Wirtschaft und Gesellschaft sind auf Energie angewiesen, um funktionieren zu können – dabei ist Strom der Edelenergieträger: Ohne Strom kommen Kommunikationstechnologien, Haushaltsgeräte, Beleuchtung und die meisten Motoren und Produktionsanlagen in der Industrie nicht aus. Aber auch im Wärme- und Verkehrsbereich kann es sinnvoll sein, mit regenerativ erzeugtem Strom die bisher dominierenden fossilen Energieträger Öl und Gas zu ersetzen. Der Stromerzeugung kommt beim Umbau des Energieversorgungssystems also eine taktgebende Rolle zu. Um die Energiwende- und Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine Umstellung der Stromerzeugung auf Erneuerbare Energien (EE) elementar. Gleichzeitig wird es aber für einen Übergangszeitraum ein Nebeneinander von Erneuerbaren Energien (insbesondere Windkraft und Photovoltaik) und (bestehenden) konventionellen Kraftwerken (Kohle, Gas, Öl und bis 2022 auch Kernenergie) geben. Die Erneuerbaren Energien haben sowohl wegen der gesetzlichen Grundlage als auch wegen ihrer ökonomischen Eigenheiten einen Vorrang vor den konventionellen Kraftwerken. Somit müssen die konventionellen Kraftwerke eine neue Rolle einnehmen: Sie werden für die Übergangszeit als Back-up-Kapazitäten dienen, um die schwankende Residuallast auszugleichen.
Im bisherigen Stromsystem speisen die konventionellen Kraftwerke nicht einfach nur Wirkleistung ins Netz ein – also den Strom, den die Verbraucher aktuell nachfragen und abnehmen. Vielmehr stellen konventionelle Kraftwerke gleichzeitig auch die Systemdienstleistungen zur Aufrechterhaltung des Stromnetzes bereit, beispielsweise Blindleistung, Regelenergie und sogenannte Rotierende Massen.
Erneuerbare Energien können auch zu diesen Systemdienstleistungen beitragen; zum Teil wird dies schon heute über diverse Regelungen vorgeschrieben (Netzanschlussbedingungen, Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen). Zukünftig aber werden Erneuerbare Energien die Hauptlast des Stromversorgungssystems schultern müssen, so dass die bisherigen Systemdienstleistungen entweder durch die Erneuerbaren Energien selbst oder durch andere Mittel (wie zum Beispiel Kondensatoren) erbracht werden müssen. Auch die Anforderungen an die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien werden sich verändern müssen. Das bestehende Fördersystem für Erneuerbare Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) setzt bisher in allererster Linie Anreize, um den Ertrag der EE-Erzeugungsanlagen zu maximieren. Nach dem erfolgreichen und schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien seit 2000 sollte der Förderrahmen jetzt dahingehend weiterentwickelt werden, dass die Gesamtsystemkosten minimiert werden – das heißt auch, dass der Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen (wie Back-up-Kraftwerke, Lastmanagement oder Speicher) auf ein volkswirtschaftlich vernünftiges Maß begrenzt bleibt.