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Die Vergütung für Windenergie kann um 10 bis 20 Prozent an den besten Standorten gesenkt werden.
Die Vergütung für Windenergieanlagen sollte ab 2015 zwischen 8,9 ct/kWh an guten Binnenlandstandorten (80 Prozent) und 5,2 ct/kWh an sehr guten Küstenstandorten (150 Prozent) liegen und dazwischen linear verlaufen.
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Anpassung der Höhe und Windgeschwindigkeit des Referenzstandortes: 120 m und 6,84 m/s.
Diese Anpassung der technischen Parameter spiegelt den heutigen Durchschnitt des Zubaus von Windenergieanlagen an Land wider. Dadurch werden Unschärfen der Standortbestimmung reduziert und die Benachteiligung von Anlagen mit hohem Rotor-Generator-Verhältnis wird reduziert.
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Korrektur der Standortbewertung: Minderertrag durch Abregelungen und Parkwirkungsgrad berücksichtigen
Durch kleine Korrekturen im Verfahren zur Standortbewertung kann einer möglichen Fehleinstufung zum Beispiel durch verzögerten Netzausbau vorgebeugt sowie ein Anreiz zum Bau
von übermäßig dichten Windparks mit Parkwirkungsgraden unter 90 Prozent vermieden werden. -
Absicherung gegen mögliche Gefahr von Manipulation.
Ein relevanter Anreiz zu einer Manipulation der Standortbewertung besteht nur in wenigen Fällen
an sehr guten Standorten. Geeignete Maßnahmen mit wenig Zusatzaufwand sind daher zu ergreifen, wie zum Beispiel die Möglichkeit einer fallspezi?schen zusätzlichen Kontrolle.
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