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Die Politik muss Vorkehrungen treffen, die die bislang hohe Zustimmung zum weiteren Ausbau der Windenergie an Land für die Zukunft absichern.
Denn der weitere Ausbau der Windenergie gehört zu den tragenden Säulen der Energiewende, ohne die die Transformation des Energiesystems in Deutschland nicht gelingen kann. So sollten die Bürger vor Ort bei der Planung von Windkraftanlagen besser einbezogen und zusätzliche Regelungen geschaffen werden, die die Beiträge der Standortgemeinden zum Erfolg der Energiewende angemessen honorieren.
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Kommunen, die von neu errichteten Windenergieanlagen betroffen sind, sollten künftig über eine von den Windkraftbetreibern zu entrichtende Sonderabgabe angemessen an den Erträgen der Windenergie beteiligt werden.
Die Sonderabgabe kann im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bundesweit geregelt werden. Ihr Volumen errechnet sich aus der Höhe, der Leistung und den Stromerträgen der jeweiligen Anlage.
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Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Errichtung von Windenergieanlagen sollte aktualisiert und professionalisiert werden.
Dazu gehört, die Öffentlichkeit schon vor der förmlichen Antragstellung einzubeziehen und ihre Beteiligung ab der ersten Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von mehr als 100 Metern verpflichtend vorzusehen. Ziel ist es, insbesondere Anwohner früher und transparenter an der Planung von Windenergieanlagen zu beteiligen.
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Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM)
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