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Format
Meldung
Date
9. Oktober 2013

Agora schlägt EEG 2.0 mit anschließendem Marktdesign-Prozess vor

Agora Energiewende schlägt vor, das Erneuerbare-Energien-Gesetz in einem ersten Schritt 2014 radikal zu vereinfachen – und in einem zweiten Schritt bis 2017 einen transparenten Marktdesign-Prozess für Erneuerbare und Konventionelle zu vollziehen. Das EEG 2.0 ermöglicht den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bezahlbaren Kosten für die Verbraucher.

Mit dem Vorschlag soll die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem für 2014 erwarteten Niveau von 6,0 bis 6,5 Cent/kWh stabilisiert werden. Dazu hat Agora Energiewende ein Konzept vorgelegt, das einerseits die Höhe der künftigen Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien auf 8,9 Cent pro Kilowattstunde begrenzt und andererseits die Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage einschränkt. „Der Vorschlag soll dazu beitragen, dass die Energiewende nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische Erfolgsgeschichte wird“, sagt Rainer Baake, Direktor von Agora Energiewende. „Egal ob Kohle, Gas, Wind oder große Photovoltaik-Anlagen: Die Stromerzeugung aus neuen Anlagen kostet etwa 8 bis 9 Cent die Kilowattstunde“, erklärt Baake. Für die im Vergleich zu Windstrom an Land und Solarstrom deutlich teureren Erneuerbaren Energien Biomasse, Offshore-Windkraft und Geothermie sieht der Vorschlag gegenüber dem bisherigen EEG Einschnitte vor. Diese Technologien sollen nur noch eingeschränkt weiterverfolgt werden, um den Stromverbrauchern keine unnötigen Kosten aufzubürden. Für größere neue Anlagen wird überdies eine verpflichtende Direktvermarktung des von ihnen produzierten Stroms gefordert; das soll eine Vorbereitung auf einen künftigen Strommarkt sein, der bei hohen Anteilen von Erneuerbaren Energien logisch zwingend auch von diesen dominiert werden muss. Wie ein solcher Markt gestaltet sein könnte, das soll in einem umfangreichen Prozess erarbeitet werden, für den das Konzept in seinem zweiten Teil ebenfalls Vorschläge macht. „Die radikale Vereinfachung des EEG ist kurzfristig möglich und könnte schon mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft treten“, hebt Baake hervor. „Die Zeit bis 2017 sollte hingegen für einen umfassenden Diskussions- und Gesetzgebungsprozess genutzt werden, um ein neues Strommarktdesign zu erarbeiten, das den Herausforderungen der Energiewende gerecht wird.“ Das Konzept ist bei Agora Energiewende entstanden und beruht auf umfangreichen Analysen der Stromerzeugungskosten verschiedener Technologien. Ein Excel-Tool, mit dem diese nachvollzogen werden können, steht ebenso wie das detaillierte Konzept zum Download (unten) bereit. Die zwölf Kernelemente des Vorschlags sind: A.      Kosten der Erneuerbaren Energien senken 1.       Grundsätzliche Vergütungs-Obergrenze für alle neuen Anlagen aus Erneuerbaren Energien in Höhe von 8,9 Cent/kWh 2.       Zubauabhängige Degression der Vergütungssätze 3.       Abschaffung von unnötigen Photovoltaik-Ausbaurestriktionen (u.a. Wegfall des 52-GW-PV-Deckels, des Import-Zolls für chinesische PV-Module und der Flächenbeschränkungen) 4.       Überarbeitung des Referenzertragsmodells für Wind Onshore Anlagen, um Überförderung an guten Standorten abzubauen 5.       Für Wind Offshore-Anlagen ab 2017: Ausschreibung einer Innovationsprämie von maximal  5 Cent/kWh für maximal 500 MW pro Jahr 6.       Für steuerbare EE-Anlagen (insbesondere Biomasse): Ausschreibung einer Kapazitätsprämie von maximal 500 EUR/kW für maximal 100 MW pro Jahr B.      Erneuerbare Energien stärker an den Markt heranführen 7.       Konsequente Abschaffung aller Boni für Neuanlagen 8.       Verpflichtende Direktvermarktung für alle Neuanlagen ab einer Größe von 1 MW, Absenkung der Management-Prämie für Altanlagen auf 0,2 Cent/kWh 9.       Systemdienlichkeit neuer Anlagen als Voraussetzung C.      Entsolidarisierung bei der Finanzierung der Energiewende beenden 10.   Rückführung der Ausnahmen für die Industrie auf die Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen und energieintensiv sind 11.   Beteiligung der bisher befreiten Unternehmen an der EEG-Umlage in Höhe von 0,5 Cent/kWh, da sie in Höhe von ca. 1 Cent/kWh vom Merit-Order-Effekt profitieren 12.   Stufenweiser Einbezug der Eigenstromerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ab einer Anlagengröße von 10 kW

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