Damit Deutschland Industriestandort bleiben und gleichzeitig bis 2045 klimaneutral werden kann, benötigen wir große Mengen kostengünstigen Strom aus Erneuerbaren Energien.
Die aktuellen Beihilfevorgaben erschweren jedoch den schnellen, ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Zum einen, weil die Abstimmung mit der Europäischen Kommission erfahrungsgemäß sehr lange dauert. Zum anderen, weil die sogenannte endogene Mengensteuerung, die die Kommission fordert, die jährlich möglichen Ausschreibungsmengen begrenzt und so dem notwendigen Ausbau im Wege steht.
Mit dem hier vorgelegten Papier präsentieren die Stiftung Umweltenergierecht und Agora Energiewende ein Konzept, wie Neuanlagen in einem verschlankten EEG zukünftig beihilfefrei abgesichert werden könnten. Die Bestandsanlagen bleiben im Finanzierungssystem des EEG 2021, das aufgrund der Bundeszuschüsse zur EEG-Umlage klar als Beihilfe einzuordnen ist. Die Absicherung kostengünstiger Neuanlagen könnte über Ausschreibungen in einem verschlankten EEG II erfolgen, das beim Finanzierungsmechanismus dem Urteil des EuGH folgt und keine Beihilfe ist.