Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben im ersten Halbjahr 2014 eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum August 2014 in Kraft Getreten ist. Das Gesetz soll den kostengünstigen Ausbau der Erneuerbaren Energien mit Fokus auf Wind und Solar weiter vorantreiben, mit dem Ziel, dass bis zum Jahr 2025 ein Anteil von 40 bis 45 Prozent und bis 2035 ein Anteil von 55 bis 60 Prozent Erneuerbare Energien an der Stromversorgung erreicht wird.
In diesem Hintergrundpapier werden die wichtigsten Elemente der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2014 zusammengefasst dargestellt.