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Unerwünschte Verteilungseffekte können vermindert werden
Was bedeutet die steigende EEG-Umlage für die Verbraucher? Welche Belastungen ergeben sich daraus für einkommensschwache Haushalte und wie können diese vermieden werden?
Die EEG-Umlage, die Stromverbraucher für die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zahlen müssen, steigt im Jahr 2013 deutlich an - auf 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Dadurch erhöht sich der Anteil der Ausgaben für Strom an den Konsumausgaben privater Haushalte von durchschnittlich rund 2,3 Prozent im Jahr 2011 und knapp 2,4 Prozent im Jahr 2012 auf knapp 2,5 Prozent im Jahr 2013. Davon entfallen 0,5 Prozentpunkte – nimmt man die anteilige Umsatzsteuer hinzu, sind es 0,6 Prozentpunkte – auf die EEG-Umlage. Allerdings sind diese Anteile für einkommensschwache Haushalte deutlich höher als für einkommensstarke Haushalte.
Dies sind die zentralen Ergebnisse einer Analyse, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag von Agora Energiewende im September 2012 durchgeführt hat. Dabei wurden die regressiven Verteilungswirkungen von Strompreissteigerungen im Allgemeinen sowie der steigenden EEG-Umlage im Speziellen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes sowie des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) berechnet und für 2013 fortgeschrieben.
Wenn man soziale Härten steigender Strompreise für einkommensschwache Haushalte kompensieren will, so die Autoren der Studie, sollten die bestehenden Transfersysteme, zum Beispiel zur Grundsicherung, angepasst werden. Zugleich sollte durch Beratung und Finanzhilfen gezielt eine effizientere Verwendung von Strom in einkommensschwachen Haushalten gefördert werden, wodurch Stromausgaben dauerhaft gesenkt werden können. Außerdem könnte ein allgemeiner Grundfreibetrag bei der Stromsteuer eingeführt werden. Zwar wäre dieser nicht sehr zielgenau, da von ihm alle Einkommensschichten – nicht nur die einkommensschwachen Haushalte – profitieren würden. Doch selbst wenn alle drei Maßnahmen zusammen umgesetzt würden, läge die Belastung der öffentlichen Haushalte in der gleichen Größenordnung wie das Aufkommen aus der anteiligen Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage, das 2013 auf rund 1,4 Milliarden Euro steigt.
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