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Format
Analyse
Date
25. November 2019

Klimaneutrale Industrie (Juristische Kurzbewertung)

Juristische Kurzbewertung der Politikoptionen

Klimaneutrale Industrie (Juristische Kurzbewertung)

Einleitung

Wenn neue Politikinstrumente vorgeschlagen werden, stellt sich immer die Frage nach der Vereinbarkeit mit nationalem, europäischem und internationalem Recht. Aus diesem Grund haben wir die zehn Politikinstrumente, die wir in der Studie Klimaneutrale Industrie: Schlüsseltechnologien und Politikoptionen für Stahl, Chemie und Zement (Agora Energiewende und Wuppertal Institut, 2019) vorgestellt haben, einer juristischen Kurzbewertung unterzogen. Diese wurde von der Fachanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) und durch das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) durchgeführt.

Folgende Politikinstrumente wurden bewertet:

  • CO2-Mindestpreis mit Grenzausgleichsregime
  • Carbon Contract for Difference (CfD)
  • Grüne Finanzierungsinstrumente
  • Klima-Umlage auf Endprodukte
  • CO2-Preis auf Endprodukte
  • Nachhaltige öffentliche Beschaffung
  • Quote für CO2-arme Materialien
  • Quote für grünen Wasserstoff
  • Änderung von Bau- und Produktnormen
  • Standards für recycelbare Produkte

 

Die Analyse der Instrumente gliedert sich in folgende Teile: 1. Einführung und Stand, 2. WTO-Recht, 3. Europarecht, 4. Verfassungsrecht, 5. Ausgestaltungsfragen (wo relevant) und 6. Zusammenfassung.

Bei der Prüfung der Politikinstrumente handelt es sich um eine juristische Kurzanalyse. Die Politikinstrumente wurden überblicksartig geprüft, um erste Umsetzungshürden zu identifizieren und den weiteren Prüfungsbedarf aufzuzeigen.

Kernergebnisse

  1. Der Umsetzung der Politikinstrumente für eine klimaneutrale Industrie sollten, je nach Ausge-staltung, keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken im Wege stehen.

    Es bestehen jedoch Risiken mit Blick auf das Grundgesetz, das Europarecht und gegebenenfalls das WTO-Recht.

  2. Direkte Förderinstrumente wie der Carbon Contract for Difference oder die Quote für grünen Wasserstoff sind tendenziell mit geringeren rechtlichen Risiken behaftet als abgabenbasierte Instrumente wie der CO₂-Preis auf Endprodukte oder ein CO₂-Mindestpreis mit Grenzausgleichs-regime.

    Direkte Förderinstrumente können deshalb voraussichtlich einfacher umgesetzt werden. Es bestehen jedoch Herausforderungen in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Europarecht, ins-besondere dem Beihilfenrecht und der Warenverkehrsfreiheit. Das allgemeine Diskriminie-rungsverbot erweist sich als wesentliche verfassungsrechtliche Grenze.

  3. Abgabenbasierte Instrumente ziehen komplexe Umsetzungsfragen nach sich.

    Die Einführung eines CO2-Preises auf Endprodukte würde die Implementierung eines Systems zur produktbezogenen Berechnung des CO2-Fußabdrucks erfordern, was mit erheblichen recht-lichen und praktischen Umsetzungshürden verbunden ist. Bei der Umsetzung eines CO2-Mindestpreises im EU-ETS mit einem Grenzausgleichsregime wäre besonders auf die Erfüllung der WTO-Verpflichtungen zu achten. Die Erfüllung dieser Vorgaben erscheint sehr herausfordernd.

  4. Die Änderung von Bau- und Produktnormen und die Einführung von Standards für recycelbare Produkte sollte auf europäischer Ebene umgesetzt werden.

    Der Gestaltungsspielraum ist in diesem Bereich, aufgrund von europäischen Harmonisierungen, auf nationaler Ebene erheblich eingeschränkt.

Bibliographische Daten

Autor:innen
Dr. Martin Altrock (BBH), Dr. Wieland Lehnert LL.M. (BBH), Christine Kliem LL.M. (BBH), Dr. Jasper Finke (BBH),Yasin Yilmaz (IKEM)
Publikationsnummer
165/07-A-2019/DE
Versionsnummer
1.0
Veröffentlichungsdatum

25. November 2019

Seitenzahl
44
Zitiervorschlag
BBH und IKEM (2019): Klimaneutrale Industrie: Juristische Kurzbewertung der Politikoptionen. Analyse im Auftrag von Agora Energiewende. Berlin, November 2019.
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Nachhaltige Industrie.

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