Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, dass Strom aus Erneuerbaren Energien, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, wie zum Beispiel im Wärmebereich, genutzt werden soll. Dies ist volkswirtschaftlich sinnvoll, da sonst sauberer Strom, der zu Grenzkosten von null zur Verfügung stünde, ungenutzt bliebe. Zudem kann so der Erneuerbare-Energien-Anteil im Wärmesektor gesteigert werden. Die hierfür zur Verfügung stehende Technologie Power-to-Heat kommt in Deutschland allerdings bisher noch kaum zur Anwendung – trotz vergleichsweise geringer Investitionskosten.
Unser Nachbarland Dänemark zeigt hingegen, dass Power-to-Heat großflächig zum Einsatz kommen kann und dazu beiträgt, KWK-Anlagen und Fernwärmenetze für die Anforderungen eines von fluktuierenden Erneuerbaren Energien dominierten Stromsystems zu flexibilisieren. Vor diesem Hintergrund haben wir ein Konsortium von sachkundigen Instituten beauftragt, die Potenziale für die Nutzung von Power-to-Heat im Kontext sonst abgeregelter Erneuerbarer Energien genauer zu untersuchen und Handlungsempfehlungen zu formulieren. Dabei zeigt sich, dass es drei wichtige Anwendungsfelder für Power-to-Heat-Anlagen gibt, von denen derzeit allerdings nur eines – nämlich der Einsatz im Regelenergiemarkt - tatsächlich zur Anwendung kommt.
Die Nutzung des Potenzials im Fall von netzbedingten Abregelungen von Windkraftanlagen (wie sie vor allem in Schleswig-Holstein aufgrund von Netzengpässen bereits heute häufig vorkommen) und im Fall von Abregelungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Direktvermarktung (aufgrund von negativen Strombörsenpreisen) scheitert am bestehenden rechtlichen Rahmen. Die vorliegende Untersuchung und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen dienen insofern auch dazu, eine Diskussion über die Neugestaltung des rechtlichen Rahmens für Power-to-Heat-Anlagen anzuregen.