Die Klimapolitik in Deutschland hat eine entscheidende Leerstelle: Nur die Hälfte der CO2-Emissionen ist Gegenstand einer CO2-Bepreisung, nämlich bei Energiewirtschaft und den energieintensiven Industrien. Für Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und die restliche Industrie fehlt ein solcher ökonomischer Anreiz zur CO2-Vermeidung.
Klima- und Energieexperten jeglicher Couleur fordern deshalb schon seit langem, dass auch in diesen Sektoren ein CO2-Preis eingeführt werden soll. Dabei stehen zwei marktwirtschaftliche Ansätze zur Auswahl: Emissionshandel oder Besteuerung. Die Vor- und Nachteile der beiden Instrumente werden in der Theorie seit langem diskutiert, auch Mischformen werden vorgeschlagen (z.B. ein Emissionshandel mit Höchst- und Mindestpreisen).
Was allerdings bisher kaum betrachtet wird, ist die Frage der praktischen Umsetzung. Während sie für die Steueroption einfach zu beantworten ist, weil auf die bestehenden Energiesteuer-Strukturen zurückgegriffen werden kann, ist sie im Falle einer Emissionshandelslösung nicht trivial. Vielmehr muss in etlichen Bereichen Neuland betreten werden, und es stellen sich viele Definitions-, Abgrenzungs- und verwaltungstechnische Fragen.
Die vorliegende Analyse des Öko-Instituts untersucht erstmals diese Umsetzungsaspekte. Die gute Nachricht vorweg: Es geht. So gibt es keine unüberwindbaren Hindernisse, die gegen einen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr sprechen. Die schlechte Nachricht lautet aber: Es dauert. Die Umsetzungsfragen sind so mannigfaltig, dass hier keine schnelle Einführung, etwa noch im Jahr 2020, möglich ist.