Teile der deutschen Industrie genießen Ausnahmeregelungen bei der Zahlung der EEG-Umlage. So waren im Jahr 2013 1.716 Unternehmen von der EEG-Umlage weitestgehend befreit, diese deckten 18% des Stromverbrauchs ab. Hinzu kommen 10% eigenerzeugter Stromverbrauch, der ebenfalls zu großen Teilen im produzierenden Gewerbe stattfindet und vollständig von der EEG-Umlagen-Zahlung befreit ist. Diese Regelungen sind seit einiger Zeit umstritten. Dabei geht es um die Frage, welche Industrien in welchem Umfang von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden sollten. Dies hat eine große verteilungspolitische und wettbewerbspolitische Bedeutung: Je größer die Ausnahmetatbestände für bestimme Unternehmen, umso mehr müssen alle anderen Stromverbraucher zahlen und umgekehrt.
Im Zuge der EEG-Novelle 2014 stand auch eine Überarbeitung der Ausnahmeregelungen an – zum einen, weil sonst eine sich selbst verstärkende Spirale von EEG-Umlageerhöhungen droht, zum anderen, weil die EU-Kommission im Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren gegen die EEG-Ausnahmeregelungen eröffnet hat. Agora Energiewende hat das Öko-Institut beauftragt, in diesem Zusammenhang einen Reformvorschlag zu entwickeln, der die EEG-Ausnahmeregelungen sinnvoll fortentwickelt, wobei gleichzeitig die Industriearbeitsplätze in Deutschland gesichert als auch die Verbraucherkosten begrenzt werden sollen.
Der Vorschlag wurde im Januar 2014 veröffentlicht. Diese Langfassung der Publikation stellt die verschiedenen Privilegierungen der Industrie im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 dar und entwickelt vor diesem Hintergrund einen klaren und einfachen Reformvorschlag, der zum einen die Ausnahmen auf die Unternehmen fokussiert, die bereits im EU-Emissionshandelssystem Ausnahmetatbestände nutzen können und zum anderen eine transparente Regelung beim Industrie-Eigenstromverbrauch vorsieht.
Zusätzlich zu dieser Langfassung der Publikation gibt es auch eine kürzere zusammenfassende Darstellung unter dem Titel „EEG-Ausnahmen für Industrie und Eigenverbrauch sinnvoll fortentwickeln“.