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Format
Impuls
Date
17. November 2020

Sofortprogramm Windenergie an Land

Was jetzt zu tun ist, um die Blockaden zu überwinden

Sofortprogramm Windenergie an Land

Einleitung

Die ausreichende und verlässliche Versorgung mit Erneuerbaren Energien entscheidet über die Zukunftsaussichten des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Nur ihr beschleunigter Ausbau schon in den nächsten Jahren macht den Weg frei für Klimaneutralität im Rahmen der  normalen Investitionszyklen und deutlich ambitioniertere Zwischenziele bis 2030. Für die von der Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft angestrebte Erhöhung des EU-Klimaziels brauchen wir in Deutschland einen Ausbau der Windenergie an Land auf 80 Gigawatt Leistung im Jahr 2030. Nur so wird der Kohleausstieg bei gleichzeitig erhöhtem Strombedarf umsetzbar.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG ist unzureichend. Sie ist weder geeignet, die neuen noch die bestehenden Klimaschutzziele zu erreichen. Insbesondere um den Zubau der Windenergie an Land in den Jahren 2022 bis 2025 wieder auf das Niveau des Jahres 2017 anzuheben, muss der EEG-Entwurf im Deutschen Bundestag grundlegend korrigiert werden: Die  Ausschreibungsmengen dürfen nach 2021 keinesfalls wieder unter 4,5 Gigawatt pro Jahr fallen.

Zudem gilt es, bestehende Blockaden bei den Flächenausweisungen und in den Genehmigungsverfahren zu überwinden, damit die Ausschreibungen überhaupt realisiert werden können. Für entsprechende Ergänzungen des vorliegenden Artikelgesetzes gibt dieses
„Sofortprogramm Windenergie an Land“ konkrete Empfehlungen.

Kernergebnisse

  1. Der anhaltende Einbruch beim Neubau von Windkraftanlagen gefährdet den Standort Deutschland.

    Für 2021 droht sogar ein Rückgang der installierten Leistung. Dies gefährdet die Wirtschaft, denn ohne deutlich mehr günstigen Windstrom steigt der Börsenstrompreis in den nächsten Jahren deutlich an. Dies gilt erst recht angesichts erwartbar steigender CO₂-Preise im Zuge der Umsetzung des höheren EU-2030-Klimaziels.

  2. Deutschland braucht schnellstmöglich wieder einen jährlichen Zubau von mehr als 5 Gigawatt Windkraft an Land.

    Das 2017 erreichte Zubauniveau ist dauerhaft nötig. Denn bis 2030 müssen die Erneuerbaren nicht nur die Kohle ersetzen, sondern auch den zusätzlichen Strombedarf im Zuge der Sektorenkopplung decken. Der im EEG-Entwurf vorgesehene Ausbau, der zudem erst 2028 wirklich steigen soll, geht an der Realität vorbei.

  3. Im Zuge der EEG-Novelle 2021 ist ein umfassendes „Sofortprogramm Windenergie“ nötig.

    Es umfasst eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen, Maßnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung zusätzlicher Flächen, Regelungen für Weiterbetrieb und Repowering von EE-Altanlagen, eine vereinfachte Planungsmethodik sowie erste Schritte hin zu einem modifizierten Artenschutzregime.

  4. In der nächsten Legislaturperiode muss ein „Masterplan Windenergie an Land“ den Zielkonflikt um Abstandsregeln und Naturschutz grundsätzlich und dauerhaft befrieden.

    Klimaneutralität ist Deutschlands Beitrag zum Erhalt einer intakten Natur. Um sie zu erreichen, braucht es Windkraft an Land mit einer Leistung von etwa 130 Gigawatt bis spätestens 2050.

Bibliographische Daten

Autor:innen
Dr. Gerd Rosenkranz, Michael Schäfer, Dr. Patrick Graichen
Publikationsnummer
196/08-I-2020/DE
Veröffentlichungsdatum

17. November 2020

Seitenzahl
44
Zitiervorschlag
Agora Energiewende (2020): Sofortprogramm Windenergie an Land
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Die Ökostromlücke, ihre Strommarkteffekte und wie sie gestopft werden kann.

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Grafiken aus dieser Publikation

Unsere Expert:innen

  • Patrick Graichen

    Exekutivdirektor (bis Dezember 2021)

  • Michael Schäfer

    Projektleiter Grundsatzfragen (bis Dezember 2020)

  • Gerd Rosenkranz

    Publizist / Leiter Grundsatzfragen (bis März 2017)

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