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Format
Impuls
Date
12. April 2016

Was bedeuten Deutschlands Klimaschutzziele für die Braunkohleregionen?

Eine Analyse auf Basis der Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens

Was bedeuten Deutschlands Klimaschutzziele für die Braunkohleregionen?

Einleitung

Seit dem historischen Klimaabkommen von Paris ist klar: Die Energieversorgung wird von nun an weltweit unter der Prämisse der Dekarbonisierung diskutiert. Deutschland als traditionelles Kohleland und als Land der Energiewende kann dieser Debatte nicht länger ausweichen. Denn die für 2030, 2040 und 2050 mehrfach beschlossenen Klimaziele bedeuten letztlich den Ausstieg aus der Kohleverstromung.

Agora Energiewende hat im Januar 2016 mit den Elf Eckpunkten für einen Kohlekonsens einen Vorschlag vorgelegt, wie ein solcher Ausstieg aus der Kohleverstromung aussehen könnte. Uns geht es um einen parteiübergreifenden, gesellschaftlich breit verankerten Konsens, der allen Beteiligten Planungssicherheit und Verlässlichkeit gibt und gleichzeitig einen sozial ausgewogenen und fair gestalteten Übergang in das neue Energiesystem ebnet.

Besonders relevant sind die Auswirkungen für die betroffenen Braunkohleregionen. Um den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung gesellschaftlich und wirtschaftlich verträglich zu gestalten, ist ein besonderes Augenmerk auf Braunkohletagebaue und -kraftwerke sowie auf den regionalen Strukturwandel notwendig. Die vorliegende Publikation wirft deshalb einen vertiefenden Blick auf genau diese Aspekte.

Kernergebnisse

  1. Deutschlands Klimaschutzziele für 2030, 2040 und 2050 bedeuten, dass etwa die Hälfte der deutschen Braunkohlevorräte unter der Erde bleibt.

    Die von Bundestag und Bundesregierung mehrfach einvernehmlich vereinbarten deutschen Klimaschutzziele bringen einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis etwa zum Jahr 2040 mit sich. Im Ergebnis wird dann nur etwa die Hälfte der bereits genehmigten Braunkohlevorräte verbraucht.

  2. Die regionale Braunkohleplanung in den Revieren ist mit den deutschen Klimaschutzzielen derzeit nicht in Einklang zu bringen.

    Der geplante Aufschluss neuer Tagebauabschnitte in der Lausitz und Mitteldeutschland sowie die vorgesehene Braunkohleleitentscheidung in Nordrhein-Westfalen zielen auf Braunkohleabbaumengen ab, die mit den Klimaschutzzielen nicht vereinbar sind. Sie würden nur dann einen Sinn ergeben, wenn erwartet wird, dass die Bundespolitik von ihren Klimaschutzzielen abrückt.

  3. Ein „Runder Tisch Nationaler Kohlekonsens“ aus Bund, Ländern und betroffenen Akteuren sollte zügig die Bedingungen des Kohleausstiegs vereinbaren.

    Die betroffenen Regionen mit ihren Unternehmen und Beschäftigten haben ein Anrecht auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Dies ist aufgrund der genannten Widersprüche aktuell nicht gegeben und kann nur durch einen Kohlekonsens zwischen Bund, Ländern und betroffenen Akteuren herbeigeführt werden.

  4. Der Strukturwandel in den Braunkohleregionen sollte aktiv gestaltet werden und vom Bund mit einem Braunkohlefonds in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden.

    Mit dem Ende der Braunkohlenutzung fallen in der Lausitz, im Rheinischen Revier und in Mitteldeutschland Wertschöpfung und Beschäftigung weg. Die betroffenen Regionen dürfen mit dem Strukturwandel nicht allein gelassen werden. Ziel muss es sein, in einer konzertierten Aktion von Bund, Ländern, Regionen, betroffenen Unternehmen und gesellschaftlichen Initiativen über die nächsten 25 Jahre neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen.

Bibliographische Daten

Autor:innen
Dr. Patrick Graichen, Dr. Barbara Praetorius, Dr. Gerd Rosenkranz, Philipp Litz
Publikationsnummer
098/05-I-2016/DE
Versionsnummer
1
Veröffentlichungsdatum

12. April 2016

Seitenzahl
52
Zitiervorschlag
Agora Energiewende (2016): Was bedeuten Deutschlands Klimaschutzziele für die Braunkohleregionen?
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Die zukünftige Rolle der Kohleverstromung (Publikationsübersicht).

Downloads

Unsere Expert:innen

  • Gerd Rosenkranz

    Publizist / Leiter Grundsatzfragen (bis März 2017)

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