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Format
Impuls
Date
1. Januar 2014

Vorschlag für eine Reform der Umlage-Mechanismen im EEG

Studie des Öko-Institut im Auftrag von Agora Energiewende

Einleitung

Teile der deutschen Industrie genießen Ausnahmeregelungen bei der Zahlung der EEG-Umlage. So waren im Jahr 2013 1.716 Unternehmen von der EEG-Umlage weitestgehend befreit, diese deckten 18% des Stromverbrauchs ab. Hinzu kommen 10% eigenerzeugter Stromverbrauch, der ebenfalls zu großen Teilen im produzierenden Gewerbe stattfindet und vollständig von der EEG-Umlagen-Zahlung befreit ist. Diese Regelungen sind seit einiger Zeit umstritten. Dabei geht es um die Frage, welche Industrien in welchem Umfang von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden sollten. Dies hat eine große verteilungspolitische und wettbewerbspolitische Bedeutung: Je größer die Ausnahmetatbestände für bestimme Unternehmen, umso mehr müssen alle anderen Stromverbraucher zahlen und umgekehrt.

Im Zuge der EEG-Novelle 2014 stand auch eine Überarbeitung der Ausnahmeregelungen an – zum einen, weil sonst eine sich selbst verstärkende Spirale von EEG-Umlageerhöhungen droht, zum anderen, weil die EU-Kommission im Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren gegen die EEG-Ausnahmeregelungen eröffnet hat. Agora Energiewende hat das Öko-Institut beauftragt, in diesem Zusammenhang einen Reformvorschlag zu entwickeln, der die EEG-Ausnahmeregelungen sinnvoll fortentwickelt, wobei gleichzeitig die Industriearbeitsplätze in Deutschland gesichert als auch die Verbraucherkosten begrenzt werden sollen.

Der Vorschlag wurde im Januar 2014 veröffentlicht. Diese Langfassung der Publikation stellt die verschiedenen Privilegierungen der Industrie im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 dar und entwickelt vor diesem Hintergrund einen klaren und einfachen Reformvorschlag, der zum einen die Ausnahmen auf die Unternehmen fokussiert, die bereits im EU-Emissionshandelssystem Ausnahmetatbestände nutzen können und zum anderen eine transparente Regelung beim Industrie-Eigenstromverbrauch vorsieht.

Zusätzlich zu dieser Langfassung der Publikation gibt es auch eine kürzere zusammenfassende Darstellung unter dem Titel „EEG-Ausnahmen für Industrie und Eigenverbrauch sinnvoll fortentwickeln“.

Kernergebnisse

  1. Die gegenwärtigen Ausnahmeregelungen im EEG müssen grundlegend reformiert werden, da sonst eine sich selbst verstärkende EEG-Umlagen-Erhöhung droht.

    Das derzeitige Modell benachteiligt kleine und mittelständische Unternehmen, führt zum Outsourcing von Beschäftigung und reizt ineffiziente Eigenstromkraftwerke an. 

  2. Eine europarechtskonforme Reform begrenzt die Ausnahmen auf Industrien, die energie- und exportintensiv sind – und führt keine unternehmensbezogene Kriterien ein.

    Privilegiert wären dann die 15 Sektoren, die derzeit unter die EU-Emissionshandels-Strompreiskompensation fallen, u.a. Chemie, Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Papier.

  3. Auch privilegierte Industrien und Eigenstromerzeuger sollten sich mit reduzierten Sätzen an der EEG-Finanzierung beteiligen.

    Denn energieintensive Industrien profitieren von den durch die Erneuerbaren Energien gesenkten
    Strompreisen, Eigenstromerzeuger von der Existenz des Gesamtsystems.

  4. Eine solche Reform der EEG-Ausnahmeregelungen gleicht Energie-, Industrie- und Verbraucherinteressen aus und senkt die EEG-Umlage um 20% von 6,24 auf 5 ct/kWh.

    Privilegierte Industrien zahlen dann einen reduzierten Umlagesatz von 10% (ca. 0,5 Cent), Eigenstromerzeuger erhalten einen Freibetrag von 3,5Cent (EEG-Beitrag ca. 1,5 Cent).


Bibliographische Daten

Autor:innen
Felix Chr. Matthes, Johanna Cludius, Verena Graichen, Markus Haller, Hauke Hermann
Publikationsnummer
028/01-I-2014/DE
Versionsnummer
1.0
Veröffentlichungsdatum

1. Januar 2014

Seitenzahl
48
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Die EEG 2.0-Reform.

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