Zum Hauptinhalt gehen
Format
Pressemitteilung
Date
29. Juli 2026

Statement von Agora Energiewende zum EEG und Netzpaket

Einordnung von Julia Bläsius, Direktorin von Agora Energiewende Deutschland, zu den heute vorgelegten Gesetzesentwürfen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Netzpaket.

Berlin, 29. Juli 2026. "Heute hat die Bundesregierung die Kabinettsbeschlüsse für die EEG-Reform und das Netzpaket vorgelegt. Die Gesetzesänderungen müssen sich an drei Prüfsteinen messen lassen: Treiben sie den Ausbau der Erneuerbaren Energien ambitioniert voran und reduzieren so Deutschlands fossile Importabhängigkeit? Machen sie die Energiewende durch mehr Markt und die Vermeidung unnötiger Investitionsrisiken günstiger und effizienter? Und beseitigen sie Hindernisse beim Netzausbau? In allen drei Punkten gibt es bei den nun vorliegenden Entwürfen Nachholbedarf: Die vorgeschlagene EEG-Reform und das Netzpaket würden die Investitionsbedingungen für Erneuerbare Energien verschlechtern und damit die Energiewende verteuern. Zudem vergibt die Regierung die Chance, Kosten durch eine bessere Marktintegration von Erneuerbaren zu sparen und lässt zentrale Probleme beim Netzausbau ungelöst. Dabei führt die anhaltende Blockade der Straße von Hormus wieder vor Augen, wie wichtig der Ausbau von Erneuerbaren Energien ist, um Deutschland unabhängiger von fossilen Energieimporten und resilienter in geopolitischen Krisen zu machen.

Die Koalition sollte im parlamentarischen Verfahren zentrale Punkte der Gesetzesentwürfe korrigieren. Dafür kommt es erstens darauf an, den Redispatch-Vorbehalt zu einem echten Hotspot-Instrument zu machen. Dafür muss es sich auf tatsächliche Engpassgebiete, mit einer Abregelungsquote von mindestens zehn Prozent, beschränken. Gleichzeitig muss das Instrument verbindliche Transparenz- und Netzausbauverpflichtungen auf Betreiberseite schaffen – nur so werden Engpässe auch zügig behoben, statt einseitig den Erneuerbaren Ausbau einzuschränken. Zweitens gilt es, für kleine PV-Dachanlagen eine hinreichende Übergangszeit in die Direktvermarktung von vier Jahren zu gewährleisten und die Finanzierung für kleinere Anlagen unter 25kW auf Wohnhäusern genauso abzusichern wie für größere Anlagen auf Gewerbe- und Industriegebäuden. 

Drittens sollte das reformierte EEG die Marktintegration stärken, statt sie zu schwächen. Das gelingt durch Anreize für die Kombination von staatlichen Differenzverträgen mit langfristigen Abnahmeverträgen (PPAs) mit Stromversorgern oder Unternehmen. Und viertens sollte die Bundesregierung das Netzpaket schnell um das angekündigte Verteilnetzpaket ergänzen, um die drängenden Probleme beim Verteilnetzbetrieb und -ausbau zu lösen.“

Für weitere Informationen