Zehn Fragen und Antworten zum Beitrag der Stromerzeugung zum Klimaschutzziel 2020

Hintergrundpapier

Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 40 Prozent unter das Niveau von 1990 sinken – so haben es Bundesregierung und Bundestag immer wieder beschlossen. Aktueller Stand ist, dass Deutschland bis Ende 2014 seine Treibhausgase gegenüber 1990 um etwa 27 Prozent reduziert hat.
Die Bundesregierung hat am 3. Dezember 2014 den „Aktionsplan Klimaschutz 2020“ beschlossen, der die Lücke schließen soll. Teil dieses Beschlusses ist die Festlegung, dass der Stromsektor 22 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente zusätzliche Minderungen bis 2020 erbringen und das Bundeswirtschaftsministerium hierzu einen entsprechenden Regelungsvorschlag erstellen soll. Dieser muss sich zwangsläufig auf die Frage der Nutzung der fossilen Energieträger beziehen, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz bereits Bestandteil der existierenden Maßnahmenpakete und die entsprechenden Minderungen bereits eingepreist sind.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun seinen Regelungsvorschlag bekannt gemacht und damit eine intensive Diskussion über die künftige Nutzung der Kohle in der Stromversorgung ausgelöst. Das anliegende Papier will die wichtigsten Fragen in dieser Debatte kurz beleuchten – insbesondere mit dem Ziel, die Debatte zu versachlichen.

Projektleitung

Bibliografische Angaben

  • Autoren

    Dr. Patrick Graichen, Dr. Gerd Rosenkranz und Philipp Litz

  • Versionsnummer

    1.1

  • Veröffentlichungsdatum

    05/2015

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