Das Energiewirtschaftsgesetz soll der Allgemeinheit eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung (Elektrizität, Gas und Wasserstoff) gewährleisten, die zunehmend auf Erneuerbaren Energien beruht.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind regelmäßig Anpassungen erforderlich. Die aktuelle Gesetzesänderung ist insbesondere erforderlich, weil Deutschland gegen Vorgaben aus der EU-Elektrizitäts- und Erdgas-Binnenmarktrichtlinie von 2009 vorstößt. Konkret muss der nationalen Regulierungsbehörde, hier der Bundesnetzagentur, eine völlige Unabhängigkeit gegenüber Wirtschaftsteilnehmern und öffentlichen Einrichtungen eingeräumt werden.
Mit dem Referentenentwurf legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) an unionsrechtliche Vorgaben vor. Mit Bezugnahme auf den vorliegenden Vorschlag vom 30. April 2023 hat Agora Energiewende eine Stellungnahme abgegeben.