Klimaschutz

Ein gesellschaftlicher Konsens über die Zukunft der Kohleverstromung ist unabdingbar, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele 2020 und 2030 zu erreichen.

Bis zum Jahr 2014 ist der Anteil der Erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung auf mehr als 25 Prozent gewachsen. Zur gleichen Zeit allerdings emittierte das deutsche Stromsystem mehr Kohlendioxid als in früheren Jahren. So stieg der deutsche Treibhausgasausstoß in den Jahren 2012 und 2013 als Folge von niedrigen Preisen für Emissionszertifikate und infolgedessen niedrigen Produktionskosten für die Stromerzeugung aus Braunkohle.

Der Effekt basiert auf einfachen ökonomischen Prinzipien: Die Stromproduktion aus Stein- und besonders aus Braunkohle ist gekennzeichnet durch deutlich niedrigere Grenzkosten (im wesentlichen Kosten für Brennstoffe und Emissionsrechte) als die Verstromung von Gas. Diese Situation hat sich in den vergangenen Jahren sogar noch verschärft, weil auf dem Weltmarkt sinkende Steinkohlepreise verzeichnet wurden und die Preise für Emissionszertifikate gleichzeitig dauerhaft niedrig lagen. Zusätzlich haben stetig sinkende Börsenstrompreise dazu geführt, dass Deutschland immer mehr Strom exportieren konnte. Dadurch sind die Deutschland zurechenbaren Treibhausgasemissionen ebenfalls angestiegen.

Damit das deutsche Klimaschutzziel – eine Treibhausgasverminderung von minus 40 Prozent gegenüber 1990 – noch erreicht werden kann, ist eine Strategie zur schrittweisen Reduktion der Stromerzeugung auf Basis von Steinkohle und Braunkohle unabdingbar. Immer mehr Experten gehen dabei inzwischen davon aus, dass dazu ergänzende Maßnahmen zum Europäischen Emissionszertifikatehandel nötig sind. Diese müssten vor allem die Kohlendioxidemissionen von Braun- und Steinkohlekraftwerken adressieren.

Die langfristige Perspektive stellt hierbei eine besondere Herausforderung dar: Mit Blick auf das EU-weite Minderungsziel von minus 40 Prozent bis 2030 werden die Treibhausgasemissionen in Deutschland um etwa 55 Prozent bis 2030 reduziert werden müssen. Das impliziert einen beherzten Wechsel hin zur Gasverstromung und zu Erneuerbaren Energien.

Die Rolle von Agora Energiewende besteht darin, auf die Implikationen des so genannten „Energiewendeparadox“ hinzuweisen und zu einem gesellschaftlichen Konsens über den langfristigen Ausstieg aus der Kohleverstromung in sozialverträglicher Weise beizutragen.

Ansprechpartner

Jesse Scott

Jesse Scott

Direktorin Internationales Programm (bis September 2022)

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    Kernergebnisse

    1. 1

      Klimaneutralität 2045 bedeutet auch den Ausstieg aus Erdgas. Der aktuelle Ordnungsrahmen für die Erdgasnetze ist gegenüber dieser Entwicklung blind.

      Selbst unter Berücksichtigung einer Um­rüstung auf Wasserstoff sinkt der Gasnetzbedarf 2045 um über 90 Prozent. Ohne eine Anpassung des Ordnungs­rahmens drohen bis 2044 eine Versechzehnfachung der Netzentgelte und Stranded-Assets von bis zu 10 Milliarden Euro.

    2. 2

      Der Ordnungsrahmen für Erdgasnetze kann insbesondere durch eine erweiterte Wärmeplanung transformationsdienlich und mit den Klimazielen vereinbar gestaltet werden.

      Eine solche Energie-Verteil-Strategie integriert die Planung von Wärme-, Strom- und Gasnetzen. Sie ermöglicht einen Wechsel hin zu anderen Wärmequellen und stellt zudem sicher, dass die lokale Planung die Gesamtverfügbarkeit von Wasserstoff und Biomasse auf nationaler Ebene berücksichtigt.

    3. 3

      Eine geordnete und rechtzeitige Stilllegung der Gasverteilnetze führt zu geringeren Ausstiegskosten und erhöht die Planungssicherheit. Netzkund:innen und Netzbetreiber profitieren hiervon besonders.

      Ein Bonussystem für die rechtzeitige und koordinierte Stilllegung von (Teil-)Netzen ermöglicht die finanzielle Absicherung der Netzbetreiber und führt darüber hinaus zu jährlichen Kosteneinsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro, wodurch der Netzentgeltanstieg gedämpft wird.

    4. 4

      Die Erdgasverteilnetze sind weitestgehend abgeschrieben. Ein verbesserter Ordnungsrahmen ver­meidet Fehlinvestitionen und stärkt das Fachkräfteangebot in anderen Bereichen.

      Trotz der langen Abschreibungsdauer von rund 45 Jahren beträgt der kalkulatorische Restwert der Erdgasverteilnetze aktuell 20 – 60 Mrd. Euro und damit lediglich 10 – 20 Prozent der Neubeschaffungskosten. Jedoch floss noch 2021 die Rekordsumme von 1,1  Milliarden Euro in den Netzneubau. Ein schnelles Gegensteuern wirkt kostensenkend und unterstützt so einen konfliktarmen Ausstieg.

    1. 1

      Die Rückkehr der Kohle macht Energiespareffekte zunichte und lässt die Emissionen 2022 mit 761 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf Vorjahresniveau stagnieren.

      Teils schmerzhafte Energiesparmaßnahmen und Produktionsrückgänge senkten zwar den Primärenergieverbrauch um 4,7 Prozent; gleichzeitig steigert jedoch der kriegsbedingte fuel switch weg vom Erdgas und hin zu Kohle und Öl die Emissionen. Der Verkehrs- und der Gebäudesektor verpassen ihre Sektorziele erneut. In Summe verfehlt Deutschland damit das 2022-Reduktionsziel von 756 Millionen Tonnen CO2-Äq.

    2. 2

      Durch sonnige und windreiche Witterung wächst der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 41,0 Prozent 2021 auf 46,0 Prozent 2022.

      Dieser Rekord ist kein klimapolitischer Erfolg: Die Ausbaukrise der Windenergie an Land hält an, der Zubau erreicht lediglich zwei Gigawatt. Insgesamt waren neun von zehn Wind- und Solar-Ausschreibungen 2022 unterzeichnet, sodass der Zubau auch in den kommenden Jahren hinter den Erfordernissen zurückzubleiben droht. Die 2022 beschlossenen Beschleunigungsmaßnahmen reichen nicht aus, um das Ziel von 80 Prozent Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu erreichen.

    3. 3

      2022 dominieren massive Preisanstiege die Energiemärkte und treiben maßgeblich die Inflation. Das Abfedern hoher Preise und die Ersatzbeschaffung fossiler Energien prägen das Regierungshandeln.

      Die Börsengaspreise erhöhen sich zum Vorjahr zeitweise um mehr als das Zehnfache. Zentrale klimapolitische Maßnahmen wie das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimaschutzsofortprogramm bleiben dabei auf der Strecke. Dieser Rückstand muss 2023 aufgeholt werden, um das 2030-Klimaziel von -65 Prozent Emissionen gegenüber 1990 einzuhalten.

    4. 4

      Die Energiekrise und die immer stärkeren Folgen der Klimakrise entfachen eine hohe gesellschaftliche Nachfrage nach der Energiewende und ihren Technologien:

      Wärmepumpen in Haushalten und Industrie sind gefragt wie nie, die Zahl der PV-Balkonmodule vervierfacht sich und die Deutschen sparen beim Heizen. Immer mehr Kommunen fordern mehr Spielraum, Mobilität klimafreundlicher zu gestalten. Die Bundesregierung sollte diese Nachfrage im Jahr 2023 durch ambitionierte Maßnahmen unterstützen und bestehende Hürden aus dem Weg räumen.

    1. 1

      Eine gesetzlich verankerte und ambitioniert gestaltete 65-Prozent-Regel senkt den Gasverbrauch und hilft die Gebäude-Klimaziele zu erreichen.

      Ausnahmeregelungen sollten eng gefasst sein. (Nachhaltige) Biomasse ist knapp und sollte Gebäuden vorbehalten sein, die anders schwer zu versorgen sind. Wasserstoff steht mittelfristig im Wärmemarkt nicht ausreichend zur Verfügung und stellt keine sinnvolle Umsetzungsoption dar.

    2. 2

      Die 65%-Regel schafft Planungssicherheit für Marktakteure und fördert so den Aufbau von Wärmepumpen-Fertigungskapazitäten und neuen Geschäftsmodellen.

      Dies unterstützt den notwendigen Hochlauf auf 500.000 Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 und ermöglicht deutschen Wärmepumpenherstellern, Kostenreduktionspotenziale durch stärker automatisierte Fertigungsprozesse zu erschließen.

    3. 3

      Wärmepumpen heizen auch im Bestand ohne oder mit geringen Sanierungsmaßnahmen effizient.

      Wärmepumpen am Markt erfüllen schon heute nahezu alle denkbaren Anforderungen. In sehr vielen Fällen arbeiten Wärmepumpen auch mit vorhandenen Heizkörpern erfolgreich und liefern kostengünstiger Wärme als Gaskessel.

    4. 4

      Mehr Fachkräfte für die Installation – dafür braucht es begleitende Maßnahmen.

      Um ausreichend Fachkräfte zu qualifizieren, müssen die Ausbildungsinfrastruktur gefördert, die Fortbildung finanziert und die Ausbildungscurricula aktualisiert werden. So werden neue, attraktive Berufsfelder geschaffen, während Qualität und Tempo des Wärmepumpen-Einbaus steigen.

    Aus Studie : Durchbruch für die Wärmepumpe
    1. 1

      Damit die Stahlindustrie zukunftsfähig bleibt, braucht es eine rasche Transformation – auch unter veränderten Rahmenbedingungen: Noch vor 2030 muss gut ein Drittel der Primärstahlproduktion auf Eisendirektreduktion umgestellt werden.

      In Kombination mit dem Ausbau der Sekundärstahlroute eröffnet sich ein Pfad zum Aufbau einer ressourceneffizienten, klimaneutralen und unabhängigen Stahlproduktion in Deutschland.

    2. 2

      Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) sind gerade in der aktuellen Energiepreiskrise dringend nötig, um die Transformation zu einer klimafreundlichen Stahlproduktion abzusichern.

      Parallel müssen das EU-Emissionshandelssystem reformiert und grüne Leitmärkte aufgebaut werden, damit klimafreundlicher Stahl am Markt honoriert wird und sich als Standard durchsetzen kann.

    3. 3

      Trotz hoher Energiepreise lassen sich die Mehrkosten der Stahltransformation durch die Umsetzung der EU-Reformprozesse auf deutlich unter 9 Milliarden Euro senken.

      Durch eine intelligente Kombination von Politikinstrumenten auf nationaler und europäischer Ebene kann grüner Stahl bereits 2035 wettbewerbsfähig sein.

    4. 4

      Die Eisendirektreduktion ist ein strategischer Anker für den beschleunigten Markthochlauf von erneuerbarem Wasserstoff und den Aufbau der dafür benötigten Infrastruktur.

      Der anfängliche Betrieb der Anlagen mit Erdgas bleibt trotz hoher Preise sinnvoll, um einen raschen Ausbau der Wasserstoffwirtschaft abzusichern.

    1. 1

      Um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, müssen erste Anlagen zur Zementproduktion noch vor 2030 mit der Carbon Capture Utilization and Storage (CCUS) Technologie ausgestattet werden.

      Zudem muss der Einsatz von Zement über Materialeffizienz und Substitution gemindert werden. So wird die Zementproduktion in Deutschland zukunftsfähig.

    2. 2

      Der Einsatz von CCUS in der Zementindustrie ist ein erster wichtiger Schritt zum Aufbau einer CCUS-Strategie und Infrastruktur.

      In enger Zusammenarbeit mit europäischen Partnern müssen dafür der nationale und europäische Rechtsrahmen für die CO2-Speicherung aufgebaut werden.

    3. 3

      Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) sind das geeignete Instrument, um die Mehrkosten einer klimafreundlichen Zementproduktion abzusichern.

      Durch den Einsatz von nachhaltiger Biomasse und biogenen Reststoffen in der CCS-basierten Zementproduktion (BECCS) können darüber hinaus kostengünstige CO2-Senkeneffekte erzielt werden.

    4. 4

      Der Finanzierungsbedarf zur Transformation der Zementindustrie bis 2030 ist mit unter 300 Millionen Euro gering.

      Klimaschutzverträge sind kurzfristig zentral, um Investitionen abzusichern, höhere Kosten können jedoch mithilfe einer EU-EHS-Reform, eines Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Aufbau von grünen Leitmärkten für CO2-armen Zement kompensiert werden.

    1. 1

      Die aktuelle Energiekrise macht es zwingend erforderlich, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen und importierten Rohstoffen zu verringern.

      Allein die industrielle Produktion von Kunststoffen, Stahl, Aluminium und Zement machen 13 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs und 581 Mt der jährlichen Emissionen aus. Zudem importiert die EU sehr große Mengen an Gas, Öl und Kohle, um Kunststoffe und andere ener-gieintensive Materialien herzustellen.

    2. 2

      Verbessertes Recycling und höhere Materialeffizienz bergen sowohl kurz- als auch langfristig ein enormes ungenutztes Potenzial für den Übergang zu einer fossilfreien Produktion von energieintensiven Materialien.

      Mit ambitionierten Politikmaßnahmen könnten die jährlichen Industrieemissionen in der EU bis 2030 um bis zu 10 Prozent (70 Mt) und bis 2050 um 34 Prozent (239 Mt) gegenüber denen von 2018 reduziert werden. Allein bei der Kunststoffherstellung könnten bis 2030 jährlich fossile Brennstoffe im Umfang von etwa 2,7 Milliarden Kubikmetern Gas und 149 Millionen Barrel Öl eingespart werden.

    3. 3

      Der Realisierung dieser Vermeidungs- und Einsparpotenziale muss eine Priorität in neuen EU-Rechtsvorschriften zur Kreislaufwirtschaft eingeräumt werden. Um Energiesicherheit und Klimaneutralität in Einklang zu bringen, muss die Gesetzgebung die Nachfrage nach hochwer-tigem Recycling ankurbeln und gleichzeitig die Sammlung hochwertiger Rezyklate intensivieren und das Angebot steigern.

      Erforderliche Politikinstrumente sind erweiterte Quoten für recycelte Bestandteile, Investitionshilfen für die rasche Einführung innovativer Recyclingtechnologien sowie Kennzeichnungs- und Best-Practice-Vorgaben für Sammlung, Sortierung, Recycling und Wiederverwendung.

    4. 4

      Die EU-Mitgliedstaaten können schon heute wichtige Politikmaßnahmen umsetzen, die die Treibhausgasemissionen bereits innerhalb der nächsten ein bis fünf Jahre wirksam reduzieren.

      Beispiele hierfür sind ein umfassenderes Verbot von Einweg- und nicht wiederverwertbaren Kunststoffen, die Einführung von Pfandsystemen für Kunststoffverpackungen, Investitionen in die Nachsortierung und moderne Recyclingverfahren.

    1. 1

      Deutschland kann die strukturelle Abhängigkeit von russischen Gasimporten beenden, seinen Gasbedarf bis 2027 nachhaltig um ein Fünftel senken und dabei wichtige Fortschritte im Klimaschutz erzielen.

      Die entscheidenden Hebel hierfür sind: Energieeffizienzmaßnahmen bei Gebäuden und in der Industrie, ein gesteigerter Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Hochlauf von Wärmepumpen- und Wasserstofftechnologie.

    2. 2

      Bereits bestehende Instrumentenvorschläge für den Klimaschutz stärken die Energiesicherheit – die neue Dringlichkeit erfordert schnelle politische Entscheidungen.

      Es braucht eine konsequente Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien, die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung, ein schnelles Verbot neuer Gas- und Ölheizungen, Förderprogramme für die Industrietransformation und eine Fachkräfteoffensive.

    3. 3

      Falls russische Importe vollständig ausbleiben, könnte Deutschland die Gasnachfrage vorübergehend um rund 160 TWh bis zu 260 TWh senken, was im Maximum annähernd dem in dieser Studie ermittelten Ersatzbedarf entspricht.

      Dies setzt voraus, dass europaweit kurzfristig gut 500 TWh an anderweitigen Importen (überwiegend LNG) beschafft werden können und in allen EU-Ländern ähnlich starke Einsparschritte unternommen werden können.

    4. 4

      Ein gesamtgesellschaftlicher Kraftakt wäre erforderlich, gezielte finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte und ein Schutzschirm für den Industriestandort Deutschland notwendig.

      Einsparungen könnten durch einen Brennstoffwechsel in der Strom-, Fernwärme- und Pro-zesswärmeversorgung um ein Drittel, die Absenkung der stofflichen Erdgasverwendung auf ein Mindestniveau und eine Senkung der Raumtemperatur um 1°C bis 1,5°C erzielt werden.

    1. 1

      Die Transformation der Grundstoffindustrie ist dringend erforderlich, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den Pfad zur Klimaneutralität bis 2045 zu öffnen.

      Klimaschutzverträge nach dem Vorbild der Carbon Contracts for Difference (CCfD) erlauben einen raschen Einstieg in die notwendigen Investitionen und sichern die Mehrkosten einer klimafreundlichen Produktion ab.

    2. 2

      Klimaneutrale Produktionsanlagen sind der Anker für den Aufbau der Infrastruktur für Wasserstoff und Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCUS).

      Klimaschutzverträge dienen somit auch als Absicherungsinstrument für die anfängliche Auslastung von strategisch wichtigen Infrastrukturen, ohne die Klimaneutralität nicht erreicht werden kann.

    3. 3
    4. 4

      Klimaschutzverträge müssen durch andere Politikinstrumente ergänzt werden, um den Übergang in ein marktbasiertes System sicherzustellen.

      Über die Reform des EU-Emissionshandels, der Instrumente zum Carbon-Leakage-Schutz sowie den Aufbau von grünen Leitmärkten können Klimaschutzverträge abgelöst und klimafreundliche Produkte als Standard am Markt etabliert werden.

    1. 1

      Der Kohleausstieg wird sich erheblich beschleunigen.

      Das Kohleausstiegsgesetz sieht bisher die Stilllegung aller Braunkohlenkraftwerke bis spätestens 2038 vor. Um das Sektorziel der Energiewirtschaft für das Jahr 2030 des Klimaschutzgesetzes einzuhalten, ist jedoch eine weitgehende Reduzierung der Emissionen aus der Braunkohlenverstromung schon bis zum Jahr 2030 notwendig. Die neue Bundesregierung hat sich deshalb das Ziel gesetzt, den Kohleausstieg idealerweise bis 2030 abzuschließen.

    2. 2

      Der ökonomische Druck auf Braunkohlenkraftwerke wird spätestens ab 2024 wieder deutlich zunehmen.

      Der Anstieg der CO₂-Preise auf über 60 Euro pro Tonne CO₂ hat bewirkt, dass viele Braunkohlenkraftwerke ihre Betriebskosten perspektivisch nicht mehr decken können. Aufgrund des Anstiegs der Erdgaspreise hat sich der ökonomische Druck auf die Braunkohlenkraftwerke im Laufe des Jahres 2021 und auch für 2022 etwas entspannt. Ab spätestens 2024 ist jedoch zu erwarten, dass sich der Kohleausstieg marktgetrieben deutlich beschleunigen wird. Die im Koalitionsvertrag für 2021–2025 niedergelegten Regelungen, über die der CO₂-Preis bei mindestens 60 Euro liegen soll, wird diesen Prozess flankieren.

    3. 3

      Die aktuelle Planung der Braunkohlentagebaue sollte zeitnah an den sich beschleunigenden Ausstieg aus der Braunkohle angepasst werden.

      Die Planungen für die Braunkohlentagebaue orientieren sich bisher überwiegend an einem Kohleausstieg bis 2038. Um Risiken zu vermeiden, sollte die Tagebauplanung auf einen sich beschleunigenden Kohleausstieg bis 2030 angepasst und das bestehende System der Rückstellungen zur Wiedernutzbarmachung der Tagebaue umfassend überprüft werden. Auch hier entstehen mit dem Koalitionsvertrag 2021–2025 neue Prüfungs- und Handlungsbedarfe.

    1. 1

      Die Treibhausgasemissionen steigen 2021 auf insgesamt 772 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, damit entfernt sich Deutschland vom Pfad zum 2030-Klimaziel. Durch den Anstieg um 33 Mio. t CO2-Äq. müssen nun ab 2022 jährlich 37 Mio. t CO2-Äq. eingespart werden.

      Der Emissionsanstieg geht vor allem auf einen wieder erhöhten Energieverbrauch im Zuge der wirtschaftlichen Teilerholung, einen kalten Winter mit steigendem Heizbedarf und einen höheren Anteil von klimaschädlichem Kohlestrom zurück. Bei weiterer wirtschaftlicher Erholung ist ein Anstieg der Emissionen auch 2022 wahrscheinlich.

    2. 2

      Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch sinkt auf 42,3 Prozent und fällt damit zurück auf das Niveau von 2019.

      2021 werden erstmals seit 12 Jahren keine Windanlagen auf See zugebaut. Der Rekordwert von 45,6 Prozent im Jahr 2020 bleibt ein Strohfeuer, ausgelöst durch Sondereffekte: einen besonders niedrigen Stromverbrauch und ein ausgesprochen gutes Windjahr. Damit die Erneuerbaren bis 2030 80 Prozent des Stromverbrauchs decken können, braucht Deutschland sofort eine Ausbauoffensive der Photovoltaik und 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie.

    3. 3

      Massive Preisanstiege bei fossilen Energien erschüttern 2021 die Energiemärkte. Der Erdgaspreis verelffacht sich und beschert der klimaschädlichen Steinkohle ein Comeback – trotz eines Rekordpreises von 89 Euro je Tonne CO2 im europäischen Emissionshandel.

      Ab 2022 betreffen die Preisanstiege zunehmend Endkund:innen und machen soziale Ausgleichsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte erforderlich. Nur der konsequente Ausbau Erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz können nachhaltig vor derartigen Energiepreiskrisen schützen.

    4. 4

      2021 legen der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die steigenden Emissionen und hohe fossile Energiepreise den akuten Handlungsbedarf in der Energie- und Klimapolitik offen. Auf die verfassungsrechtlich gestützte Nachschärfung der Klimaziele muss nun die schnelle Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen folgen.

      Das für 2022 angekündigte Sofortprogramm der Bundesregierung entscheidet darüber, ob Deutschland seine 2030-Ziele einhalten kann. Zugleich muss sich die Bundesrepublik für ein ambitioniertes europäisches Fit-for-55-Paket einsetzen.

    1. 1

      Der Weg in die Klimaneutralität ist ein umfassendes Investitionsprogramm in die Zukunft Deutschlands – und bedarf einer öffentlichen Finanzierung von über 30 Mrd. Euro pro Jahr.

      Im Jahr 2045 wird die in die Jahre gekommene öffentliche Infrastruktur grundlegend modernisiert sein. Der Finanzbedarf des Bundes hierfür beträgt rund 30 Milliarden Euro jährlich. Hinzu kommen Finanzbedarfe der Länder/Kommunen.

    2. 2

      Die Finanzierung der Zukunftsinvestitionen im Rahmen der Schuldenbremse erfordert die Ausweitung erprobter Finanzinstrumente.

      Dies betrifft die Finanzierung öffentlicher Investitionen über die Stärkung der Eigenkapitalbasis oder Neugründung öffentlicher Unternehmen sowie die Förderung privater Investitionen mit zinsgünstigen Krediten, beschleunigten Abschreibungen und Klimaschutzverträgen über eine konsequente Rückführung klimaschädlicher Subventionen.

    3. 3

      Zusätzlicher Finanzspielraum kann über die Nutzung der Ausnahmeklausel im Bundeshaushalt 2022 sowie eine methodische Weiterentwicklung der Potenzialschätzung gewonnen werden.

      Zur Vermeidung dauerhafter Pandemieschäden sollte die Ausnahmeklausel im Jahr 2022 genutzt werden, um eine einmalige Zuweisung an die Sozialversicherungssysteme sowie die Bildung einer Rücklage für die Absenkung der EEG-Umlage zu finanzieren.

    4. 4

      Werden die hier diskutierten Strategien konsequent angewendet, können Klima- und andere Zukunftsinvestitionen in der nächsten Legislatur deutlich erhöht werden.

      Mittelfristig stößt der Ansatz jedoch an Grenzen: Steigender Finanzierungsbedarf für Zukunftsinvestitionen nach 2025 sowie einsetzende Tilgungsverpflichtungen gemäß Schuldenbremse werden zu starkem Konsolidierungsdruck führen. Handlungsalternativen gilt es national wie europäisch vorzubereiten.

    1. 1

      Um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, muss die Stahlbranche noch vor 2030 gut ein Drittel ihrer Primärstahlproduktion auf die klimafreundliche Eisendirektreduktion umstellen.

      Dazu kommt der Ausbau der Stahl-Sekundärroute als wesentlicher Baustein für eine klimaneutrale Stahlproduktion. So wird die Stahlbranche in Deutschland zukunftsfähig.

    2. 2

      Eisendirektreduktion in der Stahlindustrie ist ein strategischer Anker für den Markthochlauf von Wasserstoff, im Übergang können die Anlagen zunächst mit Erdgas betrieben werden.

      Über den Betrieb mit Erdgas wird ein Großteil der CO₂-Emissionen schnell zu moderaten Kosten reduziert, bis Erdgas durch ein steigendes Angebot an erneuerbarem Wasserstoff ersetzt wird.

    3. 3

      Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) sind das geeignete Instrument, um die Mehrkosten einer klimafreundlichen Stahlproduktion abzusichern.

      Ziel ist es auch, parallel grüne Leitmärkte aufzubauen, die den Mehrwert von klimaneutralem Stahl honorieren und ihn als Standard am Markt etablieren.

    4. 4

      Der Finanzbedarf für die Klimaschutzverträge zur Transformation der Stahlindustrie bis 2030 beträgt je nach Kombination der Politikinstrumente insgesamt 13 bis 35 Milliarden Euro.

      Dafür benötigen sie einen eigenen dauerhaften Refinanzierungsmechanismus, damit die Branche Investitionssicherheit erhält.

    1. 1

      Deutschland braucht ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm, sonst werden die jährlichen Klimaziele regelmäßig verfehlt und Klimaneutralität 2045 kommt außer Reichweite.

      Das neue Klimaschutzgesetz, das aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet wurde, verlangt ab 2021 in Verkehr, Gebäude und Industrie Emissionsminderungen von etwa 5 Millionen Tonnen pro Jahr, bei der Energiewirtschaft sind es sogar 17 Millionen Tonnen. Bis 2045 soll Klimaneutralität erreicht sein. Eine neue Regierung, die nicht schnell handelt, wird jährlich im März von Klimarat und Umweltbundesamt ihre Versäumnisse bei den Vorjahreszielen attestiert bekommen.

    2. 2

      Das Klimaschutz-Sofortprogramm umfasst 22 Eckpunkte und beschreibt schnell umsetzbare Änderungen von Gesetzen und Verordnungen in allen Sektoren.

      Die Vorschläge sind so konzipiert, dass sie in den ersten 100 Tagen vom Kabinett beschlossen werden und noch im Sommer 2022 in Kraft treten können. So werden die Weichen gestellt, dass bereits im Laufe der Legislaturperiode die Emissionen sinken und alle beteiligten Akteure Planungs- und Investitionssicherheit erhalten.

    3. 3

      Teil der ersten 100 Tage muss die Aufstellung eines Klima-Haushalts werden, der jährlich zusätzlich 30 Milliarden Euro für Klimaschutzinvestitionen bereitstellt.

      Das kommende Jahrzehnt bis 2030 muss ein Jahrzehnt des Investierens werden: in klimaneutrale Energieversorgung, Industrieanlagen, Verkehre, Gebäudesanierung und eine Wasserstoffinfrastruktur. Dafür sind neben privaten auch umfassende öffentliche Mittel nötig, die über neue Investitionsfonds bereitgestellt werden können.

    4. 4

      Grün wird günstig: Der Schlüssel für die Transformationen liegt darin, die klimafreundliche Option wirtschaftlich attraktiver als die fossile Alternative zu machen.

      Dazu gehören ein sinkender Strompreis bei steigenden CO2-Preisen, umfassende Förderprogramme für Gebäudesanierung, Preisanreize für klimafreundliche Verkehre, Landwirtschaft und Industrie, ein Abbau klimaschädlicher Subventionen und steuerliche Anreize. Eine Beschleunigung von Investitionen - besonders bei den Erneuerbaren - und ordnungsrechtliche Standards ergänzen den klimapolitischen Instrumentenmix.

    Aus Studie : Das Klimaschutz-Sofortprogramm
    1. 1

      Ein klimaneutrales Deutschland ist bereits bis 2045 möglich. Im Vergleich zum Zieljahr 2050 spart das der Atmosphäre knapp eine Milliarde Tonnen CO₂

      Mit einem solchen Ziel würde Deutschland wieder zu einem internationalen Vorreiter beim Klimaschutz und zu einem Leitmarkt und Leitanbieter für Klimaschutztechnologien.

    2. 2

      Ein Minderungsziel von 65 Prozent bis 2030

      ist als Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 geeignet und schafft die Voraussetzungen für eine beschleunigte Transformation nach 2030.

    3. 3

      Klimaneutralität 2045 bedeutet gegenüber einem Zieljahr 2050 mehr Tempo im Strukturwandel.

      Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE), bei der klimaneutralen Industrie und beim Umstieg auf Wärmepumpen und Elektromobilität wird nach 2030 die Transformation beschleunigt. Zudem werden die Agrarwende und der Einsatz von CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) vorgezogen.

    1. 1

      Ein klimaneutrales Deutschland ist bereits bis 2045 möglich. Im Vergleich zum Zieljahr 2050 spart das der Atmosphäre knapp eine Milliarde Tonnen CO₂.

      Mit einem solchen Ziel würde Deutschland wieder zu einem internationalen Vorreiter beim Klimaschutz und zu einem Leitmarkt und Leitanbieter für Klimaschutztechnologien.

    2. 2

      Ein Minderungsziel von 65 Prozent bis 2030

      ist als Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 geeignet und schafft die Voraussetzungen für eine beschleunigte Transformation nach 2030.

    3. 3

      Klimaneutralität 2045 bedeutet gegenüber einem Zieljahr 2050 mehr Tempo im Strukturwandel.

      Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE), bei der klimaneutralen Industrie und beim Umstieg auf Wärmepumpen und Elektromobilität wird nach 2030 die Transformation beschleunigt. Zudem werden die Agrarwende und der Einsatz von CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) vorgezogen.

    Aus Studie : Klimaneutrales Deutschland 2045
    1. 1

      Die Treibhausgasemissionen sinken 2020 um gut 80 Mio. t CO2 und liegen damit etwa 42,3 Prozent unter dem Niveau von 1990. Etwa zwei Drittel des Rückgangs ist auf die Corona-Wirtschaftskrise zurückzuführen, Corona-bereinigt lägen die Emissionen bei -37,8 Prozent.

      Corona-bedingt sinken damit die Emissionen unter die 2020-Klimaziel-Marke von -40 Prozent. Hauptursachen für die geringeren Emissionen sind die Wirtschaftskrise (geringe Energienachfrage, gesunkene Industrieproduktion, Einbruch der Verkehrsnachfrage), höhere CO2-Preise im EU-Emissionshandel sowie ein milder Winter.

    2. 2

      Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch erreicht 2020 mit 46,2 Prozent einen Höchstwert, zugleich hält die Zubaukrise bei der Windkraft weiter an.

      Im Vorjahr lag der Erneuerbaren-Anteil bei 42,4 Prozent, Corona-bereinigt läge er 2020 bei etwa 44,6 Prozent. Knapp die Hälfte des höheren Erneuerbare-Energien-Anteils 2020 geht damit auf die Corona-bedingt gesunkene Stromnachfrage zurück. Im Jahr 2021 könnte der Erneuerbare-Energien-Anteil aufgrund einer sich erholenden Stromnachfrage und des aktuell unzureichenden Erneuerbaren-Ausbaus erstmals seit etwa 20 Jahren sinken.

    3. 3

      Die Kohle ist weiter im Sinkflug: Braun- und Steinkohle tragen zusammen nur noch 24 Prozent zur Stromerzeugung bei, weniger als die Windkraft (Offshore und Onshore). In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Kohleverstromung halbiert.

      Selbst das moderne Kohlekraftwerk Moorburg beteiligte sich erfolgreich an der ersten Stilllegungs-Ausschreibung und geht 2021 nach nur gut fünf Jahren Betrieb vom Netz. Steigende CO2-Preise und niedrige Gaspreise verdrängen nicht nur Steinkohle-Kraftwerke, sondern zunehmend auch Braunkohle-Kraftwerke vom Markt.

    4. 4

      Der Europäische Rat hat im Dezember 2020 das EU-Klimaziel für 2030 auf mindestens -55 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass auch Deutschland sein 2030-Ziel erhöhen muss: auf mindestens -65 Prozent.

      Im Jahr 2021 steht daher eine erhebliche Beschleunigung der Klimapolitik an: Auf EU-Ebene wird die EU-Kommission im Juni 2021 ein Paket an Maßnahmen präsentieren. Auch in Deutschland ist in allen Bereichen – Kohleausstieg, Erneuerbare Energien, Gebäudesanierung, Verkehrswende, Industrie, Landwirtschaft – eine klimapolitische Beschleunigung erforderlich, um die 2030-Ziele zu erreichen.

    1. 1

      Der anhaltende Einbruch beim Neubau von Windkraftanlagen gefährdet den Standort Deutschland.

      Für 2021 droht sogar ein Rückgang der installierten Leistung. Dies gefährdet die Wirtschaft, denn ohne deutlich mehr günstigen Windstrom steigt der Börsenstrompreis in den nächsten Jahren deutlich an. Dies gilt erst recht angesichts erwartbar steigender CO₂-Preise im Zuge der Umsetzung des höheren EU-2030-Klimaziels.

    2. 2

      Deutschland braucht schnellstmöglich wieder einen jährlichen Zubau von mehr als 5 Gigawatt Windkraft an Land.

      Das 2017 erreichte Zubauniveau ist dauerhaft nötig. Denn bis 2030 müssen die Erneuerbaren nicht nur die Kohle ersetzen, sondern auch den zusätzlichen Strombedarf im Zuge der Sektorenkopplung decken. Der im EEG-Entwurf vorgesehene Ausbau, der zudem erst 2028 wirklich steigen soll, geht an der Realität vorbei.

    3. 3

      Im Zuge der EEG-Novelle 2021 ist ein umfassendes „Sofortprogramm Windenergie“ nötig.

      Es umfasst eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen, Maßnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung

      zusätzlicher Flächen, Regelungen für Weiterbetrieb und Repowering von EE-Altanlagen, eine vereinfachte Planungsmethodik sowie erste Schritte hin zu einem modifizierten Artenschutzregime.

    4. 4

      In der nächsten Legislaturperiode muss ein „Masterplan Windenergie an Land“ den Zielkonflikt um Abstandsregeln und Naturschutz grundsätzlich und dauerhaft befrieden.

      Klimaneutralität ist Deutschlands Beitrag zum Erhalt einer intakten Natur. Um sie zu erreichen, braucht es Windkraft an Land mit einer Leistung von etwa 130 Gigawatt bis spätestens 2050.

    1. 1

      Ein klimaneutrales Deutschland 2050 ist technisch und wirtschaftlich im Rahmen der normalen Investitionszyklen in drei Schritten realisierbar.

      In einem ersten Schritt sinken die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent. Der zweite Schritt nach 2030 ist der vollständige Umstieg auf klimaneutrale Technologien, sodass die Emissionen um 95 Prozent sinken. In einem dritten Schritt werden nicht vermeidbare Restemissionen durch CO2-Abscheidung und -Ablagerung ausgeglichen.

    2. 2

      Der Weg in die Klimaneutralität ist ein umfassendes Investitionsprogramm, vergleichbar mit dem Wirtschaftswunder in den 1950er/60er-Jahren.

      Kernelemente sind eine Energiewirtschaft auf Basis Erneuerbarer Energien, die weitgehende Elektrifizierung, die smarte und effiziente Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft für die Industrie. Dies steigert zugleich die Lebensqualität durch weniger Lärm und Luftschadstoffe.

    3. 3

      Das als Teil des European Green Deal angepasste deutsche 2030-Klimaziel von minus 65 Prozent Treibhausgase bedeutet eine deutliche Beschleunigung der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende.

      Dazu gehören bis 2030 der vollständige Kohleausstieg, ein Erneuerbaren-Anteil am Strom von etwa 70 Prozent, 14 Millionen Elektroautos, 6 Millionen Wärmepumpen, eine Erhöhung der Sanierungsrate um mindestens 50 Prozent sowie die Nutzung von gut 60 TWh sauberen Wasserstoffs.

    4. 4

      Die Weichen für Klimaneutralität 2050 und minus 65 Prozent Treibhausgase bis 2030 werden in der nächsten Legislaturperiode gestellt.

      Das Regierungsprogramm nach der Bundestagswahl 2021 ist von zentraler Bedeutung. Kluge Instrumente und Politiken modernisieren Wirtschaft und Gesellschaft Deutschlands in Richtung Resilienz und Zukunftsfähigkeit. Gleichzeitig gestaltet gute Politik den anstehenden Strukturwandel so, dass er inklusiv ist und alle mitnimmt.

    1. 1

      Ein klimaneutrales Deutschland 2050 ist technisch und wirtschaftlich im Rahmen der normalen Investitionszyklen in drei Schritten realisierbar.

      In einem ersten Schritt sinken die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent. Der zweite Schritt nach 2030 ist der vollständige Umstieg auf klimaneutrale Technologien, sodass die Emissionen um 95 Prozent sinken. In einem dritten Schritt werden nicht vermeidbare Restemissionen durch CO2-Abscheidung und -Ablagerung ausgeglichen.

    2. 2

      Der Weg in die Klimaneutralität ist ein umfassendes Investitionsprogramm, vergleichbar mit dem Wirtschaftswunder in den 1950er/60er-Jahren.

      Kernelemente sind eine Energiewirtschaft auf Basis Erneuerbarer Energien, die weitgehende Elektrifizierung, die smarte und effiziente Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft für die Industrie. Dies steigert zugleich die Lebensqualität durch weniger Lärm und Luftschadstoffe.

    3. 3

      Das als Teil des European Green Deal angepasste deutsche 2030-Klimaziel von minus 65 Prozent Treibhausgase bedeutet eine deutliche Beschleunigung der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende.

      Dazu gehören bis 2030 der vollständige Kohleausstieg, ein Erneuerbaren-Anteil am Strom von etwa 70 Prozent, 14 Millionen Elektroautos, 6 Millionen Wärmepumpen, eine Erhöhung der Sanierungsrate um mindestens 50 Prozent sowie die Nutzung von gut 60 TWh sauberen Wasserstoffs.

    4. 4

      Die Weichen für Klimaneutralität 2050 und minus 65 Prozent Treibhausgase bis 2030 werden in der nächsten Legislaturperiode gestellt.

      Das Regierungsprogramm nach der Bundestagswahl 2021 ist von zentraler Bedeutung. Kluge Instrumente und Politiken modernisieren Wirtschaft und Gesellschaft Deutschlands in Richtung Resilienz und Zukunftsfähigkeit. Gleichzeitig gestaltet gute Politik den anstehenden Strukturwandel so, dass er inklusiv ist und alle mitnimmt.

    1. 1

      Die aktuelle Regulierung energetischer Sanierung von Mietwohngebäuden ist schlecht für Klima und Mieten.

      Die geltende Modernisierungsumlage belohnt in erster Linie, wie teuer eine Sanierung war, und nicht wie effektiv. Und der ab 2021 in Kraft tretende CO2-Preis auf Gas und Heizöl setzt keine Sanierungsanreize, denn er ist für Hauseigentümer ein Durchlaufposten und erhöht allein die Mietnebenkosten.

    2. 2

      Andere Länder machen vor, dass effektiver Klimaschutz in Gebäuden möglich ist, wenn die Anreize stimmen.

      So sind die Emissionen schwedischer Haushalte seit 2000 um 95 Prozent gesunken. Ein wesentlicher Grund ist das Konzept der Warmmieten verbunden mit hohen CO2-Preisen, sodass Hauseigentümer hohe Anreize für Effizienzinvestitionen haben.

    3. 3

      Warmmieten mit Temperaturfeedback können das Vermieter-Mieter-Dilemma auflösen.

      Ein neues juristisches Gutachten zeigt: Auch in Deutschland kann eine Regulierung implementiert werden, die auf Warmmieten basiert und so zielgerichtete Energieeffizienzanreize für beide – Mieter und Vermieter – schafft.

    4. 4

      Der Schlüssel zur Wärmewende im Mietsektor liegt in der Kombination von vier Elementen: stetig steigenden CO2-Preisen, Warmmieten, staatlicher Förderung und verpflichtenden Sanierungsfahrplänen.

      Steigende CO2-Preise erhöhen die Anreize zur Sanierung. Warmmieten sorgen dafür, dass diese Anreize beim richtigen Adressaten landen. Staatliche Förderung schließt das verbleibende Kostendelta zwischen Wirtschaftlichkeit und Zielniveau. Und verpflichtende Sanierungsfahrpläne sorgen dafür, dass jedes Haus spätestens bis 2050 klimaneutral wird.

    1. 1

      Weil der Ausbau der Windenergie an Land aktuell kollabiert, droht eine große Ökostromlücke: Erneuerbare Energien decken 2030 bei Fortschreibung der aktuellen Trends nur etwa 55 Prozent des Strombedarfs.

      Hierbei wurde bereits unterstellt, dass die Solarenergie weiterhin mit vier Gigawatt pro Jahr und Offshore-Windenergie auf 20 Gigawatt bis 2030 zugebaut wird. Das 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziel für 2030 rückt so in weite Ferne.

    2. 2

      Weniger Ökostrom und mehr Strom aus fossilen Energieträgern führen zu höheren Industriestrompreisen und höheren CO₂-Emissionen.

      Bei nur 55 Prozent Erneuerbaren-Anteil steigen die Börsenstrompreise im Jahr 2030 um etwa 5 bis 10 Euro je Megawattstunde und die Emissionen um etwa 5 bis 20 Millionen Tonnen CO₂.

    3. 3

      Um die Ökostromlücke zu schließen, muss die Offshore-Windkraftleistung bis 2030 auf mindestens ­ 25 Gigawatt steigen, Onshore-Windkraft wieder um mindestens 4 Gigawatt pro Jahr zugebaut und/oder eine Solaroffensive auf 10 Gigawatt pro Jahr gestartet werden.

      Bei gleichbleibendem Stromverbrauch sind für das 65-Prozent-Ziel zwei der drei genannten Zubaupfade für Offshore-Windkraft, Onshore-Windkraft und Solarenergie nötig. Geht man für 2030 von einem höheren Stromverbrauch aus – wegen zunehmender Elektromobilität, mehr Wärmepumpen, Wasserstoffgewinnung und zusätzlichem Ökostrombedarf in der energieintensiven Industrie –, müssen alle drei Maßnahmen umgesetzt werden.

    4. 4

      Die Zubaukrise der Windenergie muss rasch politisch gelöst werden, andernfalls droht auch der Energiewende insgesamt schwerer Schaden.

      Hierzu gehört ein Maßnahmenpaket, das durch geeignete und einheitliche Planungsverfahren für ausreichend Flächen zur Errichtung von Windenergie an Land sorgt und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Auch bei Offshore-Windkraft müssen jetzt rasch die Weichen für höhere Zubaumengen bis 2030 gestellt werden.

    1. 1

      Für eine klimaneutrale Grundstoffindustrie bestehen keine grundsätzlichen technischen Hürden. Die vielversprechendsten CO2-armen Schlüsseltechnologien müssen weiterentwickelt und zur Marktreife gebracht werden.

      Die technischen Lösungen für (weitgehend) treibhausgasneutrale Produktionsverfahren in den Sektoren Stahl, Chemie und Zement sind bekannt und es existieren Forschungs-, Pilot- und Demonstrationsprojekte. Worum es jetzt geht, sind die Markteinführung und großskalige An-wendung dieser Technologien.

    2. 2

      Für eine klimaneutrale Grundstoffindustrie stellen neue Produktionsprozesse, eine verstärkte Elektrifizierung, grüner Wasserstoff und CCS die zentralen Optionen dar. Die Markteinführung vor 2030 ist für einige Technologien machbar.

      Hierzu zählen die Direktreduktion mit Wasserstoff (Stahl), chemisches Recycling (Chemie) und CCS mit dem Oxyfuel-Verfahren (Zement). Sie sind in der Technologieentwicklung weit fortge-schritten und somit – bei Aufbau der benötigten Infrastruktur – schnell skalierbar.

    3. 3

      Wie in der Studie Klimaneutrale Industrie: Schlüsseltechnologien und Politikoptionen für Stahl, Chemie und Zement dargestellt, erfordert die Entwicklung und Markteinführung dieser Techno-logien geeignete politische Rahmenbedingungen.

      Die CO2-Vermeidungskosten der meisten Technologien hängen stark von den Stromkosten ab und liegen 2030 deutlich über dem heutigen CO2-Preisniveau im EU-ETS (Emissionshandelssys-tem). Unternehmen brauchen deshalb zu Beginn der 2020er Jahre zusätzlich ein verlässliches Markteinführungsinstrument, um Richtung 2030 in die neuen Schlüsseltechnologien investieren zu können.

    4. 4

      Das Paris-Abkommen ist nur dann einzuhalten, wenn auf absehbare Zeit die gesamte globale Grundstoffindustrie auf eine klimaneutrale Produktion einschwenkt.

      Wenn deutsche Unternehmen heute die neuen Verfahren entwickeln, entstehen auf den wach-senden Märkten für klimaneutrale Produktionsprozesse erhebliche Marktchancen für den deut-schen Anlagenbau.

    1. 1
    2. 2

      Direkte Förderinstrumente wie der Carbon Contract for Difference oder die Quote für grünen Wasserstoff sind tendenziell mit geringeren rechtlichen Risiken behaftet als abgabenbasierte Instrumente wie der CO2-Preis auf Endprodukte oder ein CO2-Mindestpreis mit Grenzausgleichs-regime.

      Direkte Förderinstrumente können deshalb voraussichtlich einfacher umgesetzt werden. Es bestehen jedoch Herausforderungen in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Europarecht, ins-besondere dem Beihilfenrecht und der Warenverkehrsfreiheit. Das allgemeine Diskriminie-rungsverbot erweist sich als wesentliche verfassungsrechtliche Grenze.

    3. 3

      Abgabenbasierte Instrumente ziehen komplexe Umsetzungsfragen nach sich.

      Die Einführung eines CO2-Preises auf Endprodukte würde die Implementierung eines Systems zur produktbezogenen Berechnung des CO2-Fußabdrucks erfordern, was mit erheblichen recht-lichen und praktischen Umsetzungshürden verbunden ist. Bei der Umsetzung eines CO2-Mindestpreises im EU-ETS mit einem Grenzausgleichsregime wäre besonders auf die Erfüllung der WTO-Verpflichtungen zu achten. Die Erfüllung dieser Vorgaben erscheint sehr herausfordernd.

    4. 4

      Die Änderung von Bau- und Produktnormen und die Einführung von Standards für recycelbare Produkte sollte auf europäischer Ebene umgesetzt werden.

      Der Gestaltungsspielraum ist in diesem Bereich, aufgrund von europäischen Harmonisierungen, auf nationaler Ebene erheblich eingeschränkt.

    1. 1

      Die Grundstoffindustrie steht vor einer großen Herausforderung: Ihre Emissionen müssen bis 2030 um ein Viertel, bis 2050 auf nahe Null sinken – in den letzten zehn Jahren stagnierten sie jedoch.

      Zur klimaneutralen Herstellung von Stahl, Chemie und Zement sind daher Sprunginnovationen erforderlich. Graduelle Effizienzverbesserungen sind weiter wichtig, reichen aber nicht mehr aus.

    2. 2

      Die notwendigen Technologien für eine klimaneutrale Industrie stehen jetzt schon zur Verfügung – oder sind kurz vor der Marktreife.

      Dabei spielt grüner Wasserstoff eine zentrale Rolle, sowohl in der Stahl- als auch in der Chemieindustrie. Vor allem in der Chemieindustrie stellt außerdem das Schließen von Stoffkreisläufen (Circular Economy) eine zentrale Strategie dar. In der Zementindustrie sind neue Bindemittel und Carbon Capture and Storage Schlüsseltechnologien.

    3. 3

      Die Industrie braucht jetzt neue politische Rahmenbedingungen, denn zwischen 2020 und 2030 steht eine große Reinvestitionsphase an. Zielführende Instrumente sind ein Carbon Contract for Difference, eine Quote für grünen Wasserstoff und eine gezielte Beschaffungsstrategie des Bundes.

      Ein optimaler Instrumenten-Mix gibt der Industrie Investitionssicherheit und setzt auf den verschiedenen wirtschaftlich-technischen Ebenen an: upstream, midstream und downstream. Bei Investitionen in konventionelle Technologien drohen hingegen Stranded Assets, weil alle ab heute noch neu installierten Industrieanlagen eine Lebensdauer bis weit über das Jahr 2050 hinaus hätten.

    4. 4

      Die Zukunft der deutschen Industrie ist klimaneutral. Wenn jetzt die Bremsen gelöst werden, kann Deutschland Technologieführer bei CO₂-armen Schlüsseltechnologien werden.

      Die klimaneutrale Industrie muss als Vorzeigeprojekt konzipiert werden. Daraus ergeben sich – auf Basis eines starken Heimatmarkts – globale Marktpotenziale in Milliardenhöhe.

    1. 1

      Ein CO2-Preis ist das Fundament einer wirksamen und kosteneffizienten ­Klimapolitik.

      ­Klimaverträgliche Alternativen werden durch einen CO2-Preis attraktiver und klima­schädigender Energieverbrauch teurer. Bisher existiert ein Preis für den Ausstoß klimaschädigender Gase nur für die vom Europäischen Emissionshandelssystem erfassten Treibhausgas-Quellen aus der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie, nicht jedoch für die erheblichen CO2-Mengen aus dem Verkehrs- und Wärmesektor. Ein CO2-Preis auch in diesen Sektoren schafft wirtschaftliche Anreize zur Emissionsminderung durch Investitionen in klimaschonende Technologien und Verhaltensanpassungen.

    2. 2

      Bei Rückverteilung der Einnahmen aus dem CO2-Preis lassen sich sozial unausgewogene Verteilungswirkungen weitestgehend vermeiden.

      Ein CO2-Preis führt bei den privaten Haushalten zunächst zu Mehrausgaben für Mobilität und Wärme. Bei einem Preis von 50 Euro je Tonne CO2 wird beispielsweise Benzin um circa 14 Cent je Liter teurer, Heizöl um knapp 16 Cent je Liter und Erdgas um etwa 1,2 Cent je Kilowattstunde. Die Rückverteilung erfolgt mittels einer „Klimaprämie“ von 100 Euro pro Kopf und Jahr sowie einer Stromsteuersenkung von rund 2 Cent je Kilowattstunde. Haushalte mit niedrigem Energieverbrauch werden durch eine solche Reform unter dem Strich entlastet, während Haushalte mit hohem Energieverbrauch und Treibhausgasausstoß höhere Kosten zu tragen haben. Untere und mittlere Einkommensgruppen erhalten im Durchschnitt mehr Geld zurück als sie für ihren – vergleichsweise geringen – CO2-Ausstoß zahlen.

    3. 3

      Durch eine gleichzeitige Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld werden auch Pendelnde mit niedrigem und mittlerem Einkommen mehrheitlich entlastet.

      Für Haushalte im ländlichen Raum treten keine nennenswerten systematischen Zusatzbelastungen durch die CO2-Bepreisung auf. Durch die an jeden ausgezahlte Klimaprämie profitieren insbesondere größere Haushalte und damit Familien. Auch die meisten Mieterhaushalte zählen zu den Gewinnern.

    4. 4

      Ein Ausgleichsfonds für stark betroffene Haushalte ergänzt das Reformmodell.

      Trotz Rückverteilung der Einnahmen verbleiben auch in den unteren und mittleren Einkommensgruppen noch Haushalte, denen signifikante Zusatzkosten entstehen. Hierfür wird ein aus den CO2-Einnahmen gespeister Ausgleichsfonds in Höhe von etwa 300 Millionen Euro aufgesetzt, durch den diese Belastungen effektiv begrenzt werden können.

    5. 5

      Prioritärer Ansatzpunkt zur Unterstützung betroffener Haushalte sollten allerdings zielgerichtete Programme sein, durch die klimaschonendes Verhalten und eine dauerhafte Minderung des Energieverbrauchs ermöglicht und gefördert werden.

      Dazu zählen beispielsweise Anreizprogramme für klimaeffizientes Heizen und Bauen, Informations- und Beratungsprogramme oder Investitionen in den öffentlichen Verkehr. Hierdurch werden Treibhausgas-Ausstoß und finanzielle Belastung der privaten Haushalte gleichermaßen reduziert. Ein CO2-Preis ist somit nur ein – unverzichtbarer – Baustein einer effektiven und sozial ausgewogenen Klimaschutzstrategie.

    Aus Studie : Klimaschutz auf Kurs bringen
    1. 1

      Die Einführung eines Emissionshandels in den Bereichen Gebäude und Verkehr ist verwaltungstechnisch und regulatorisch grundsätzlich möglich, aber sehr anspruchsvoll.

      So müssen in vielen Bereichen neue Regelungen gesetzlich und untergesetzlich geschaffen werden und Tausende zusätzliche Unternehmen verpflichtet werden, ein Überwachungs- und Abrechnungsregime für ihre CO2-Emissionen einzurichten. Wie schon 2005 bei der Einführung des EU ETS, ist zudem auch hier mit einer Klagewelle der Betroffenen zu rechnen, die erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

    2. 2

      Selbst in der schnellsten Variante dauert die Einführung eines Emissionshandels für Gebäude und Verkehr mindestens 2–3 Jahre. Ein sinnvolles, EU-kompatibles Konzept braucht mindestens 3–4 Jahre.

      Diese Zeiträume ergeben sich u.a. aus den Gesetzes- und Verordnungsverfahren, dem zeitlichen Vorlauf für die europaweite Ausschreibung der Auktionsplattform und der Notwendigkeit der Datenerhebung bei den Verpflichteten. Will Deutschland unilateral seine Sektoren Verkehr und Wärme in den EU-Emissionshandel einbeziehen, dürfte der Zeitraum eher bei über 5 Jahren liegen, da relevante EU-Regelungen geändert werden müssten – umfangreiche Verhandlungen mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten wären die Folge.

    3. 3

      Kurzfristig, d.h. noch 2020, ist eine CO2-Bepreisung für Gebäude und Verkehr nur über eine CO2-orientierte Energiesteuerreform möglich. Diese kann später in einen Emissionshandel überführt werden.

      So hat die Ökosteuer-Reform nur drei Monate gebraucht zwischen Gesetzentwurf und Inkrafttreten am 1.4.1999. Analoges wäre denkbar für eine CO2-orientierte Energiesteuerreform. Soll diese CO2-Bepreisung im Anschluss in ein Emissionshandelssystem überführt werden, ist dies grundsätzlich möglich. Dabei sollte Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen und von Anfang an die europäische Perspektive mitgedacht werden.

    1. 1

      Das Ergebnis der Kohlekommission ist ein Meilenstein für die energiepolitische Debatte: Als führendes Industrieland steigt Deutschland sowohl aus der Kernenergie als auch aus der Kohle aus und setzt voll auf Erneuerbare Energien.

      Deutschlands Wirtschaftsaufschwung basierte jahrzehntelang auf heimischer Stein- und Braunkohle, in Zukunft wird der Wohlstand nun durch ein Erneuerbare-Energien-Stromsystem garantiert.

    2. 2

      Die Vorschläge der Kommission führen bei vollständiger Umsetzung bis 2038 zu einer CO₂-Einsparung von etwa einer Milliarde Tonnen CO₂.

      Ohne eine Umsetzung des Kohlekompromisses würden die CO₂-Emissionen der Kohlekraftwerke nur langsam sinken. Der Kohlekompromiss reicht jedoch nicht aus, um das deutsche Klimaschutzziel für 2030 sicher zu erreichen. Hierfür braucht es noch erhebliche zusätzliche Maßnahmen, vor allem im Industrie-, Gebäude- und Verkehrssektor.

    3. 3

      Der Kohlekompromiss rückt den Strukturwandel ins Zentrum und schafft faire Übergangsbedingungen für die Kohleregionen und Beschäftigten.

      Kernbestandteil des Kompromisses ist es, dass keiner der Beschäftigten ins Bergfreie fällt und die Regionen ausreichend Zeit und Mittel zur Verfügung haben, den Wandel proaktiv zu gestalten. Hierfür soll der Bund 2 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stellen - was insbesondere in Ostdeutschland auch als Ausgleich für strukturpolitische Versäumnisse seit der deutschen Wiedervereiningung verstanden werden kann.

    4. 4

      Auch wenn die Kohlekommission 2038 als Enddatum nennt, dürfte der Kohleausstieg letztlich schneller kommen.

      Denn zum einen benennt der Kohlekompromiss selbst das Jahr 2035 als frühere Ausstiegsoption. Zum anderen bieten die vorgesehenen Überprüfungsdaten 2023, 2026, 2029 und 2032 der Politik die Möglichkeit, einer sich verschärfenden Klimakrise mit weiteren Klimamaßnahmen zu begegnen. Auf Basis des von der Kommission vorgelegten Rahmens ist eine sozial verträgliche Beschleunigung des Kohleausstiegs möglich.

    Aus Studie : Die Kohlekommission
    1. 1

      Im Jahr 2019 entscheidet sich, ob Deutschland seine Klimaziele 2021–2030 erreicht oder verfehlt.

      Denn während im Trend der letzten Jahre die Treibhausgasemissionen nur um 10 Mio. t CO2e pro Jahr gesunken sind, ist von 2021 bis 2030 eine jährliche Minderung um 25 Mio. t CO2e gefordert. Verfehlt Deutschland seine jährlichen Klimaziele, kommen auf den Bundeshaushalt nach Europarecht Kosten von 30 bis 60 Milliarden Euro zu, um anderen EU-Staaten ihre CO2-Minderungen abzukaufen.

    2. 2

      Kluge Klimapolitik gelingt durch einen Instrumentenmix, der CO2-Minderung, Wirtschaftspolitik und sozialen Ausgleich miteinander in Einklang bringt.

      Dies führt zu einer Kombination aus CO2-Bepreisung, Markteinführungsprogrammen, Anreizsystemen, Ordnungsrecht und Initiativen zur Änderung europäischer Regelwerke. Die Bundesregierung muss daher 2019 ein umfangreiches Gesetzespaket auf den Weg bringen, soll das 2030-Klimaziel erreicht werden.

    3. 3

      Mit einem Paket aus 15 Instrumenten ist es möglich, der 2030-Klimaherausforderung zu begegnen.

      In Energiewirtschaft und Industrie geht es neben der rechtlichen Umsetzung des Kohleausstiegs darum, Investitionssicherheit für Klimatechnologien zu schaffen, u. a. durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Förderung grüner Fernwärme, eine Quote für grünen Wasserstoff und Markteinführungsprogramme für klimaneutrale Technologien in der Industrie.

    4. 4

      Um die Emissionen in Verkehr und Gebäuden zu senken, sind jetzt neue Instrumente gefragt.

      Hierzu gehören ein Bonus-Malus-System beim Autokauf, eine Reform der Lkw-Maut, die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung und effektive Energiestandards für Neubauten und Sanierungen. Ergänzt wird dies durch einen CO2-Aufschlag auf die Energiesteuern mit kompletter Rückverteilung der Einnahmen, u. a. über eine 100-Euro-pro-Kopf-Klimaprämie und eine Senkung der Stromsteuer.

    1. 1

      Die aktuelle Umsetzung der Wärmewende ist mangelhaft, das Erreichen des Gebäudesektorziels 2030 ist stark gefährdet.

      Um die Emissionen von heute 130 Millionen Tonnen CO2 auf 70 bis 72 Millionen Tonnen in den nächsten elf Jahren zu senken, brauchen wir ein flächendeckendes Hochskalieren aller verfügbaren Technologieoptionen: Dämmung, Wärmepumpen, Wärmenetze, dezentrale Erneuerbare und Power-to-Gas. Die Zeit des Entweder-oder beim Einsatz verschiedener Gebäudetechnologien ist angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit vorbei.

    2. 2

      Energieeffizienz im Gebäudebestand ist die Eintrittskarte für Technologieoffenheit.

      Eine deutliche Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens ein Drittel bis 2050 ist die Voraussetzung dafür, dass ein sinnvoller Wettbewerb zwischen verschiedenen Energieversorgungsoptionen wie Erneuerbaren Energien, Wärmepumpen, synthetischen Brennstoffen oder dekarbonisierten Wärmenetze stattfinden kann. Denn je effizienter die Gebäude, desto realistischer ist der notwendige Ausbau auf der Erzeugungsseite.

    3. 3

      Power-to-Gas kann eine ambitionierte Effizienzpolitik im Gebäudebereich nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

      Synthetische Brennstoffe sind zwar im Jahr 2050 in allen Klimaschutzszenarien ein relevanter Bestandteil der Energieversorgung, aber sie können bis 2030 nur einen kleinen Beitrag liefern und sind auch für den Zeitraum 2030 bis 2050 deutlich teurer als die meisten Energieeffizienz-

      maßnahmen im Gebäudesektor. Zudem dürfte der Großteil der dann erzeugten Power-to-Gas-Mengen von anderen Märkten (Industrieprozesse, Schiffs-, Flug- und Lkw-Verkehr) absorbiert werden.

    4. 4

      Um die Wärmewende zum Erfolg zu führen,

      brauchen wir zügig eine „Roadmap Gebäudeenergie-effizienz 2030“ mit einem zielgerichteten Instrumentenpaket. Hierunter fallen sowohl Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sowie bei den Energiesteuern als auch eine Neu­ausrichtung der Fördermaßnahmen. Nur wenn bei allen Gebäude-Klimaschutztechnologien eine Vervielfachung der Installationszahlen stattfindet, sind die Wärmewendeziele 2030 und 2050 erreichbar.

    1. 1

      Das von der Bundesregierung festgelegte Klimaschutz-Sektorziel für die Energiewirtschaft bedeutet, dass die installierte Leistung der Kohlekraftwerke von heute 46 Gigawatt bis 2030 auf rund 16 Gigawatt reduziert werden muss.

      Die verbleibenden Kraftwerke produzieren dann noch rund 82 Terawattstunden Strom und stoßen noch etwa 80 Millionen Tonnen CO2 aus. Das entspricht gegenüber heute einer Reduktion um 66 Prozent.

    2. 2

      Der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent kann die wegfallenden Kohlestrommengen bis 2030 nahezu vollständig kompensieren, Deutschland bleibt Stromexporteur.

      Kohle- oder Atomkraftwerke in den Nachbarländern profitieren so nicht vom deutschen Kohleausstieg. Um die Versorgungssicherheit trotz geringerer Kohlekraftwerksleistung sicher zu gewährleisten, sind neben mehr Lastmanagement und der weiteren Integration des europäischen Stromverbunds zusätzliche Gasanlagen nötig.

    3. 3

      Der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent bis 2030 senkt die Börsenstrompreise stärker als sie durch den Kohleausstieg ansteigen.

      Im Ergebnis liegen sie in der Kombination von schrittweisem Kohleausstieg und 65 Prozent Erneuerbaren um vier Euro je Megawattstunde niedriger als ohne weitere Maßnahmen zu erwarten ist. Nicht-privilegierte Haushalts- und Gewerbekunden zahlen letztlich vergleichbare Endkundenpreise, da der niedrigere Börsenstrompreis durch eine leicht höhere EEG-Umlage ausgeglichen wird.

    4. 4

      Die stromintensive Industrie kann von einem schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Rückführung der Kohleverstromung profitieren.

      Sie kommt in den Genuss der sinkenden Börsenstrompreise, ist jedoch von der EEG-Umlage weitestgehend befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Privilegierungen beim EEG und der CO2-Strompreiskompensation auch nach 2020 beibehalten werden. Dies ist aber – mit oder ohne Kohleausstieg – für die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ohnehin notwendig.

    1. 1

      Deutschland wird sein Klimaschutzziel 2020 für die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Teile der Industrie voraussichtlich um 93 Millionen Tonnen CO2 verfehlen.

      Das Klimaschutzziel wurde mit der EU-Effort-Sharing-Entscheidung für die nicht vom europäischen Emissionszertifikatehandel abgedeckten Bereiche gesetzt; es ist rechtlich bindend.

    2. 2

      Deutschland kann die Klimaschutzlücke 2020 nur decken, indem es überschüssige Emissionsrechte im Nicht-ETS-Bereich von anderen EU-Mitgliedsstaaten erwirbt.

      Der Preis für diese kann bis zu zwei Milliarden Euro betragen – je nachdem, ob als Referenzpreis der Preis von CO2-Emissionszertifikaten im ETS angelegt wird oder ob es politische Übereinkünfte gibt.

    3. 3

      Bei Fortschreibung des aktuellen Trends verfehlt Deutschland sein ebenfalls rechtlich verbindliches Nicht-ETS-Klimaschutzziel für die Jahre 2021 bis 2030 um 616 Millionen Tonnen CO2, mit Kosten für den Bundeshaushalt in Höhe von 30 bis 60 Milliarden Euro.

      Denn angesichts schärferer Klimaschutzziele werden überschüssige Emissionsrechte anderer EU-Mitgliedstaaten knapp und teuer (50 bis 100 Euro pro Tonne). Bereits für 2021 existiert ein Kostenrisiko von 600 Millionen bis 1,2 Milliarden Euro.

    4. 4

      Angesichts der durch unterlassenen Klimaschutz entstehenden Haushaltsrisiken erscheinen nationale Klimaschutzanstrengungen in einem anderen Licht.

      Denn im Gegensatz zu Kompensationszahlungen ziehen Klimaschutzmaßnahmen bei Verkehr, Gebäuden und Landwirtschaft Investitionen und Wachstum nach sich. Auch die Haltung der Bundesregierung zu europäischen Regulierungen wie den künftigen CO2-Pkw-Standards, ist hier hoch relevant. Laxere Klimaschutzstandards auf EU-Ebene führen automatisch zu größeren Risiken für den Bundeshaushalt.

    1. 1

      Die Reform des ETS (Emissions Trading System) vom April 2018 hat den europäischen Emissionshandel wiederbelebt.

      Nachdem er in den letzten Jahren weitestgehend wirkungslos gewesen war, haben sich die CO₂-Preise binnen eines Jahres auf rund 15 Euro pro Tonne erhöht und zeigen damit, dass das Instrument des ETS wieder ein gewisses Grundvertrauen genießt.

    2. 2

      Der Wasserbetteffekt des EU-Emissionshandels ist Geschichte. Ähnlich einem Badewannen-Überlaufventil sorgen neue Regelungen im ETS dafür, dass nationale Klimaschutzinstrumente auch zur Löschung von Zertifikaten führen.

      So werden ab 2023 große Teile der Überschussmengen im Emissionshandel gelöscht, zudem können nationale Mitgliedstaaten bei einem Kohleausstieg die entsprechend frei werdenden CO₂-Zertifikate stilllegen.

    3. 3

      Es ist derzeit noch völlig offen, ob durch diese Reform das Cap des EU-Emissionshandels tatsächlich begrenzend wirkt und somit signifikante Emissionsminderungen auslöst.

      In einem solchen Szenario würden sich im Verlauf der 2020er-Jahre Knappheitspreise entsprechend der CO₂-Vermeidungskosten einstellen. Weil es aber aufgrund des europaweiten Zubaus von Erneuerbaren Energien und des Trends von Steinkohle zu Erdgas zu erheblichen Ohnehin-Minderungen kommt, ist es genauso wahrscheinlich, dass der EU-ETS auch mittelfristig einen hohen Zertifikateüberschuss behält.

    Aus Studie : Vom Wasserbett zur Badewanne
    1. 1

      Die Politik muss Vorkehrungen treffen, die die bislang hohe Zustimmung zum weiteren Ausbau der Windenergie an Land für die Zukunft absichern.

      Denn der weitere Ausbau der Windenergie ­gehört zu den tragenden Säulen der Energiewende, ohne die die Transformation des Energiesystems in Deutschland nicht gelingen kann. So sollten die Bürger vor Ort bei der Planung von Windkraft­anlagen besser einbezogen und zusätzliche Regelungen geschaffen werden, die die Beiträge der Standortgemeinden zum Erfolg der Energiewende angemessen honorieren.

    2. 2

      Kommunen, die von neu errichteten Windenergieanlagen betroffen sind, sollten künftig über eine von den Windkraftbetreibern zu entrichtende Sonderabgabe angemessen an den Erträgen der Windenergie beteiligt werden.

      Die Sonderabgabe kann im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bundesweit geregelt werden. Ihr Volumen errechnet sich aus der Höhe, der Leistung und den Stromerträgen der jeweiligen Anlage.

    3. 3

      Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Errichtung von Windenergieanlagen sollte aktualisiert und professionalisiert werden.

      Dazu gehört, die Öffentlichkeit schon vor der förmlichen Antragstellung einzubeziehen und  ihre Beteiligung ab der ersten Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von mehr als 100 Metern verpflichtend vorzusehen. Ziel ist es, insbesondere Anwohner früher und transparenter an der Planung von Windenergieanlagen zu beteiligen.

    1. 1

      Die Erneuerbaren im Stromsektor decken inzwischen 36 Prozent des Verbrauchs und sind weiter auf Rekordkurs.

      Vor allem die Windenergie hat aufgrund des weiteren Zubaus und eines guten Windjahrs zu einem Rekordzuwachs der Erneuerbaren geführt. Wind lag 2017 im Strommix erstmals vor der Steinkohle und der Atomkraft, die beide auf das niedrigste Niveau seit 1990 fallen. Weil die Erneuerbaren-Anteile bei Wärme und Verkehr aber stagnieren, ist das 2020-Erneuerbaren-Ziel für den Gesamt-Energieverbrauch nur zu erreichen, wenn der Erneuerbare-Energien-Zubau im Stromsektor auch in den kommenden Jahren so hoch bleibt.

    2. 2

      Der Energieverbrauch steigt 2017 erneut.

      Sowohl Primärenergie- als auch Stromverbrauch steigen jeweils um etwa 0,8 Prozent. Die Energieeffizienz-Fortschritte sind damit zu gering, um die gegenläufigen Trends aus Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum auszugleichen oder sogar zu überkompensieren. Es wird damit nahezu unmöglich, die von der Bundesregierung im Energiekonzept 2010 beschlossenen Energieeffizienzziele für 2020 (minus 20 Prozent Primärenergie- und minus 10 Prozent Stromverbrauch gegenüber 2008) zu erreichen. 

    3. 3

      Die Treibhausgasemissionen stagnieren 2017 das dritte Jahr in Folge.

      Während im Stromsektor die Emissionen infolge des Rückgangs der Steinkohle auch 2017 leicht sinken, erhöhen sie sich insbesondere im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor aufgrund des höheren Mineralöl- und Erdgasverbrauchs. Schreibt man den im Jahr 2000 begonnen Trend fort, wird Deutschland im Jahr 2020 seine Emissionen nur um 30 Prozent statt wie geplant um 40 Prozent gegenüber 1990 senken.

    4. 4

      Die Strompreise steigen leicht, während die Erneuerbaren billiger werden.

      Die Börsenstrompreise stiegen 2017 aufgrund höherer Brennstoffpreise leicht, wodurch die Haushaltsstrompreise 2018 erstmals 30 Cent pro Kilowattstunde überschreiten dürften. Im Gegensatz dazu haben die Erneuerbare-­Energien-Auktionen 2017 gezeigt, wie billig Wind und Solar inzwischen sind: Die garantierte Vergütung für eine Kilowattstunde Solarstrom sank auf unter 5 Cent, die für Onshore-Windkraft auf unter 4 Cent und die für Offshore-Windkraft auf unter 2 Cent. 

    1. 1

      Ein Gesetz zum Kohleausstieg analog zum Atom­ausstiegsgesetz ist auch ohne Konsens verfas­sungskonform darstellbar.

      Das Bundesverfas­sungsgericht hat in seinem Urteil zum Atom­ausstieg dem Gesetzgeber einen sehr weit­reichenden energiepolitischen Gestaltungsspielraum zugebilligt. Eine Konsenslösung beim Kohleausstieg ist demnach grundsätzlich sinnvoll, aus verfassungsrecht­licher Sicht jedoch keine Voraussetzung.

    2. 2

      Kohlekraftwerke, die älter als 25 Jahre sind, können vom Gesetzgeber entschädigungsfrei still­gelegt werden.

      Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt ein Kohleausstiegsgesetz insbesondere einen Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) dar. Eine Abwägung zwischen dem Gemeinwohl einerseits und dem Eigentumsrecht der Betreiber andererseits ergibt, dass abgeschriebene Kohlekraftwerke ohne Entschädigungsansprüche stillgelegt werden können. Dies ist nach 25 Jahren Betriebsdauer der Fall.

    3. 3

      Kraftwerksbetreiber haben Anspruch auf eine Übergangsfrist bis zur Stilllegung ihrer Anlagen. In den meisten Fällen reicht hierfür ein Jahr aus.

      Sofern Kohlekraftwerke eine Betriebsdauer von 25 Jahren bereits überschritten haben, ist eine schnelle Umsetzung des Kohleaussteigs mit kurzen Übergangsfristen möglich. Nur in wenigen Fällen (zum Beispiel lang laufende Kohlelieferverträge) sind entweder längere Übergangsfristen oder Entschädigungszahlungen nötig.

    4. 4

      Die Folgen einer Stilllegung von Braunkohlekraftwerken auf die angeschlossenen Tagebaue müssen vom Gesetzgeber berücksichtigt werden.

      Auch Braunkohletagebaue stehen unter dem grund­gesetzlichen Schutz des Eigentums. Falls eine kurzfristige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken auch zu einer kurzfristigen Stilllegung eines angeschlossenen Tagebaus führt, kann dies besondere Übergangsfristen oder Entschädigungszahlungen begründen.

    1. 1

      Ab 2019 sollte im Bundeshaushalt ein „Strukturwandelfonds Lausitz“ eingerichtet werden.

      Ziel des Strukturwandelfonds ist eine wirtschaftlich attraktive und lebenswerte Lausitz, die ihren Charakter als Industriestandort bewahrt, die die Innovationskraft ihrer Unternehmen und den Wissenschaftsstandort stärkt, über zeitgemäße Mobilität und digitale Infrastrukturen gut vernetzt ist und Menschen mit einer lebendigen Zivilgesellschaft anzieht und bindet.

    2. 2

      Der Lausitzfonds sollte für 15 Jahre mit jährlich 100 Millionen Euro ausgestattet werden und seine Mittel auf vier Fördersäulen verteilen: Wirtschaft, Wissenschaft, Infrastruktur und Zivilgesellschaft.

      Die vier Säulen sollten mit je 25 Prozent der Mittel ausgestattet sein. Die Mittel in den vier Säulen sollten flexibel eingesetzt werden können, damit nicht abgerufene Mittel nicht verfallen (gegenseitige Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit der Mittel in Folgejahre).

    3. 3

      Bei der Vergabe der Mittel nehmen regionale Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft eine Schlüsselrolle ein.

      Der Bund hat lediglich in einem Steuerungskreis eine Monitoring- und Koordinationsfunktion; die Entscheidungen über die jeweiligen Prioritäten sollen die Akteure aus der Region treffen.

    4. 4

      Für die Säule der Zivilgesellschaft sollten die Mittel in eine neu zu gründende „Zukunftsstiftung Lausitz“ fließen.

      Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Infrastruktur allein reichen nicht aus, um eine Region attraktiv zu machen. Kunst, Kultur, gelebte Traditionen und Aktivitäten der Zivilgesellschaft machen Orte lebendig. Hierfür ist eine dauerhafte Unterstützung notwendig, die sowohl kurzfristig über den Fonds als auch langfristig über den Aufbau eines Stiftungskapitals sichergestellt werden kann.

    Aus Studie : Eine Zukunft für die Lausitz
    1. 1

      Ohne weitere Maßnahmen wird Deutschlands Klimaschutzziel für 2020 drastisch verfehlt.

      Der Ausstoß von Treibhausgasen wird im Business-as-Usual-Szenario bis 2020 gegenüber 1990 nicht um 35 Prozent zurückgehen, wie bisher von der Bundesregierung angenommen, sondern lediglich um 30 bis 31 Prozent. Es bleibt eine Lücke von rund 120 Millionen Tonnen CO2e im Jahr 2020 zum Ziel. 

    2. 2

      Die wesentlichen Ursachen für höhere Emissionen: Niedrige CO2- und Ölpreise, höheres Wachstum.

      Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum fallen bis 2020 stärker aus als prognostiziert, demgegenüber sind die Preise für CO2, Diesel, Benzin und Heizöl deutlich niedriger als erwartet. Die Folge: In allen Sektoren sind die Emissionen 2020 höher als bislang offiziell prognostiziert, da mehr Kohle verstromt wird, mehr Pkw und Lkw auf den Straßen fahren, die Industrie stärker wächst und in Gebäuden weiterhin mit Ölheizungen geheizt wird. 

    3. 3

      Ein deutliches Verfehlen des 2020-Klimaschutzziels würde dem internationalen Ansehen Deutschlands erheblich schaden.

      Seit der Kanzlerschaft von Helmut Kohl forciert Deutschland international den Klimaschutz – zuletzt im Juli 2017 auf dem G20-Gipfel in Hamburg. Ein deutli-ches Verfehlen des Minus-40-Prozent-Ziels würde daher nicht nur dem Klima schaden, sondern auch die deutsche Vorreiterrolle international grundlegend in Frage stellen. 

    4. 4

      Um noch so nah wie möglich an das Klimaschutzziel 2020 zu kommen, ist ein unmittelbar im Koalitionsvertrag verankertes Sofortprogramm „Klimaschutz 2020“ unumgänglich.

      Dieses müsste von der künftigen Regierung zügig beschlossen und schon im ersten Halbjahr 2018 um-gesetzt werden, um noch bis 2020 Wirkung entfalten zu können. 

    1. 1

      Dem Umbau der Braunkohlenwirtschaft kommt bei der Energiewende eine Schlüsselrolle zu.

      Denn Braunkohle ist der klimaschädlichste Energieträger, 46 Prozent der CO₂-Emissionen des Stromsektors gehen auf die Braunkohle zurück – das ist mehr als der CO₂-Ausstoß des gesamten Straßenverkehrs. Die Klimaschutzziele Deutschlands lassen sich ohne eine deutliche Reduktion der Braunkohlenutzung nicht erreichen.

    2. 2

      Die Braunkohlenindustrie war in der Vergangenheit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, hat heute aber nur noch regionalwirtschaftliche Relevanz.

      Während die Braunkohlenindustrie im 20. Jahrhundert für die Energieversorgung in West- und Ostdeutschland zentral war, spielt sie für die deutsche Volkswirtschaft heute eine untergeordnete Rolle. Für die drei Förderreviere im Rheinland, in Mitteldeutschland und in der Lausitz ist sie jedoch von hoher regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die über die Zahl der insgesamt rund 19.000 aktiv Beschäftigten hinausgeht.

    3. 3

      Braunkohlekraftwerke stehen derzeit unter starkem ökonomischen Druck.

      Aufgrund der niedrigen Börsenstrompreise können neuere Braunkohlekraftwerke zwar die Betriebskosten des Kraftwerks und der angeschlossenen Tagebaue decken, jedoch nicht mehr die Kapitalkosten der Investition. Für ältere Braunkohlekraftwerksblöcke lohnen sich größere Erhaltungs- oder Erweiterungsinvestitionen in den liefernden Tagebauen nicht mehr. Sobald bei diesen Tagebauen fixe Betriebskosten in größerem Umfang reduziert werden können, ist eine Stilllegung wirtschaftlicher als der Weiterbetrieb.

    4. 4

      Der Braunkohlenbergbau ist durch ein hohes Maß an langfristig angelegter Regulierung und Planungsprozesse gekennzeichnet.

      Ökologische und energiewirtschaftliche Anpassungen müssen deshalb frühzeitig und über einen Prozess vorausschauender Strukturveränderungen gestaltet werden.

    1. 1

      Der Wärmesektor braucht den Ölausstieg: Der klimagerechte und kosteneffiziente Gebäudewärmemix im Jahr 2030 enthält rund 40 Prozent Gas, 25 Prozent Wärmepumpen und 20 Prozent Wärmenetze – aber fast kein Öl.

      Während Gas in seiner Bedeutung damit ungefähr dem heutigen Niveau entspricht, sollten aus Klimaschutzsicht die Ölheizungen bis 2030 weitestgehend durch Umweltwärme (Wärmepumpen) ersetzt werden. Wärmenetze sind ebenfalls zentral; bis zum Jahr 2030 vor allem in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und zunehmend stärker mit Solarthermie, Tiefengeothermie, industrieller Abwärme und Großwärmepumpen.

    2. 2

      Effizienz entscheidet: Der klimagerechte Gebäudewärmeverbrauch im Jahr 2030 ist um ein Viertel kleiner als 2015.

      Energieeffizienz ist die tragende Säule der Dekarbonisierung, sie macht Klimaschutz kostengünstig. Hierfür ist eine Sanierungsrate von zwei Prozent pro Jahr verbunden mit einer großen Sanierungstiefe nötig. Die Trendentwicklung bei der energetischen Gebäudesanierung ist aber völlig unzureichend, um dieses Ziel zu erreichen.

    3. 3

      Die Wärmepumpenlücke: In Trendszenarien werden bis 2030 rund zwei Millionen Wärmepumpen installiert – gebraucht werden aber bis dahin fünf bis sechs Millionen.

      Um dies zu erreichen, sollten Wärmepumpen nicht nur in Neubauten, sondern auch in Altbauten frühzeitig installiert werden, zum Beispiel als bivalente Wärmepumpensysteme mit fossilen Spitzenlastkesseln. Werden die Wärmepumpen flexibel gesteuert und ersetzt man bis 2030 die alten Nachtspeicherheizungen durch effiziente Heizungen, führen die fünf bis sechs Millionen Wärmepumpen kaum zu einer Steigerung der Spitzenlast, die durch thermische Kraftwerke gedeckt werden muss.

    4. 4

      Erneuerbarer Strom für die Wärmepumpen: Für 2030 brauchen wir ein Erneuerbare-Energien-Ziel von mindestens 60 Prozent am Bruttostromverbrauch.

      Um das 2030-Klimaziel zu erreichen, muss der zusätzliche Stromverbrauch, der aus dem Wärme- und Verkehrssektor kommt, CO2-frei gedeckt werden. Die im EEG 2017 beschlossenen Erneuerbare-Energien-Ausbau-Mengen reichen hierfür aber nicht aus.

    Aus Studie : Wärmewende 2030
    1. 1

      Gas ist der Gewinner 2016 und bringt den Kohleausstieg auf leisen Pfoten.

      Im Jahr 2015 hat die Stromproduktion aus Windenergie um 50 Prozent zugelegt, Erneuerbare Energien erzeugten 2015 mehr Strom als jemals ein anderer Energieträger in Deutschland. Sie decken inzwischen fast ein Drittel (32,5 Prozent) des inländischen Stromverbrauchs und dominieren das Stromsystem.

    2. 2

      Der Kohlestromexport erreicht ein Allzeithoch.

      Trotz der stark gestiegenen Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien blieb die Stromproduktion aus Stein- und Braunkohle weitgehend konstant. Sie ging aber zunehmend in den Export, dieser erreichte mit physikalischen Stromflüssen von per Saldo 50 Terawattstunden ein Allzeithoch. Gemessen an den Handelsflüssen werden saldiert sogar mehr als 60 Terawattstunden netto exportiert, das sind 50 Prozent mehr als im Vorjahr oder etwa zehn Prozent der Stromproduktion.

    3. 3

      Die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen steigen weiter.

      Die CO₂-Emissionen des deutschen Kraftwerksparks lagen 2015 aufgrund der konstanten Kohleverstromung in etwa auf Vorjahresniveau, die gesamten energiebedingten Treibhausgasemissionen stiegen witterungsbedingt leicht an. Ohne eine konsistente Dekarbonisierungsstrategie für Strom, Wärme und Verkehr wird Deutschland seine Klimaschutzziele nicht erreichen können.

    4. 4

      Energie aller Art ist billig – außer Haushaltsstrom.

      Nicht nur die Preise für Kohle, Öl und Gas sind 2016 deutlich gesunken, sondern auch die Strombörsenpreise. Sie lagen mit 26,6 Euro pro Megawattstunde auf einem 10-Jahres-Tief. Zugleich hat die letzte PV-Auktion gezeigt, wie günstig Solarstrom sein kann: 5,38 Cent pro Kilowattstunde. Doch während Börsenstrom, Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel günstig sind, gilt dies aufgrund der Abgaben und Umlagen nicht für den Haushaltsstrompreis. Er steigt 2017 auf mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde.

    1. 1

      Deutschlands Klimaschutzziele für 2030, 2040 und 2050 bedeuten, dass etwa die Hälfte der deutschen Braunkohlevorräte unter der Erde bleibt.

      Die von Bundestag und Bundesregierung mehrfach einvernehmlich vereinbarten deutschen Klimaschutzziele bringen einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis etwa zum Jahr 2040 mit sich. Im Ergebnis wird dann nur etwa die Hälfte der bereits genehmigten Braunkohlevorräte verbraucht.

    2. 2

      Die regionale Braunkohleplanung in den Revieren ist mit den deutschen Klimaschutzzielen derzeit nicht in Einklang zu bringen.

      Der geplante Aufschluss neuer Tagebauabschnitte in der Lausitz und Mitteldeutschland sowie die vorgesehene Braunkohleleitentscheidung in Nordrhein-Westfalen zielen auf Braunkohleabbaumengen ab, die mit den Klimaschutzzielen nicht vereinbar sind. Sie würden nur dann einen Sinn ergeben, wenn erwartet wird, dass die Bundespolitik von ihren Klimaschutzzielen abrückt.

    3. 3

      Ein „Runder Tisch Nationaler Kohlekonsens“ aus Bund, Ländern und betroffenen Akteuren sollte zügig die Bedingungen des Kohleausstiegs vereinbaren.

      Die betroffenen Regionen mit ihren Unternehmen und Beschäftigten haben ein Anrecht auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Dies ist aufgrund der genannten Widersprüche aktuell nicht gegeben und kann nur durch einen Kohlekonsens zwischen Bund, Ländern und betroffenen Akteuren herbeigeführt werden.

    4. 4

      Der Strukturwandel in den Braunkohleregionen sollte aktiv gestaltet werden und vom Bund mit einem Braunkohlefonds in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden.

      Mit dem Ende der Braunkohlenutzung fallen in der Lausitz, im Rheinischen Revier und in Mitteldeutschland Wertschöpfung und Beschäftigung weg. Die betroffenen Regionen dürfen mit dem Strukturwandel nicht allein gelassen werden. Ziel muss es sein, in einer konzertierten Aktion von Bund, Ländern, Regionen, betroffenen Unternehmen und gesellschaftlichen Initiativen über die nächsten 25 Jahre neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen.

    1. 1

      Der Rahmen für einen Kohleausstieg

      Eckpunkt 1: Zeitnahe Einberufung eines „Runden Tischs Nationaler Kohlekonsens“

      Eckpunkt 2: Schrittweiser, gesetzlich geregelter Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2040

    2. 2

      Der Kohleausstieg im Kraftwerkspark

      Eckpunkt 3: Kein Neubau von Stein- und Braunkohlekraftwerken

      Eckpunkt 4: Festlegung eines kosteneffizienten Abschaltplans der Bestands-Kohlekraftwerke auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren

      Eckpunkt 5: Verzicht der nationalen Politik auf zusätzliche Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke über den vorgeschlagenen Abschaltplan hinaus

    3. 3

      Der Kohleausstieg in den Braunkohleregionen

      Eckpunkt 6: Kein Aufschluss weiterer Braunkohletagebaue und Verzicht auf Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse

      Eckpunkt 7: Finanzierung der Folgelasten von Braunkohletagebauen über eine Abgabe auf die künftig noch geförderte Braunkohle

      Eckpunkt 8: Aktive Gestaltung und dauerhafte finanzielle Absicherung des ausstiegsbedingten Strukturwandels über einen Strukturwandelfonds

    4. 4

      Der Kohleausstieg in Wirtschaft und Gesellschaft

      Eckpunkt 9: Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit über den gesamten Transformationszeitraum

      Eckpunkt 10: Stärkung des europäischen Emissionshandels und zeitnahe Stilllegung der im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung frei werdenden CO?-Zertifikate

      Eckpunkt 11: Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der energieintensiven Industrie während der Transformationsphase

    1. 1

      Der Rahmen für einen Kohleausstieg

      Eckpunkt 1: Zeitnahe Einberufung eines „Runden Tischs Nationaler Kohlekonsens“

      Eckpunkt 2: Schrittweiser, gesetzlich geregelter Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2040

    2. 2

      Der Kohleausstieg im Kraftwerkspark

      Eckpunkt 3: Kein Neubau von Stein- und Braunkohlekraftwerken

      Eckpunkt 4: Festlegung eines kosteneffizienten Abschaltplans der Bestands-Kohlekraftwerke auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren

      Eckpunkt 5: Verzicht der nationalen Politik auf zusätzliche Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke über den vorgeschlagenen Abschaltplan hinaus

    3. 3

      Der Kohleausstieg in den Braunkohleregionen

      Eckpunkt 6: Kein Aufschluss weiterer Braunkohletagebaue und Verzicht auf Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse

      Eckpunkt 7: Finanzierung der Folgelasten von Braunkohletagebauen über eine Abgabe auf die künftig noch geförderte Braunkohle

      Eckpunkt 8: Aktive Gestaltung und dauerhafte finanzielle Absicherung des ausstiegsbedingten Strukturwandels über einen Strukturwandelfonds

    4. 4

      Der Kohleausstieg in Wirtschaft und Gesellschaft

      Eckpunkt 9: Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit über den gesamten Transformationszeitraum

      Eckpunkt 10: Stärkung des europäischen Emissionshandels und zeitnahe Stilllegung der im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung frei werdenden CO?-Zertifikate

      Eckpunkt 11: Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der energieintensiven Industrie während der Transformationsphase

    1. 1

      Der europäische Emissionshandel macht eine aktive Klimaschutzpolitik im Stromsektor nicht obsolet.

      Selbst wenn man annimmt, dass der CO?-Preis bis 2040 auf 39 Euro ansteigt, liegen die Emissionen des deutschen Stromsektors im Business-as-usual-Szenario konstant um 40 bis 60 Mio. t CO? über einem mit den deutschen Klimazielen für 2030 und 2040 konsistenten CO?-Reduktionspfad. Deshalb ist ein zusätzliches nationales Klimaschutzinstrument dauerhaft unverzichtbar – auch um Planungssicherheit herzustellen.

    2. 2

      Zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele für 2030 und 2040 muss die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken ab sofort deutlich und immer weiter reduziert werden.

      Im kosteneffizienten Zielpfad sinkt die Stromerzeugung von Braun- und Steinkohlekraftwerken von derzeit etwa 260 Terawattstunden auf etwa 100 Terawattstunden im Jahr 2030 und auf weniger als 40 Terawattstunden im Jahr 2040. Ein Großteil der heute betriebenen Kohlekraftwerke erreicht deshalb nicht mehr seine maximale technische Lebensdauer.

    3. 3

      Die Absenkung der Kohleverstromung ist energiewirtschaftlich gut verkraftbar, wenn sie stufenweise entlang der geringsten CO?-Vermeidungskosten erfolgt.

      Der mittlere Anstieg der Großhandelspreise beträgt dann etwa 0,3 Cent pro Kilowattstunde, die höheren Erlöse der verbleibenden Kraftwerke kompensieren Energieversorger für entgangene Gewinne aus stillgelegten Anlagen. Der Strukturwandel in den betroffenen Regionen sollte aktiv gestaltet werden.

    4. 4

      Die Reduktion der deutschen Kohleverstromung verbessert nicht nur die deutsche, sondern auch die europäische Klimabilanz.

      Denn so kommen emissionsärmere Gaskraftwerke auch jenseits der deutschen Grenzen wieder stärker zum Zug. Damit die dabei freiwerdenden CO?-Zertifikate nicht zu Mehremissionen anderswo in Europa führen, sollte die geplante Markstabilitätsreserve eine Regelung zur Stilllegung überschüssiger CO?-Zertifikate erhalten.

    1. 1

      Die Emissionen aus der Stromerzeugung können bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken – ohne tiefgreifende energiewirtschaftliche Folgen.

      Dazu müssen die ältesten Braun- und Steinkohlekraftwerke wenige Jahre vor ihrem technischen Lebensende aus dem Markt genommen werden. Die Großhandelspreise steigen bis 2020 um maximal 0,4 Cent je Kilowattstunde gegenüber der Referenz.

    2. 2

      Die Stilllegung alter Kohlekraftwerke hierzulande führt auch zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen in Europa.

       Derzeit laufen Deutschlands CO?-intensive Kohlekraftwerke zunehmend für den Export und verdrängen auch jenseits der Grenzen klimafreundlichere Kraftwerke. Mit der Schließung alter deutscher Kohlekraftwerke wird diese Fehlentwicklung weitgehend korrigiert.

    3. 3

      Deutsche Kraftwerksbetreiber profitieren von der Stilllegung der ältesten Braun- und Steinkohlekraftwerke.

      Stilllegungen mindern die aktuellen Überkapazitäten und verbessern die Erlössituation der verbleibenden Kraftwerke. Deshalb profitieren per Saldo die meisten Kraftwerksbetreiber von den Stilllegungen – insbesondere die der großen Flotten mit Kraftwerken hoher Auslastung.

    4. 4

      Der Strukturwandel in der Kohlewirtschaft muss aktiv gestaltet werden.

       Erforderlich ist ein nationaler Kohlekonsens, der Planungssicherheit für die Wirtschaft schafft und sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen für Beschäftigte umfasst. Nur so kann es gelingen, den Industriestandort Deutschland zukunftsfest zu machen – und zugleich fit für den Weltmarkt für Energiewendetechnologien.

    1. 1

      Im europäischen Strommarkt bestimmt zunehmend der internationale und nicht länger der nationale Wettbewerb den Strommix.

      Im Rahmen der Strommarktintegration setzen sich europaweit die Kraftwerke durch, die die geringsten variablen Erzeugungskosten aufweisen. Das sind nach den Erneuerbaren Energien die Kernenergie und – aufgrund des niedrigen CO2-Preises – die Braun- und Steinkohle. Das vergleichsweise teure Erdgas kommt immer seltener zum Zug.

    2. 2

      Deutschland exportiert so viel Strom ins Ausland wie noch nie, insbesondere aus Kohlekraftwerken.

      Die Exportüberschüsse sind Ergebnis der hohen Auslastung deutscher Kohlekraftwerke, die aufgrund aktuell niedriger Kohle- und CO2-Preise Gaskraftwerke aus dem Markt drängen – im Inland, aber immer stärker auch im Ausland. Die deutschen Kohle-Stromexporte belasten auch die europäische Klimabilanz, da sie europaweit die emissionsärmere Erzeugung aus Erdgas verdrängen.

    3. 3

      Die steigenden Stromexporte tragen dazu bei, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für 2020 deutlich zu verfehlen droht.

      Alle aktuellen Projektionen laufen darauf hinaus, dass Deutschlands Exportüberschuss ohne zusätzliche nationale Klimaschutzmaßnahmen mittelfristig weiter ansteigt. Ohne ein politisches Gegensteuern würde Deutschland deshalb voraussichtlich auch seine mittelfristigen Klimaschutzziele jenseits des Minus-40-Prozent-Ziels für 2020 nicht einhalten können.

    4. 4

      Die geplante Reform des EU-Emissionshandels kommt für 2020 zu spät.

      Die EU-Mitgliedsländer haben sich auf die Einführung einer Marktstabilitätsreserve ab 2019  geeinigt. Für das deutsche Klimaschutzziel für 2020 kommt das zu spät, da bis dahin kein relevanter Anstieg der CO2-Preise zu erwarten ist. Ein nationales Klimaschutzinstrument zur Flankierung des EU-Emissionshandels ist notwendig, wenn das Klimaschutzziel für 2020 erreicht werden soll.

    1. 1

      Die KWK soll ihre Effizienzvorteile in die Energiewende einbringen – in einem fairen Wettbewerb mit anderen Technologien.

      KWK ist eine von mehreren Optionen, die zu Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Effizienz im Stromsystem beitragen können. Sie muss sich diesem Wettbewerb stellen. Die KWK-Förderung muss deshalb in ein Energiewende-Marktdesign eingebettet werden.

    2. 2

      Die KWK-Förderung muss den Klimaschutzeffekt der KWK gezielt belohnen.

      Das Ziel der Energiewende ist der Klimaschutz. Gas-KWK-Anlagen haben einen deutlich höheren Klimaschutzeffekt als Kohle-KWK-Anlagen. Solange die CO2-Preise im Emissionshandel diesen Wert nicht spiegeln, sollte das KWK-G gezielt klimaschonende Gas-KWK unterstützen.

    3. 3

      Die KWK-Förderung muss die Flexibilität der Anlagen belohnen.

      Damit das Stromsystem Erneuerbare Energien bestmöglich integrieren kann, braucht es flexible Kraftwerke. Auch die KWK muss deshalb technisch flexibler werden. Darüber hinaus muss die KWK-Förderung Anreize für systemdienliche Betriebsentscheidungen schaffen, indem Zuschläge bei negativen Preisen ausgesetzt werden.

    4. 4

      Die Verzerrung von Betriebs- und Investitionsentscheidungen durch die indirekte KWK-Förderung sollte dringend abgebaut werden.

      Die größte KWK-Förderquelle ist nicht die KWK-G-Förderung, sondern die Vermeidung von Abgaben und Umlagen durch Selbstverbrauch. Selbst verbrauchter Strom sollte deshalb nicht auch noch KWK-Förderung erhalten. Auch die implizite Förderung aus den vermiedenen Netzentgelten ist nicht sinnvoll.

    1. 1

      Ohne eine schnell wirkende Reform ist der Emissionshandel als Instrument der europäischen Klimapolitik tot.

      Derzeit hat der EU-Emissionshandel einen strukturellen Überschuss von 2,5 Milliarden Zertifikaten, der bis 2020 auf 3,8 Milliarden noch weiter anwächst und ohne Reform auch 2030 noch bei 3,4 Milliarden Zertifikaten liegen wird. Erfolgt keine strukturelle Reform, bleibt der CO2-Preis damit dauerhaft unter 5 Euro/t CO2.

    2. 2

      Bei den 2015 anstehenden Entscheidungen in der EU über die Marktstabilitätsreserve ist die Ausgestaltung entscheidend.

      Die vorgeschlagene Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems in Richtung eines flexiblen Marktmengen-Mechanismus (Preis-Mengen-Steuerung statt reine ex-ante-Mengensteuerung) birgt die Chance, das Emissionshandelssystem zu retten.

    3. 3

      Mindestens bis 2020 ist eine Ergänzung des Emissionshandels durch nationale Instrumente notwendig.

      Selbst wenn die Marktstabilitätsreserve in einer ehrgeizigen Ausgestaltung beschlossen wird, wird sie bis 2020 nur geringe CO2-Preiseffekte entfalten. Daher ist zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels 2020 analog zum britischen Carbon Support Mechanism eine ergänzende nationale Maßnahme nötig, um das deutsche Klimaschutzziel von -40 Prozent Treibhausgasemissionen bis 2020 zu erreichen.

    4. 4

      Ein Review-Mechanismus der Marktstabilitätsreserve mit Blick auf unvorhergesehene Entwicklungen ist dringend erforderlich.

      Während die EU-Kommission bei der Berechnung der Marktstabilitätsreserve von kontinuierlichem Wachstum und steigendem Stromverbrauch ausging, ist dies derzeit nicht absehbar. Auch andere Trends könnten sich anders entwickeln als erwartet.

    1. 1

      Deutschland sieht sich gegenwärtig einem „Energiewende-Paradox“ ausgesetzt: Trotz eines zunehmenden Anteils erneuerbarer Energiequellen steigen gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.

      Da der Rückgang derStromproduktion aus Kernenergie vollständig von einer erhöhten Erzeugung aus Erneuerbaren Energienausgeglichen wird, liegt der Grund für dieses Paradox nicht im Atomausstieg. Vielmehr wird es durch einenBrennstoffwechsel der Kraftwerke von Gas hin zu Kohle verursacht.

    2. 2

      Aufgrund der aktuellen Marktbedingungen drängen deutsche Kohlekraftwerke die Gaskraftwerke sowohl innerhalb Deutschlands als auch in den Nachbarländern aus dem Markt.

      Seit 2010 sind die Kohle-und CO2-Preise gesunken,während die Gaspreise gestiegen sind. Dementsprechend sind (neue und alte) Kohlekraftwerke in Deutschlandin der Lage, zu niedrigeren Kosten als Gaskraftwerke in Deutschland und in den benachbarten Strommärktenzu produzieren. Dies hat zu Rekordexportniveaus und steigenden CO2-Emissionen in Deutschland geführt.

    3. 3

      Um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, muss der Anteil der Kohle im deutschen Stromsystem von aktuell 45 Prozent auf 19 Prozent im Jahr 2030 sinken.

      Ein solcher Rückgang in der Erzeugung aus Braunkohle- und Steinkohlekraftwerken um 62 beziehungsweise 80 Prozent in den nächsten 15 Jahren sowie der Anstieg des Anteils von Erdgas auf 22 Prozent sind Voraussetzung für das Erreichen der Ziele der deutschen Bundesregierung für 2030.

    4. 4

      Deutschland braucht eine kohärente Transformationsstrategie für seinen Kohlesektor: einen nationalen „Kohle-Konsens“.

      Ein „Kohle-Konsens“ würde Stromproduzenten, Gewerkschaften, Regierung undUmweltgruppen zusammenbringen und Wege finden, um diese Transformation gemeinsam zu gestaltenund zu erreichen.

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