
Die Novelle des deutschen Klimaschutzgesetzes definiert das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und einer Emissionsminderung um 65 Prozent bis 2030. Um die Transformation zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft in nur 24 Jahren zu vollziehen, muss das Gesetz nun schnell und mithilfe geeigneter Maßnahmen umgesetzt werden. Der Aufbau der für die Klimaneutralität erforderlichen Infrastrukturen und Regularien muss noch vor 2030 eingeleitet werden.
Von besonderer strategischer Relevanz für das Ziel der Klimaneutralität ist die Transformation der Grundstoffindustrie. Die Produktion von Stahl, Basischemikalien und Zement sichert über 280.000 Arbeitsplätze, ist aber auch für 60 Prozent der industriellen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Aufgrund ihrer langen Investitionszyklen müssen konventionelle Produktionsanlagen jetzt konsequent durch klimafreundliche Prozesse ersetzt werden. So können Produktionskapazitäten konsequent auf Klimaneutralität ausgerichtet und Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Zudem kann durch eine CO2-arme Produktion die steigende Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten bedient und so die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erhalten werden.
Der Umstieg auf eine klimafreundliche Produktion ist für Unternehmen jedoch mit hohen Kosten und Risiken verbunden und muss deshalb mit geeigneten Politikinstrumenten abgesichert werden. Um die Definition dieser Instrumente zu unterstützen, haben wir die Rolle von Klimaschutzverträgen für die Transformation der Produktion von Stahl, Zement und Ammoniak analysiert. In der vorliegenden Studie präsentieren wir die Ergebnisse unserer Arbeit.