Der Netzausbau ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung der Energiewende. Er ist jedoch gleichzeitig auch der umstrittenste Teil – nirgendwo schlagen die Emotionen so hoch wie bei der Frage, ob und wenn ja, wo neue Stromtrassen gebaut werden sollen. Für die Schaffung gesellschaftlicher Akzeptanz ist ein kluger und transparenter Netzplanungsprozess notwendig.
Seit 2011 sieht das Energiewirtschaftsgesetz einen öffentlichen Prozess der Netzentwicklungsplanung vor – ein großer Fortschritt gegenüber dem vorherigen Verfahren, in dem die Netzbetreiber selbst den Ausbaubedarf definiert haben. Dieser neue Prozess wurde bis 2013 das erste Mal durchlaufen und mündete im Bundesbedarfsplangesetz, das im Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Agora Energiewende hat gemeinsam mit BET Aachen in dem vorliegenden Gutachten eine Evaluierung des neuen Planungsverfahrens vorgenommen und einen Methodenvorschlag erarbeitet, wie die Netzplanung weiter verbessert werden kann – mit dem Ziel, ein Stromnetz für die Energiewende zu erarbeiten, das einerseits robust ist mit Blick auf mögliche künftige Entwicklungen, andererseits aber auch alle wirtschaftlich vernünftigen Elemente der Netzminimierung konsequent ausschöpft. Der Methodenvorschlag wurde durch eine vollständige Netzberechnung auf Basis der realen Netzknoten schafen Daten des NEP 2012 getestet, um seine Anwendbarkeit zu illustrieren.