererseits sollten wir das EEG entschlacken und zu einem Absicherungsinstrument fortentwickeln.
Reformen des EEGs sind jedoch mittlerweile sehr komplex geworden. Das liegt – nicht nur aber auch – an den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission. Die Abstimmung mit der Europäischen Kommission frisst Zeit, die wir nicht mehr haben. Auch sind bestimmte Vorgaben der Beihilfeleitlinien kontraproduktiv: Es ist nicht hinnehmbar, wenn künftige Ausschreibungsmengen nach unten korrigiert werden müssen, weil vergangene Ausschreibungen unterzeichnet waren.
Ein nächster Schritt könnte sein, Neuanlagen in einem schlankeren EEG zukünftig beihilfefrei auszuschreiben. Dafür legen die Stiftung Umweltenergierecht und Agora Energiewende hiermit ein Konzept vor.