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Impuls
Date
22. Oktober 2021

Ein beihilfefreies und schlankeres EEG

Vorschlag zur Weiterentwicklung des bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Einleitung

Damit Deutschland Industriestandort bleiben und gleichzeitig bis 2045 klimaneutral werden kann, benötigen wir große Mengen kostengünstigen Strom aus Erneuerbaren Energien. Zugleich verliert das EEG aufgrund sinkender Erzeugungskosten, steigender CO2-Preise sowie einem zunehmend marktlichen Ausbau mehr und mehr an Bedeutung.

Wir müssen daher jetzt zwei Dinge gleichzeitig tun: Einerseits den Ausbau der kostengünstigen Technologien Wind Onshore, Wind Offshore und PV-Freifläche kurzfristig massiv erhöhen. Andererseits sollten wir das EEG entschlacken und zu einem Absicherungsinstrument fortentwickeln.

Reformen des EEGs sind jedoch mittlerweile sehr komplex geworden. Das liegt – nicht nur aber auch – an den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission. Die Abstimmung mit der Europäischen Kommission frisst Zeit, die wir nicht mehr haben. Auch sind bestimmte Vorgaben der Beihilfeleitlinien kontraproduktiv: Es ist nicht hinnehmbar, wenn künftige Ausschreibungsmengen nach unten korrigiert werden müssen, weil vergangene Ausschreibungen unterzeichnet waren.

Ein nächster Schritt könnte sein, Neuanlagen in einem schlankeren EEG zukünftig beihilfefrei auszuschreiben. Dafür legen die Stiftung Umweltenergierecht und Agora Energiewende hiermit ein Konzept vor.

Kernergebnisse

  1. Die aktuellen Beihilfevorgaben erschweren den schnellen, ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland.

    Zum einen, weil die Abstimmung mit der Europäischen Kommission erfahrungsgemäß sehr lange dauert. Zum anderen, weil die sogenannte endogene Mengensteuerung, die die Kommission fordert, die jährlich möglichen Ausschreibungsmengen deutlich begrenzt und so dem notwendigen Ausbau im Wege steht.

  2. Es ist möglich, neue Wind- und Solaranlagen über ein neues, schlankeres und beihilfefreies EEG II abzusichern:

    Die Bestandsanlagen bleiben im Finanzierungssystem des EEG 2021, das aufgrund der Bundeszuschüsse zur EEG-Umlage klar als Beihilfe einzuordnen ist. Die Absicherung kostengünstiger Neuanlagen könnte über Ausschreibungen in einem entschlackten EEG II erfolgen, das beim Finanzierungsmechanismus dem Urteil des EuGH folgt und keine Beihilfe ist.

  3. Eine EEG-Umlage nahe Null ist auch in einem solchen Modell möglich.

    Der „Kostenrucksack“ der Bestandsanlagen im EEG 2021 könnte über Bundeszuschüsse auf Null gesenkt werden. Die Absicherung des künftigen Ausbaus von Wind und Solar im EEG II verursacht kaum Kosten, gerade bei hohen CO2-Preisen. Beschränkt man den neuen Finanzierungsmechanismus auf den Ausbau dieser Technologien, ist die verbleibende EEG-Umlage daher ebenfalls nahe Null.

  4. Ein neues, beihilfefreies und schlankeres EEG II zur Absicherung des großskaligen Ausbaus von Wind- und Solaranlagen ist der nächste Schritt zu einem neuen Marktdesign für eine Welt mit 100% Erneuerbaren.

    Die Bundesregierung sollte rasch Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen, um auf diesem Weg voranzuschreiten – und mittelfristig ein neues Marktdesign zu etablieren, das die Beihilfe-Diskussionen bei Erneuerbaren Energien überflüssig macht.

Bibliographische Daten

Autor:innen
Dr. Markus Kahles, Johanna Kamm, Thorsten Müller, Dr. Hartmut Kahl
Publikationsnummer
233/13-I-2021/DE
Versionsnummer
1.0
Veröffentlichungsdatum

22. Oktober 2021

Seitenzahl
23
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Ein beihilfefreies und schlankeres EEG.

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Unsere Expert:innen

  • Sophie Godeffroy

    Projektleiterin Grundsatzfragen (bis Januar 2022)

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