Grundsatzfragen

Über das Wie der Energiewende wird gestritten - über das Ob nicht mehr. Wir arbeiten daran, die erfolgversprechendsten Wege für das Generationenprojektes zu skizzieren.

Die Frage der Zukunft der Energieversorgung gehörte über mehr als eine Generation zu den (wenigen) Fundamentalkonflikten erst der westdeutschen und dann der gesamtdeutschen Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Nutzung der Kernenergie spaltete das Land über Jahrzehnte. Seit den Beschlüssen des Bundestages zur Energiewende vom Juni 2011 existiert in Deutschland ein energiepolitischer Grundkonsens, der große Teile der Gesellschaft und alle im Bundestag vertretenen Parteien vereint. So sind sowohl der Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022 als auch konkrete Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich gesetzlich und weitgehend einvernehmlich festgeschrieben. Das Energiekonzept der aktuellen Bundesregierung setzt sich weitere Ziele, insbesondere auf den Feldern Energieeffizienz und Energieeinsparung.

Deutschland verfolgt das Generationenprojekt einer zukunftsfähigen, einer nachhaltigen Energieversorgung ohne die Risiken weiterer Atomkatastrophen oder eines unkontrollierten Klimawandels. Über Energiepolitik gestritten wird weiterhin und heftig, jedoch nicht mehr über das Ob der Energiewende, sondern nur noch über das Wie. Dieser Streit ist lohnend. Es ist der Streit um den besten Weg zum Ziel, bei dem es immer wieder darum geht, aus widerstreitenden Einzelinteressen, das Interesse der Gesamtgesellschaft heraus zu destillieren. Für diese Generation und die ihr folgenden. 

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Kernergebnisse

  1. 1

    Die Rückkehr der Kohle macht Energiespareffekte zunichte und lässt die Emissionen 2022 mit 761 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf Vorjahresniveau stagnieren.

    Teils schmerzhafte Energiesparmaßnahmen und Produktionsrückgänge senkten zwar den Primärenergieverbrauch um 4,7 Prozent; gleichzeitig steigert jedoch der kriegsbedingte fuel switch weg vom Erdgas und hin zu Kohle und Öl die Emissionen. Der Verkehrs- und der Gebäudesektor verpassen ihre Sektorziele erneut. In Summe verfehlt Deutschland damit das 2022-Reduktionsziel von 756 Millionen Tonnen CO2-Äq.

  2. 2

    Durch sonnige und windreiche Witterung wächst der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 41,0 Prozent 2021 auf 46,0 Prozent 2022.

    Dieser Rekord ist kein klimapolitischer Erfolg: Die Ausbaukrise der Windenergie an Land hält an, der Zubau erreicht lediglich zwei Gigawatt. Insgesamt waren neun von zehn Wind- und Solar-Ausschreibungen 2022 unterzeichnet, sodass der Zubau auch in den kommenden Jahren hinter den Erfordernissen zurückzubleiben droht. Die 2022 beschlossenen Beschleunigungsmaßnahmen reichen nicht aus, um das Ziel von 80 Prozent Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu erreichen.

  3. 3

    2022 dominieren massive Preisanstiege die Energiemärkte und treiben maßgeblich die Inflation. Das Abfedern hoher Preise und die Ersatzbeschaffung fossiler Energien prägen das Regierungshandeln.

    Die Börsengaspreise erhöhen sich zum Vorjahr zeitweise um mehr als das Zehnfache. Zentrale klimapolitische Maßnahmen wie das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimaschutzsofortprogramm bleiben dabei auf der Strecke. Dieser Rückstand muss 2023 aufgeholt werden, um das 2030-Klimaziel von -65 Prozent Emissionen gegenüber 1990 einzuhalten.

  4. 4

    Die Energiekrise und die immer stärkeren Folgen der Klimakrise entfachen eine hohe gesellschaftliche Nachfrage nach der Energiewende und ihren Technologien:

    Wärmepumpen in Haushalten und Industrie sind gefragt wie nie, die Zahl der PV-Balkonmodule vervierfacht sich und die Deutschen sparen beim Heizen. Immer mehr Kommunen fordern mehr Spielraum, Mobilität klimafreundlicher zu gestalten. Die Bundesregierung sollte diese Nachfrage im Jahr 2023 durch ambitionierte Maßnahmen unterstützen und bestehende Hürden aus dem Weg räumen.

  1. 1

    Deutschland und Europa müssen mit der Ursachenbekämpfung von Energiekrise und fossiler Inflation beginnen.

    Bisher hat die Bundesregierung 295 Milliarden Euro bereitgestellt, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der fossilen Energiekrise bis zum Frühjahr 2024 kurzfristig abzufedern. Über dieses Krisenmanagement hinaus braucht es jetzt dringend ein Inflationsbekämpfungspaket, das darauf abzielt, die Energiekrise strukturell zu lösen und die Inflation zu stoppen.

  2. 2

    Ein Inflationsbekämpfungspaket, das wirkt, reduziert konsequent die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen, der Ursache von Energiekrise und fossiler Inflation.

    Entscheidend ist, die preisdämp-fende Wirkung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz schnellstmöglich zu heben. Dafür muss die Bundesregierung in Deutschland und auf europäischer Ebene ausreichend Finanzmittel für Zukunftsinvestitionen gegen die Krise bereitstellen.

  3. 3

    Der zusätzliche Finanzbedarf für das Paket beträgt 92 Milliarden Euro. Dem stehen eingesparte Importkosten für Erdgas und Öl von 160 Milliarden Euro gegenüber.

    Bis 2027 werden Mittel primär für die Ansiedlung von Schlüsselindustrien in Europa, die soziale Wärmewende, eine schnelle In-dustrietransformation, Importe Erneuerbarer Energien und internationale Klima- und Energiepart-nerschaften benötigt.

  4. 4

    Das Paket leistet einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung des (Industrie-) Standorts Deutschland und für das Erreichen der Klimaziele.

    Die Energiekrise beschleunigt bereits den globalen Hoch-lauf von Zukunftstechnologien, unter anderem infolge des Inflation Reduction Act in den USA. Die zügige und ambitionierte Umsetzung eines Inflationsbekämpfungspakets stellt sicher, dass Deutschland und Europa ein zentraler Markt für Zukunftstechnologien bleiben.

  1. 1

    Wasserstoff ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität, allerdings hat die Elektrifizierung Vorrang, wo immer es möglich ist: Darüber besteht breite Einigkeit.

    Im Jahr 2050 werden CO₂-freier Wasserstoff und grüne synthetische Brennstoffe etwa ein Fünftel der Endenergie bereitstellen, den großen Rest liefert erneuerbarer Strom. Expert:innen sind sich einig, dass Wasserstoff in erster Linie zur Dekarbonisierung von Industrie, Schifffahrt und Luftverkehr sowie zur Absicherung eines erneuerbaren Energiesystems beitragen wird. Entsprechend sollte die Wasserstoffinfrastruktur entlang dieser No-regret-Anwendungen entwickelt werden.

  2. 2

    Um erneuerbaren Wasserstoff zu fördern, braucht es gezielte Politikinstrumente für No-Regret-Anwendungen.

    Nur so lassen sich dort, wo eine CO₂-Bepreisung allein nicht (schnell) genug wirken kann, Anreize für die Nutzung von Wasserstoff schaffen. Während für No-regret-Anwendungen Politikinstrumente zu überschaubaren Kosten bereitstehen, gibt es keine überzeugende Strategie für die Wasserstoffnutzung durch Haushalte. Eine Beimischung wäre nicht zielführend, um die europäischen Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

  3. 3

    Die Gasverteilnetze müssen auf das Ende ihres Geschäftsmodells vorbereitet werden. Klimaneutralitäts-Szenarien gehen von einem sehr begrenzten Einsatz von Wasserstoff in Gebäuden aus.

    Damit die EU auf 1,5-Grad-Kurs kommt, muss laut EU-Folgenabschätzung im nächsten Jahrzehnt der Verbrauch von Erdgas in Gebäuden um 42 Prozent zurückgehen.

  4. 4

    Europa hat grundsätzlich die Flächenpotenziale, um den Bedarf an grünem Wasserstoff zu decken. Aber: Für jedes GW Elektrolyse müssen 1 bis 4 GW zusätzliche Leistung aus Erneuerbaren installiert werden.

    Nichtsdestotrotz ist eine wettbewerbsfähige europäische Industrie auf preiswerten (grünen und CO₂-armen) Wasserstoff angewiesen, der über Pipelines aus Nachbarländern kommt, um Transportkosten möglichst niedrig zu halten. Die Importe über den Weltmarkt werden hauptsächlich aus erneuerbar erzeugten, wasserstoffbasierten synthetischen Kraftstoffen bestehen.

Aus Studie : 12 Thesen zu Wasserstoff
  1. 1

    Deutschland kann die strukturelle Abhängigkeit von russischen Gasimporten beenden, seinen Gasbedarf bis 2027 nachhaltig um ein Fünftel senken und dabei wichtige Fortschritte im Klimaschutz erzielen.

    Die entscheidenden Hebel hierfür sind: Energieeffizienzmaßnahmen bei Gebäuden und in der Industrie, ein gesteigerter Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Hochlauf von Wärmepumpen- und Wasserstofftechnologie.

  2. 2

    Bereits bestehende Instrumentenvorschläge für den Klimaschutz stärken die Energiesicherheit – die neue Dringlichkeit erfordert schnelle politische Entscheidungen.

    Es braucht eine konsequente Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien, die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung, ein schnelles Verbot neuer Gas- und Ölheizungen, Förderprogramme für die Industrietransformation und eine Fachkräfteoffensive.

  3. 3

    Falls russische Importe vollständig ausbleiben, könnte Deutschland die Gasnachfrage vorübergehend um rund 160 TWh bis zu 260 TWh senken, was im Maximum annähernd dem in dieser Studie ermittelten Ersatzbedarf entspricht.

    Dies setzt voraus, dass europaweit kurzfristig gut 500 TWh an anderweitigen Importen (überwiegend LNG) beschafft werden können und in allen EU-Ländern ähnlich starke Einsparschritte unternommen werden können.

  4. 4

    Ein gesamtgesellschaftlicher Kraftakt wäre erforderlich, gezielte finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte und ein Schutzschirm für den Industriestandort Deutschland notwendig.

    Einsparungen könnten durch einen Brennstoffwechsel in der Strom-, Fernwärme- und Pro-zesswärmeversorgung um ein Drittel, die Absenkung der stofflichen Erdgasverwendung auf ein Mindestniveau und eine Senkung der Raumtemperatur um 1°C bis 1,5°C erzielt werden.

  1. 1

    Der Kohleausstieg wird sich erheblich beschleunigen.

    Das Kohleausstiegsgesetz sieht bisher die Stilllegung aller Braunkohlenkraftwerke bis spätestens 2038 vor. Um das Sektorziel der Energiewirtschaft für das Jahr 2030 des Klimaschutzgesetzes einzuhalten, ist jedoch eine weitgehende Reduzierung der Emissionen aus der Braunkohlenverstromung schon bis zum Jahr 2030 notwendig. Die neue Bundesregierung hat sich deshalb das Ziel gesetzt, den Kohleausstieg idealerweise bis 2030 abzuschließen.

  2. 2

    Der ökonomische Druck auf Braunkohlenkraftwerke wird spätestens ab 2024 wieder deutlich zunehmen.

    Der Anstieg der CO₂-Preise auf über 60 Euro pro Tonne CO₂ hat bewirkt, dass viele Braunkohlenkraftwerke ihre Betriebskosten perspektivisch nicht mehr decken können. Aufgrund des Anstiegs der Erdgaspreise hat sich der ökonomische Druck auf die Braunkohlenkraftwerke im Laufe des Jahres 2021 und auch für 2022 etwas entspannt. Ab spätestens 2024 ist jedoch zu erwarten, dass sich der Kohleausstieg marktgetrieben deutlich beschleunigen wird. Die im Koalitionsvertrag für 2021–2025 niedergelegten Regelungen, über die der CO₂-Preis bei mindestens 60 Euro liegen soll, wird diesen Prozess flankieren.

  3. 3

    Die aktuelle Planung der Braunkohlentagebaue sollte zeitnah an den sich beschleunigenden Ausstieg aus der Braunkohle angepasst werden.

    Die Planungen für die Braunkohlentagebaue orientieren sich bisher überwiegend an einem Kohleausstieg bis 2038. Um Risiken zu vermeiden, sollte die Tagebauplanung auf einen sich beschleunigenden Kohleausstieg bis 2030 angepasst und das bestehende System der Rückstellungen zur Wiedernutzbarmachung der Tagebaue umfassend überprüft werden. Auch hier entstehen mit dem Koalitionsvertrag 2021–2025 neue Prüfungs- und Handlungsbedarfe.

  1. 1

    Die Treibhausgasemissionen steigen 2021 auf insgesamt 772 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, damit entfernt sich Deutschland vom Pfad zum 2030-Klimaziel. Durch den Anstieg um 33 Mio. t CO2-Äq. müssen nun ab 2022 jährlich 37 Mio. t CO2-Äq. eingespart werden.

    Der Emissionsanstieg geht vor allem auf einen wieder erhöhten Energieverbrauch im Zuge der wirtschaftlichen Teilerholung, einen kalten Winter mit steigendem Heizbedarf und einen höheren Anteil von klimaschädlichem Kohlestrom zurück. Bei weiterer wirtschaftlicher Erholung ist ein Anstieg der Emissionen auch 2022 wahrscheinlich.

  2. 2

    Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch sinkt auf 42,3 Prozent und fällt damit zurück auf das Niveau von 2019.

    2021 werden erstmals seit 12 Jahren keine Windanlagen auf See zugebaut. Der Rekordwert von 45,6 Prozent im Jahr 2020 bleibt ein Strohfeuer, ausgelöst durch Sondereffekte: einen besonders niedrigen Stromverbrauch und ein ausgesprochen gutes Windjahr. Damit die Erneuerbaren bis 2030 80 Prozent des Stromverbrauchs decken können, braucht Deutschland sofort eine Ausbauoffensive der Photovoltaik und 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie.

  3. 3

    Massive Preisanstiege bei fossilen Energien erschüttern 2021 die Energiemärkte. Der Erdgaspreis verelffacht sich und beschert der klimaschädlichen Steinkohle ein Comeback – trotz eines Rekordpreises von 89 Euro je Tonne CO2 im europäischen Emissionshandel.

    Ab 2022 betreffen die Preisanstiege zunehmend Endkund:innen und machen soziale Ausgleichsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte erforderlich. Nur der konsequente Ausbau Erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz können nachhaltig vor derartigen Energiepreiskrisen schützen.

  4. 4

    2021 legen der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die steigenden Emissionen und hohe fossile Energiepreise den akuten Handlungsbedarf in der Energie- und Klimapolitik offen. Auf die verfassungsrechtlich gestützte Nachschärfung der Klimaziele muss nun die schnelle Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen folgen.

    Das für 2022 angekündigte Sofortprogramm der Bundesregierung entscheidet darüber, ob Deutschland seine 2030-Ziele einhalten kann. Zugleich muss sich die Bundesrepublik für ein ambitioniertes europäisches Fit-for-55-Paket einsetzen.

  1. 1

    Der Weg in die Klimaneutralität ist ein umfassendes Investitionsprogramm in die Zukunft Deutschlands – und bedarf einer öffentlichen Finanzierung von über 30 Mrd. Euro pro Jahr.

    Im Jahr 2045 wird die in die Jahre gekommene öffentliche Infrastruktur grundlegend modernisiert sein. Der Finanzbedarf des Bundes hierfür beträgt rund 30 Milliarden Euro jährlich. Hinzu kommen Finanzbedarfe der Länder/Kommunen.

  2. 2

    Die Finanzierung der Zukunftsinvestitionen im Rahmen der Schuldenbremse erfordert die Ausweitung erprobter Finanzinstrumente.

    Dies betrifft die Finanzierung öffentlicher Investitionen über die Stärkung der Eigenkapitalbasis oder Neugründung öffentlicher Unternehmen sowie die Förderung privater Investitionen mit zinsgünstigen Krediten, beschleunigten Abschreibungen und Klimaschutzverträgen über eine konsequente Rückführung klimaschädlicher Subventionen.

  3. 3

    Zusätzlicher Finanzspielraum kann über die Nutzung der Ausnahmeklausel im Bundeshaushalt 2022 sowie eine methodische Weiterentwicklung der Potenzialschätzung gewonnen werden.

    Zur Vermeidung dauerhafter Pandemieschäden sollte die Ausnahmeklausel im Jahr 2022 genutzt werden, um eine einmalige Zuweisung an die Sozialversicherungssysteme sowie die Bildung einer Rücklage für die Absenkung der EEG-Umlage zu finanzieren.

  4. 4

    Werden die hier diskutierten Strategien konsequent angewendet, können Klima- und andere Zukunftsinvestitionen in der nächsten Legislatur deutlich erhöht werden.

    Mittelfristig stößt der Ansatz jedoch an Grenzen: Steigender Finanzierungsbedarf für Zukunftsinvestitionen nach 2025 sowie einsetzende Tilgungsverpflichtungen gemäß Schuldenbremse werden zu starkem Konsolidierungsdruck führen. Handlungsalternativen gilt es national wie europäisch vorzubereiten.

  1. 1

    Die aktuellen Beihilfevorgaben erschweren den schnellen, ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland.

    Zum einen, weil die Abstimmung mit der Europäischen Kommission erfahrungsgemäß sehr lange dauert. Zum anderen, weil die sogenannte endogene Mengensteuerung, die die Kommission fordert, die jährlich möglichen Ausschreibungsmengen deutlich begrenzt und so dem notwendigen Ausbau im Wege steht.

  2. 2

    Es ist möglich, neue Wind- und Solaranlagen über ein neues, schlankeres und beihilfefreies EEG II abzusichern:

    Die Bestandsanlagen bleiben im Finanzierungssystem des EEG 2021, das aufgrund der Bundeszuschüsse zur EEG-Umlage klar als Beihilfe einzuordnen ist. Die Absicherung kostengünstiger Neuanlagen könnte über Ausschreibungen in einem entschlackten EEG II erfolgen, das beim Finanzierungsmechanismus dem Urteil des EuGH folgt und keine Beihilfe ist.

  3. 3

    Eine EEG-Umlage nahe Null ist auch in einem solchen Modell möglich.

    Der „Kostenrucksack“ der Bestandsanlagen im EEG 2021 könnte über Bundeszuschüsse auf Null gesenkt werden. Die Absicherung des künftigen Ausbaus von Wind und Solar im EEG II verursacht kaum Kosten, gerade bei hohen CO2-Preisen. Beschränkt man den neuen Finanzierungsmechanismus auf den Ausbau dieser Technologien, ist die verbleibende EEG-Umlage daher ebenfalls nahe Null.

  4. 4

    Ein neues, beihilfefreies und schlankeres EEG II zur Absicherung des großskaligen Ausbaus von Wind- und Solaranlagen ist der nächste Schritt zu einem neuen Marktdesign für eine Welt mit 100% Erneuerbaren.

    Die Bundesregierung sollte rasch Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen, um auf diesem Weg voranzuschreiten – und mittelfristig ein neues Marktdesign zu etablieren, das die Beihilfe-Diskussionen bei Erneuerbaren Energien überflüssig macht.

  1. 1

    Deutschland braucht ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm, sonst werden die jährlichen Klimaziele regelmäßig verfehlt und Klimaneutralität 2045 kommt außer Reichweite.

    Das neue Klimaschutzgesetz, das aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet wurde, verlangt ab 2021 in Verkehr, Gebäude und Industrie Emissionsminderungen von etwa 5 Millionen Tonnen pro Jahr, bei der Energiewirtschaft sind es sogar 17 Millionen Tonnen. Bis 2045 soll Klimaneutralität erreicht sein. Eine neue Regierung, die nicht schnell handelt, wird jährlich im März von Klimarat und Umweltbundesamt ihre Versäumnisse bei den Vorjahreszielen attestiert bekommen.

  2. 2

    Das Klimaschutz-Sofortprogramm umfasst 22 Eckpunkte und beschreibt schnell umsetzbare Änderungen von Gesetzen und Verordnungen in allen Sektoren.

    Die Vorschläge sind so konzipiert, dass sie in den ersten 100 Tagen vom Kabinett beschlossen werden und noch im Sommer 2022 in Kraft treten können. So werden die Weichen gestellt, dass bereits im Laufe der Legislaturperiode die Emissionen sinken und alle beteiligten Akteure Planungs- und Investitionssicherheit erhalten.

  3. 3

    Teil der ersten 100 Tage muss die Aufstellung eines Klima-Haushalts werden, der jährlich zusätzlich 30 Milliarden Euro für Klimaschutzinvestitionen bereitstellt.

    Das kommende Jahrzehnt bis 2030 muss ein Jahrzehnt des Investierens werden: in klimaneutrale Energieversorgung, Industrieanlagen, Verkehre, Gebäudesanierung und eine Wasserstoffinfrastruktur. Dafür sind neben privaten auch umfassende öffentliche Mittel nötig, die über neue Investitionsfonds bereitgestellt werden können.

  4. 4

    Grün wird günstig: Der Schlüssel für die Transformationen liegt darin, die klimafreundliche Option wirtschaftlich attraktiver als die fossile Alternative zu machen.

    Dazu gehören ein sinkender Strompreis bei steigenden CO2-Preisen, umfassende Förderprogramme für Gebäudesanierung, Preisanreize für klimafreundliche Verkehre, Landwirtschaft und Industrie, ein Abbau klimaschädlicher Subventionen und steuerliche Anreize. Eine Beschleunigung von Investitionen - besonders bei den Erneuerbaren - und ordnungsrechtliche Standards ergänzen den klimapolitischen Instrumentenmix.

Aus Studie : Das Klimaschutz-Sofortprogramm
  1. 1

    Ein klimaneutrales Deutschland ist bereits bis 2045 möglich. Im Vergleich zum Zieljahr 2050 spart das der Atmosphäre knapp eine Milliarde Tonnen CO₂

    Mit einem solchen Ziel würde Deutschland wieder zu einem internationalen Vorreiter beim Klimaschutz und zu einem Leitmarkt und Leitanbieter für Klimaschutztechnologien.

  2. 2

    Ein Minderungsziel von 65 Prozent bis 2030

    ist als Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 geeignet und schafft die Voraussetzungen für eine beschleunigte Transformation nach 2030.

  3. 3

    Klimaneutralität 2045 bedeutet gegenüber einem Zieljahr 2050 mehr Tempo im Strukturwandel.

    Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE), bei der klimaneutralen Industrie und beim Umstieg auf Wärmepumpen und Elektromobilität wird nach 2030 die Transformation beschleunigt. Zudem werden die Agrarwende und der Einsatz von CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) vorgezogen.

  1. 1

    Ein klimaneutrales Deutschland ist bereits bis 2045 möglich. Im Vergleich zum Zieljahr 2050 spart das der Atmosphäre knapp eine Milliarde Tonnen CO₂.

    Mit einem solchen Ziel würde Deutschland wieder zu einem internationalen Vorreiter beim Klimaschutz und zu einem Leitmarkt und Leitanbieter für Klimaschutztechnologien.

  2. 2

    Ein Minderungsziel von 65 Prozent bis 2030

    ist als Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 geeignet und schafft die Voraussetzungen für eine beschleunigte Transformation nach 2030.

  3. 3

    Klimaneutralität 2045 bedeutet gegenüber einem Zieljahr 2050 mehr Tempo im Strukturwandel.

    Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE), bei der klimaneutralen Industrie und beim Umstieg auf Wärmepumpen und Elektromobilität wird nach 2030 die Transformation beschleunigt. Zudem werden die Agrarwende und der Einsatz von CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) vorgezogen.

Aus Studie : Klimaneutrales Deutschland 2045
  1. 1

    Die Treibhausgasemissionen sinken 2020 um gut 80 Mio. t CO2 und liegen damit etwa 42,3 Prozent unter dem Niveau von 1990. Etwa zwei Drittel des Rückgangs ist auf die Corona-Wirtschaftskrise zurückzuführen, Corona-bereinigt lägen die Emissionen bei -37,8 Prozent.

    Corona-bedingt sinken damit die Emissionen unter die 2020-Klimaziel-Marke von -40 Prozent. Hauptursachen für die geringeren Emissionen sind die Wirtschaftskrise (geringe Energienachfrage, gesunkene Industrieproduktion, Einbruch der Verkehrsnachfrage), höhere CO2-Preise im EU-Emissionshandel sowie ein milder Winter.

  2. 2

    Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch erreicht 2020 mit 46,2 Prozent einen Höchstwert, zugleich hält die Zubaukrise bei der Windkraft weiter an.

    Im Vorjahr lag der Erneuerbaren-Anteil bei 42,4 Prozent, Corona-bereinigt läge er 2020 bei etwa 44,6 Prozent. Knapp die Hälfte des höheren Erneuerbare-Energien-Anteils 2020 geht damit auf die Corona-bedingt gesunkene Stromnachfrage zurück. Im Jahr 2021 könnte der Erneuerbare-Energien-Anteil aufgrund einer sich erholenden Stromnachfrage und des aktuell unzureichenden Erneuerbaren-Ausbaus erstmals seit etwa 20 Jahren sinken.

  3. 3

    Die Kohle ist weiter im Sinkflug: Braun- und Steinkohle tragen zusammen nur noch 24 Prozent zur Stromerzeugung bei, weniger als die Windkraft (Offshore und Onshore). In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Kohleverstromung halbiert.

    Selbst das moderne Kohlekraftwerk Moorburg beteiligte sich erfolgreich an der ersten Stilllegungs-Ausschreibung und geht 2021 nach nur gut fünf Jahren Betrieb vom Netz. Steigende CO2-Preise und niedrige Gaspreise verdrängen nicht nur Steinkohle-Kraftwerke, sondern zunehmend auch Braunkohle-Kraftwerke vom Markt.

  4. 4

    Der Europäische Rat hat im Dezember 2020 das EU-Klimaziel für 2030 auf mindestens -55 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass auch Deutschland sein 2030-Ziel erhöhen muss: auf mindestens -65 Prozent.

    Im Jahr 2021 steht daher eine erhebliche Beschleunigung der Klimapolitik an: Auf EU-Ebene wird die EU-Kommission im Juni 2021 ein Paket an Maßnahmen präsentieren. Auch in Deutschland ist in allen Bereichen – Kohleausstieg, Erneuerbare Energien, Gebäudesanierung, Verkehrswende, Industrie, Landwirtschaft – eine klimapolitische Beschleunigung erforderlich, um die 2030-Ziele zu erreichen.

  1. 1

    Der anhaltende Einbruch beim Neubau von Windkraftanlagen gefährdet den Standort Deutschland.

    Für 2021 droht sogar ein Rückgang der installierten Leistung. Dies gefährdet die Wirtschaft, denn ohne deutlich mehr günstigen Windstrom steigt der Börsenstrompreis in den nächsten Jahren deutlich an. Dies gilt erst recht angesichts erwartbar steigender CO₂-Preise im Zuge der Umsetzung des höheren EU-2030-Klimaziels.

  2. 2

    Deutschland braucht schnellstmöglich wieder einen jährlichen Zubau von mehr als 5 Gigawatt Windkraft an Land.

    Das 2017 erreichte Zubauniveau ist dauerhaft nötig. Denn bis 2030 müssen die Erneuerbaren nicht nur die Kohle ersetzen, sondern auch den zusätzlichen Strombedarf im Zuge der Sektorenkopplung decken. Der im EEG-Entwurf vorgesehene Ausbau, der zudem erst 2028 wirklich steigen soll, geht an der Realität vorbei.

  3. 3

    Im Zuge der EEG-Novelle 2021 ist ein umfassendes „Sofortprogramm Windenergie“ nötig.

    Es umfasst eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen, Maßnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung

    zusätzlicher Flächen, Regelungen für Weiterbetrieb und Repowering von EE-Altanlagen, eine vereinfachte Planungsmethodik sowie erste Schritte hin zu einem modifizierten Artenschutzregime.

  4. 4

    In der nächsten Legislaturperiode muss ein „Masterplan Windenergie an Land“ den Zielkonflikt um Abstandsregeln und Naturschutz grundsätzlich und dauerhaft befrieden.

    Klimaneutralität ist Deutschlands Beitrag zum Erhalt einer intakten Natur. Um sie zu erreichen, braucht es Windkraft an Land mit einer Leistung von etwa 130 Gigawatt bis spätestens 2050.

  1. 1

    Ein klimaneutrales Deutschland 2050 ist technisch und wirtschaftlich im Rahmen der normalen Investitionszyklen in drei Schritten realisierbar.

    In einem ersten Schritt sinken die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent. Der zweite Schritt nach 2030 ist der vollständige Umstieg auf klimaneutrale Technologien, sodass die Emissionen um 95 Prozent sinken. In einem dritten Schritt werden nicht vermeidbare Restemissionen durch CO2-Abscheidung und -Ablagerung ausgeglichen.

  2. 2

    Der Weg in die Klimaneutralität ist ein umfassendes Investitionsprogramm, vergleichbar mit dem Wirtschaftswunder in den 1950er/60er-Jahren.

    Kernelemente sind eine Energiewirtschaft auf Basis Erneuerbarer Energien, die weitgehende Elektrifizierung, die smarte und effiziente Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft für die Industrie. Dies steigert zugleich die Lebensqualität durch weniger Lärm und Luftschadstoffe.

  3. 3

    Das als Teil des European Green Deal angepasste deutsche 2030-Klimaziel von minus 65 Prozent Treibhausgase bedeutet eine deutliche Beschleunigung der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende.

    Dazu gehören bis 2030 der vollständige Kohleausstieg, ein Erneuerbaren-Anteil am Strom von etwa 70 Prozent, 14 Millionen Elektroautos, 6 Millionen Wärmepumpen, eine Erhöhung der Sanierungsrate um mindestens 50 Prozent sowie die Nutzung von gut 60 TWh sauberen Wasserstoffs.

  4. 4

    Die Weichen für Klimaneutralität 2050 und minus 65 Prozent Treibhausgase bis 2030 werden in der nächsten Legislaturperiode gestellt.

    Das Regierungsprogramm nach der Bundestagswahl 2021 ist von zentraler Bedeutung. Kluge Instrumente und Politiken modernisieren Wirtschaft und Gesellschaft Deutschlands in Richtung Resilienz und Zukunftsfähigkeit. Gleichzeitig gestaltet gute Politik den anstehenden Strukturwandel so, dass er inklusiv ist und alle mitnimmt.

  1. 1

    Ein klimaneutrales Deutschland 2050 ist technisch und wirtschaftlich im Rahmen der normalen Investitionszyklen in drei Schritten realisierbar.

    In einem ersten Schritt sinken die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent. Der zweite Schritt nach 2030 ist der vollständige Umstieg auf klimaneutrale Technologien, sodass die Emissionen um 95 Prozent sinken. In einem dritten Schritt werden nicht vermeidbare Restemissionen durch CO2-Abscheidung und -Ablagerung ausgeglichen.

  2. 2

    Der Weg in die Klimaneutralität ist ein umfassendes Investitionsprogramm, vergleichbar mit dem Wirtschaftswunder in den 1950er/60er-Jahren.

    Kernelemente sind eine Energiewirtschaft auf Basis Erneuerbarer Energien, die weitgehende Elektrifizierung, die smarte und effiziente Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft für die Industrie. Dies steigert zugleich die Lebensqualität durch weniger Lärm und Luftschadstoffe.

  3. 3

    Das als Teil des European Green Deal angepasste deutsche 2030-Klimaziel von minus 65 Prozent Treibhausgase bedeutet eine deutliche Beschleunigung der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende.

    Dazu gehören bis 2030 der vollständige Kohleausstieg, ein Erneuerbaren-Anteil am Strom von etwa 70 Prozent, 14 Millionen Elektroautos, 6 Millionen Wärmepumpen, eine Erhöhung der Sanierungsrate um mindestens 50 Prozent sowie die Nutzung von gut 60 TWh sauberen Wasserstoffs.

  4. 4

    Die Weichen für Klimaneutralität 2050 und minus 65 Prozent Treibhausgase bis 2030 werden in der nächsten Legislaturperiode gestellt.

    Das Regierungsprogramm nach der Bundestagswahl 2021 ist von zentraler Bedeutung. Kluge Instrumente und Politiken modernisieren Wirtschaft und Gesellschaft Deutschlands in Richtung Resilienz und Zukunftsfähigkeit. Gleichzeitig gestaltet gute Politik den anstehenden Strukturwandel so, dass er inklusiv ist und alle mitnimmt.

  1. 1

    Die Energiepolitik muss Akzeptanzpolitik in ihr Zentrum stellen, sonst scheitert die Energiewende.

    Denn das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 erfordert 100 Prozent Erneuerbarer Energien im Stromsektor. Ein Energiesystem auf Basis dezentraler und kleinteiliger Erzeugungsanlagen rückt zwangsläufig näher heran an die Bürgerinnen und Bürger. Es kann deshalb nur mit ihnen, nicht gegen sie umgesetzt werden.

  2. 2

    Gesellschaftliche Akzeptanz vollzieht sich nicht in Form von weniger Gegnerschaft der lauten Minderheit, sondern vorrangig in Form von stärkerer Befürwortung und mehr Unterstützung der stillen Mehrheit.

    Deshalb sollte auch im Kontext der Energiewende nicht die laute Minderheit im Fokus der Akzeptanzpolitik stehen, sondern die Mehrheit, die die Energiewende befürwortet oder unterstützt. Diese Gruppen zu bestärken und zu aktivieren, sollte die Handlungsmaßnahmen der Akzeptanzpolitik bestimmen.

  3. 3

    Fünf Handlungsfelder müssen gleichzeitig adressiert werden, um die gesellschaftliche Akzepanz zu sichern:

    Politisch beschlossene Energiewendeziele und ihre Umsetzung sollten für Bürgerinnen und Bürger erkennbar übereinstimmen. Wirtschaftliche und soziale Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Kommunen in Projekte der Energiewende, Transparenz in Entscheidungs- und Genehmigungsprozessen und eine von den Anwohnern als fair empfundene Flächenbereitstellung. Ein Akzeptanzpolitik, die sich auf Einzelne Maßnahmen konzentriert, unterschätzt die Komplexität von Akzeptanz und Teilhabe.

  4. 4

    Die von der Bundesregierung bisher geplanten Akzeptanzmaßnahmen reichen für einen Neustart der Windenergie an Land bei weitem nicht aus.

    Für die Energiewende als Marathonlauf braucht es eine auf Dauer und Stabilität angelegte umfassende Akzeptanzpolitik. Bislang ist diese nicht in Sicht.

  1. 1

    Die EEG-Umlage wird 2021 von 6,8 Cent je Kilowattstunde auf ein Rekordhoch von etwa 8,6 Cent steigen, sofern der Gesetzgeber die Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis nach dem novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetz nicht zügig auf das EEG-Konto weiterleitet.

    Die Hauptursache für den Anstieg bei der EEG-Umlage ist ein gesunkener Börsenstrompreise infolge des Preisverfalls bei Erdgas (+1,1 Cent) sowie des Einbruchs der Stromnachfrage durch die Corona-Krise (+0,7 Cent).

  2. 2

    Die Einnahmen aus dem erhöhten CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab 2021 können den Anstieg der EEG-Umlage 2021 auf 7,1 Cent je Kilowattstunde begrenzen.

    Das Bundeskabinett hat jüngst vorgeschlagen, den von 2021 an geltenden CO2-Preis auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas von 10 auf 25 Euro je Tonne zu erhöhen. Werden die Mehreinnahmen entsprechend der Bund-Länder-Einigung im Vermittlungsausschuss vom Dezember 2019 komplett zur Senkung der EEG-Umlage eingesetzt, wird dadurch der Anstieg der Umlage um etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde gedämpft. Die eigentlich beabsichtigte Senkung der EEG-Umlage kann aber aufgrund der Corona-Effekte nicht erreicht werden.

  3. 3

    Im Rahmen des geplanten Corona-Konjunkturprogramms sollte die EEG-Umlage einen Zuschuss von 5 Cent je Kilowattstunde aus dem Bundeshaushalt erhalten – und so im Jahr 2021 auf 3,6 Cent je Kilowattstunde halbiert werden

    Diese Finanzspritze von rund 12 Milliarden Euro zuzüglich 1 Milliarde Mehrwertsteuer im Zuge eines Corona-Wachstumspakets würde kurzfristig die Stromrechnung entlasten und Kaufkraft in gleicher Größenordnung stärken. Sie könnte ab 2022 sukzessive durch die steigenden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung abgelöst werden. Bei einer nochmaligen Erhöhung des CO2-Preises wäre sogar die komplette Abschaffung der EEG-Umlage denkbar – angesichts aktuell sehr niedriger Öl- und Gaspreise eine historische Chance.

  1. 1

    Weil der Ausbau der Windenergie an Land aktuell kollabiert, droht eine große Ökostromlücke: Erneuerbare Energien decken 2030 bei Fortschreibung der aktuellen Trends nur etwa 55 Prozent des Strombedarfs.

    Hierbei wurde bereits unterstellt, dass die Solarenergie weiterhin mit vier Gigawatt pro Jahr und Offshore-Windenergie auf 20 Gigawatt bis 2030 zugebaut wird. Das 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziel für 2030 rückt so in weite Ferne.

  2. 2

    Weniger Ökostrom und mehr Strom aus fossilen Energieträgern führen zu höheren Industriestrompreisen und höheren CO₂-Emissionen.

    Bei nur 55 Prozent Erneuerbaren-Anteil steigen die Börsenstrompreise im Jahr 2030 um etwa 5 bis 10 Euro je Megawattstunde und die Emissionen um etwa 5 bis 20 Millionen Tonnen CO₂.

  3. 3

    Um die Ökostromlücke zu schließen, muss die Offshore-Windkraftleistung bis 2030 auf mindestens ­ 25 Gigawatt steigen, Onshore-Windkraft wieder um mindestens 4 Gigawatt pro Jahr zugebaut und/oder eine Solaroffensive auf 10 Gigawatt pro Jahr gestartet werden.

    Bei gleichbleibendem Stromverbrauch sind für das 65-Prozent-Ziel zwei der drei genannten Zubaupfade für Offshore-Windkraft, Onshore-Windkraft und Solarenergie nötig. Geht man für 2030 von einem höheren Stromverbrauch aus – wegen zunehmender Elektromobilität, mehr Wärmepumpen, Wasserstoffgewinnung und zusätzlichem Ökostrombedarf in der energieintensiven Industrie –, müssen alle drei Maßnahmen umgesetzt werden.

  4. 4

    Die Zubaukrise der Windenergie muss rasch politisch gelöst werden, andernfalls droht auch der Energiewende insgesamt schwerer Schaden.

    Hierzu gehört ein Maßnahmenpaket, das durch geeignete und einheitliche Planungsverfahren für ausreichend Flächen zur Errichtung von Windenergie an Land sorgt und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Auch bei Offshore-Windkraft müssen jetzt rasch die Weichen für höhere Zubaumengen bis 2030 gestellt werden.

  1. 1

    Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sinken 2019 aufgrund eines starken Rückgangs bei Braun- und Steinkohle um über 50 Millionen Tonnen CO2 und liegen damit etwa 35 Prozent unter dem Niveau von 1990.

    Demgegenüber sind die CO2-Emissionen bei Gebäuden und im Verkehr durch mehr Erdöl- und Erdgasverbrauch angestiegen. Hauptursache des CO2-Rückgangs sind höhere CO2-Preise im EU-Emissionshandel, ein deutlicher Zuwachs bei den Erneuerbaren und ein gesunkener Stromverbrauch. Im Verkehr sorgte der steigende Anteil an SUVs für einen Anstieg der Emissionen.

  2. 2

    Die Erneuerbaren Energien liefern 2019 mit knapp 43 Prozent des Stromverbrauchs einen neuen Rekord - aber aufgrund des Zusammenbruchs beim Windausbau auf nur noch ein Gigawatt pro Jahr startet die Energiewende in die 2020er mit einer schweren Hypothek.

    Während die Erneuerbaren in den letzten Jahren kontinuierlich um 15 Terawattstunden pro Jahr anwuchsen, wird der Mangel an Windflächen und -genehmigungen den weiteren Aufwuchs spürbar bremsen. Schnelles politisches Handeln ist jetzt gefragt, um die Erneuerbaren-Ziele für 2030 tatsächlich zu erreichen.

  3. 3

    Bei den Kosten der Erneuerbaren Energien ist der Scheitelpunkt in Sicht: Die EEG-Umlage steigt zwar 2020 nochmal auf 6,77 Cent je Kilowattstunde, aber spätestens ab 2022 zeigen sich die gesunkenen Kosten der Erneuerbaren Energien auch in einer sinkenden EEG-Umlage.

    Ältere, teure Anlagen fallen dann zunehmend aus der Förderung. Zudem soll ab 2021 ein Teil der Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Der Strompreis dürfte in der Folge in den 2020ern nicht mehr steigen, sondern leicht fallen.

  4. 4

    Für die Bevölkerung war 2019 "Klimaschutz/Energiewende" das Top-Thema bei der Frage nach den wichtigsten Problemen - deutlich vor "Migration/Integration" (Platz 2) und "Renten" (Platz 3). Die Klima- und Energiepolitik hat dies jedoch nicht abgebildet.

    So reicht das im September von der Bundesregierung beschlossene Klimapaket nicht aus, um die 2030er-Klimaschutzziele zu erreichen. Insbesondere bei Verkehr, Gebäude und Industrie besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.

  1. 1

    Ein CO2-Preis ist das Fundament einer wirksamen und kosteneffizienten ­Klimapolitik.

    ­Klimaverträgliche Alternativen werden durch einen CO2-Preis attraktiver und klima­schädigender Energieverbrauch teurer. Bisher existiert ein Preis für den Ausstoß klimaschädigender Gase nur für die vom Europäischen Emissionshandelssystem erfassten Treibhausgas-Quellen aus der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie, nicht jedoch für die erheblichen CO2-Mengen aus dem Verkehrs- und Wärmesektor. Ein CO2-Preis auch in diesen Sektoren schafft wirtschaftliche Anreize zur Emissionsminderung durch Investitionen in klimaschonende Technologien und Verhaltensanpassungen.

  2. 2

    Bei Rückverteilung der Einnahmen aus dem CO2-Preis lassen sich sozial unausgewogene Verteilungswirkungen weitestgehend vermeiden.

    Ein CO2-Preis führt bei den privaten Haushalten zunächst zu Mehrausgaben für Mobilität und Wärme. Bei einem Preis von 50 Euro je Tonne CO2 wird beispielsweise Benzin um circa 14 Cent je Liter teurer, Heizöl um knapp 16 Cent je Liter und Erdgas um etwa 1,2 Cent je Kilowattstunde. Die Rückverteilung erfolgt mittels einer „Klimaprämie“ von 100 Euro pro Kopf und Jahr sowie einer Stromsteuersenkung von rund 2 Cent je Kilowattstunde. Haushalte mit niedrigem Energieverbrauch werden durch eine solche Reform unter dem Strich entlastet, während Haushalte mit hohem Energieverbrauch und Treibhausgasausstoß höhere Kosten zu tragen haben. Untere und mittlere Einkommensgruppen erhalten im Durchschnitt mehr Geld zurück als sie für ihren – vergleichsweise geringen – CO2-Ausstoß zahlen.

  3. 3

    Durch eine gleichzeitige Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld werden auch Pendelnde mit niedrigem und mittlerem Einkommen mehrheitlich entlastet.

    Für Haushalte im ländlichen Raum treten keine nennenswerten systematischen Zusatzbelastungen durch die CO2-Bepreisung auf. Durch die an jeden ausgezahlte Klimaprämie profitieren insbesondere größere Haushalte und damit Familien. Auch die meisten Mieterhaushalte zählen zu den Gewinnern.

  4. 4

    Ein Ausgleichsfonds für stark betroffene Haushalte ergänzt das Reformmodell.

    Trotz Rückverteilung der Einnahmen verbleiben auch in den unteren und mittleren Einkommensgruppen noch Haushalte, denen signifikante Zusatzkosten entstehen. Hierfür wird ein aus den CO2-Einnahmen gespeister Ausgleichsfonds in Höhe von etwa 300 Millionen Euro aufgesetzt, durch den diese Belastungen effektiv begrenzt werden können.

  5. 5

    Prioritärer Ansatzpunkt zur Unterstützung betroffener Haushalte sollten allerdings zielgerichtete Programme sein, durch die klimaschonendes Verhalten und eine dauerhafte Minderung des Energieverbrauchs ermöglicht und gefördert werden.

    Dazu zählen beispielsweise Anreizprogramme für klimaeffizientes Heizen und Bauen, Informations- und Beratungsprogramme oder Investitionen in den öffentlichen Verkehr. Hierdurch werden Treibhausgas-Ausstoß und finanzielle Belastung der privaten Haushalte gleichermaßen reduziert. Ein CO2-Preis ist somit nur ein – unverzichtbarer – Baustein einer effektiven und sozial ausgewogenen Klimaschutzstrategie.

Aus Studie : Klimaschutz auf Kurs bringen
  1. 1

    Die Einführung eines Emissionshandels in den Bereichen Gebäude und Verkehr ist verwaltungstechnisch und regulatorisch grundsätzlich möglich, aber sehr anspruchsvoll.

    So müssen in vielen Bereichen neue Regelungen gesetzlich und untergesetzlich geschaffen werden und Tausende zusätzliche Unternehmen verpflichtet werden, ein Überwachungs- und Abrechnungsregime für ihre CO2-Emissionen einzurichten. Wie schon 2005 bei der Einführung des EU ETS, ist zudem auch hier mit einer Klagewelle der Betroffenen zu rechnen, die erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

  2. 2

    Selbst in der schnellsten Variante dauert die Einführung eines Emissionshandels für Gebäude und Verkehr mindestens 2–3 Jahre. Ein sinnvolles, EU-kompatibles Konzept braucht mindestens 3–4 Jahre.

    Diese Zeiträume ergeben sich u.a. aus den Gesetzes- und Verordnungsverfahren, dem zeitlichen Vorlauf für die europaweite Ausschreibung der Auktionsplattform und der Notwendigkeit der Datenerhebung bei den Verpflichteten. Will Deutschland unilateral seine Sektoren Verkehr und Wärme in den EU-Emissionshandel einbeziehen, dürfte der Zeitraum eher bei über 5 Jahren liegen, da relevante EU-Regelungen geändert werden müssten – umfangreiche Verhandlungen mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten wären die Folge.

  3. 3

    Kurzfristig, d.h. noch 2020, ist eine CO2-Bepreisung für Gebäude und Verkehr nur über eine CO2-orientierte Energiesteuerreform möglich. Diese kann später in einen Emissionshandel überführt werden.

    So hat die Ökosteuer-Reform nur drei Monate gebraucht zwischen Gesetzentwurf und Inkrafttreten am 1.4.1999. Analoges wäre denkbar für eine CO2-orientierte Energiesteuerreform. Soll diese CO2-Bepreisung im Anschluss in ein Emissionshandelssystem überführt werden, ist dies grundsätzlich möglich. Dabei sollte Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen und von Anfang an die europäische Perspektive mitgedacht werden.

  1. 1

    Im Jahr 2019 entscheidet sich, ob Deutschland seine Klimaziele 2021–2030 erreicht oder verfehlt.

    Denn während im Trend der letzten Jahre die Treibhausgasemissionen nur um 10 Mio. t CO2e pro Jahr gesunken sind, ist von 2021 bis 2030 eine jährliche Minderung um 25 Mio. t CO2e gefordert. Verfehlt Deutschland seine jährlichen Klimaziele, kommen auf den Bundeshaushalt nach Europarecht Kosten von 30 bis 60 Milliarden Euro zu, um anderen EU-Staaten ihre CO2-Minderungen abzukaufen.

  2. 2

    Kluge Klimapolitik gelingt durch einen Instrumentenmix, der CO2-Minderung, Wirtschaftspolitik und sozialen Ausgleich miteinander in Einklang bringt.

    Dies führt zu einer Kombination aus CO2-Bepreisung, Markteinführungsprogrammen, Anreizsystemen, Ordnungsrecht und Initiativen zur Änderung europäischer Regelwerke. Die Bundesregierung muss daher 2019 ein umfangreiches Gesetzespaket auf den Weg bringen, soll das 2030-Klimaziel erreicht werden.

  3. 3

    Mit einem Paket aus 15 Instrumenten ist es möglich, der 2030-Klimaherausforderung zu begegnen.

    In Energiewirtschaft und Industrie geht es neben der rechtlichen Umsetzung des Kohleausstiegs darum, Investitionssicherheit für Klimatechnologien zu schaffen, u. a. durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Förderung grüner Fernwärme, eine Quote für grünen Wasserstoff und Markteinführungsprogramme für klimaneutrale Technologien in der Industrie.

  4. 4

    Um die Emissionen in Verkehr und Gebäuden zu senken, sind jetzt neue Instrumente gefragt.

    Hierzu gehören ein Bonus-Malus-System beim Autokauf, eine Reform der Lkw-Maut, die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung und effektive Energiestandards für Neubauten und Sanierungen. Ergänzt wird dies durch einen CO2-Aufschlag auf die Energiesteuern mit kompletter Rückverteilung der Einnahmen, u. a. über eine 100-Euro-pro-Kopf-Klimaprämie und eine Senkung der Stromsteuer.

  1. 1

    Wind, Sonne und Co. erzeugen 2018 erstmals so viel Strom wie die Kohle: Die Erneuerbaren liefern 38,2 Prozent des Stromverbrauchs und damit gleich viel wie Stein- und Braunkohle zusammen.

    Möglich wurde dies durch ein starkes Solarjahr bei Zubau und Erzeugung. Auch der Windstrom legte zu, wenn auch deutlich weniger als in den Vorjahren, während die Wasserkraft aufgrund der Dürre zurückging. Für die kommenden Jahre ist ein deutlich höherer EE-Zubau notwendig, verbunden mit einer proaktiven Sektorkopplung, um die 2030-Energiewende-Ziele in allen Sektoren umzusetzen.

  2. 2

    Die CO2-Emissionen Deutschlands sinken 2018 deutlich um über 50 Millionen Tonnen, könnten 2019 aber schnell wieder steigen.

    Denn die Ursache für den Rückgang war weniger Klimaschutz, als vielmehr ein stark gesunkener Energieverbrauch auf das Niveau von 1970. Die wesentlichen Faktoren hierfür waren die milde Witterung im Winter und der damit verbundene niedrigere Heizbedarf, ein leicht gesunkenes Produktionsniveau bei Teilen der energieintensiven Industrien sowie zeitweilig stark gestiegene Ölpreise.

  3. 3

    Die Steinkohle verabschiedet sich aus dem Energiemix Deutschlands: Sie fällt auf ihr niedrigstes Niveau seit 1949 und liefert nur noch zehn Prozent des Primärenergieverbrauchs.

    Damit geht im Jahr 2018 nicht nur die Ära der Steinkohleförderung zu Ende, auch ihr Nutzungsende in der Stromversorgung ist absehbar. Anders bei der Braunkohle, die fast unverändert 22,5 Prozent der deutschen Stromerzeugung deckte. Die Kohlekommission, die im Februar 2019 ihre Empfehlungen abgeben soll, wird daher vor allem für die Braunkohle klare Regelungen vorschlagen müssen.

  4. 4

    Der CO2-Preis hat 2018 mit knapp 15 Euro pro Tonne im Jahresmittel das höchste Niveau der letzten zehn Jahre erreicht, die 2018 beschlossene Reform des EU-Emissionshandels zeigt damit erste Wirkungen.

    So ist der Rückgang der Steinkohle im Stromsektor vor allem auf die höheren CO2-Preise zurückzuführen. Auch haben die durch die gestiegenen CO2-Preise erhöhten Börsenstrompreise erste Kaufverträge für Strom aus Windanlagen außerhalb des EEG-Regimes möglich gemacht. Dies zeigt, dass eine stärkere Bepreisung von CO2 deutliche Klimaschutzeffekte am Markt auslösen kann.

  1. 1

    Die aktuelle Umsetzung der Wärmewende ist mangelhaft, das Erreichen des Gebäudesektorziels 2030 ist stark gefährdet.

    Um die Emissionen von heute 130 Millionen Tonnen CO2 auf 70 bis 72 Millionen Tonnen in den nächsten elf Jahren zu senken, brauchen wir ein flächendeckendes Hochskalieren aller verfügbaren Technologieoptionen: Dämmung, Wärmepumpen, Wärmenetze, dezentrale Erneuerbare und Power-to-Gas. Die Zeit des Entweder-oder beim Einsatz verschiedener Gebäudetechnologien ist angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit vorbei.

  2. 2

    Energieeffizienz im Gebäudebestand ist die Eintrittskarte für Technologieoffenheit.

    Eine deutliche Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens ein Drittel bis 2050 ist die Voraussetzung dafür, dass ein sinnvoller Wettbewerb zwischen verschiedenen Energieversorgungsoptionen wie Erneuerbaren Energien, Wärmepumpen, synthetischen Brennstoffen oder dekarbonisierten Wärmenetze stattfinden kann. Denn je effizienter die Gebäude, desto realistischer ist der notwendige Ausbau auf der Erzeugungsseite.

  3. 3

    Power-to-Gas kann eine ambitionierte Effizienzpolitik im Gebäudebereich nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

    Synthetische Brennstoffe sind zwar im Jahr 2050 in allen Klimaschutzszenarien ein relevanter Bestandteil der Energieversorgung, aber sie können bis 2030 nur einen kleinen Beitrag liefern und sind auch für den Zeitraum 2030 bis 2050 deutlich teurer als die meisten Energieeffizienz-

    maßnahmen im Gebäudesektor. Zudem dürfte der Großteil der dann erzeugten Power-to-Gas-Mengen von anderen Märkten (Industrieprozesse, Schiffs-, Flug- und Lkw-Verkehr) absorbiert werden.

  4. 4

    Um die Wärmewende zum Erfolg zu führen,

    brauchen wir zügig eine „Roadmap Gebäudeenergie-effizienz 2030“ mit einem zielgerichteten Instrumentenpaket. Hierunter fallen sowohl Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sowie bei den Energiesteuern als auch eine Neu­ausrichtung der Fördermaßnahmen. Nur wenn bei allen Gebäude-Klimaschutztechnologien eine Vervielfachung der Installationszahlen stattfindet, sind die Wärmewendeziele 2030 und 2050 erreichbar.

  1. 1

    Deutschland und Frankreich stehen vor dem Hintergrund des Wachstums der Erneuerbaren Energien vor gemeinsamen Herausforderungen bei der Restrukturierung des bestehenden Kraftwerksparks.

    Beide Länder werden die Erzeugung von Wind- und Solarstrom bis 2030 deutlich erhöhen müssen, um ihre Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen. Zur Vermeidung von Stranded Assets ist eine damit einhergehende schrittweise Reduktion konventioneller Kapazitäten unerlässlich.

  2. 2

    In Frankreich bergen der geplante Zubau der Erneuerbaren Energien und die Investitionen zum Erhalt von über 50 Gigawatt Kernkraftkapazität ein großes Risiko von Stranded Assets im Stromsektor.

    Zu wachsenden Stromexporten Frankreichs würde es bereits kommen, wenn das Land mehr als 40 Gigawatt Kernkraftwerke im Jahr 2030 in Betrieb hielte. Zudem würde Frankreich sein Ziel, den Kernenergieanteil im Strommix auf 50 Prozent zu reduzieren, erst nach 2030 erreichen können. Selbst wenn eine Steigerung der französischen Stromexportkapazitäten um 60 Prozent, eine Verdopplung der Interkonnektoren innerhalb der Europäischen Union und eine CO2-Bepreisung von 30 Euro pro Tonne CO2 angenommen werden, wäre die Wirtschaftlichkeit eines Kernkraftwerksparks mit einer Kapazität von über 50 Gigawatt bis 2030 gefährdet.

  3. 3

    Wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen will, muss es bis 2030 seine Stromerzeugung aus Kohle halbieren und den Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 60 Prozent erhöhen.

    In diesem Fall wäre die Bilanz für den grenzüberschreitenden Stromhandel zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern ausgeglichen. Die geplante Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs im Jahr 2030 wird dazu beitragen, eine unerwünschte Importabhängigkeit Deutschlands trotz des Kohleausstiegs zu vermeiden.

  4. 4
  1. 1

    Das 65-Prozent-Ziel der Bundesregierung zum Ausbau Erneuerbarer Energien erfordert fast 400 Terawattstunden Strom aus den sauberen Quellen im Jahr 2030.

    Dafür müssen jährlich mindestens fünf Gigawatt Photovoltaikleistung und vier Gigawatt Onshore-Windkraft neu installiert werden. Für die Photovoltaik bedeutet dies eine Verdoppelung des Zubaus, für Onshore-Windkraft das Halten des hohen Niveaus der letzten Jahre. Bei Offshore-Windkraft muss das Ausbauziel für 2030 von 15 Gigawatt auf 20 Gigawatt angehoben werden, gleichbedeutend mit einer Wiederannäherung an die Offshore-Ausbauziele früherer Bundesregierungen.

  2. 2

    Bei Umsetzung eines Zwölf-Punkte-Programms zur Netzmodernsierung kann das deutsche Stromnetz bis 2030 etwa 65 Prozent Erneuerbare Energien aufnehmen.

    Eine Kombination aus technischen Neuerungen, Regionalsteuerung beim Zubau der Erzeugungsanlagen und intelligenter Verteilung der Stromflüsse erlaubt eine gegenüber heute wesentlich höhere Auslastung bestehender Netze.

  3. 3

    Bis 2030 wird das bestehende Stromnetz vom heutigen „Handbetrieb“ auf einen zunehmend automatisierten Netzbetrieb umgestellt.

    Der schrittweise Übergang Richtung Netzsteuerung in Echtzeit erlaubt ebenfalls eine bessere Auslastung vorhandener Netze, ohne Einschnitte bei der Netzsicherheit in Kauf nehmen zu müssen. Die zunehmende Digitalisierung ebnet hierfür den Weg.

  4. 4

    Die im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) geplanten Gleichstromautobahnen (HGÜ) sollten so dimensioniert werden, dass weitere Großprojekte weder bis 2030 noch danach bis zur Vollendung der Energiewende erforderlich werden.

    Dies bedeutet entweder eine Aufstockung der Übertragungsleistung der geplanten Trassen oder die Verlegung von Leerrohren in diesen Trassen, in die später bedarfsgerecht zusätzliche Kabel eingezogen werden können.

  1. 1

    Deutschland und Frankreich stehen vor dem Hintergrund des Wachstums der Erneuerbaren Energien vor gemeinsamen Herausforderungen bei der Restrukturierung des bestehenden Kraftwerksparks.

    Beide Länder werden die Erzeugung von Wind- und Solarstrom bis 2030 deutlich erhöhen müssen, um ihre Ausbauziele für Erneuerbare Energien zu erreichen. Zur Vermeidung von Stranded Assets ist eine damit einhergehende schrittweise Reduktion konventioneller Kapazitäten unerlässlich.

  2. 2

    In Frankreich bergen der geplante Zubau der Erneuerbaren Energien und die Investitionen zum Erhalt von über 50 Gigawatt Kernkraftkapazität ein großes Risiko von Stranded Assets im Stromsektor.

    Zu wachsenden Stromexporten Frankreichs würde es bereits kommen, wenn das Land mehr als 40 Gigawatt Kernkraftwerke im Jahr 2030 in Betrieb hielte. Zudem würde Frankreich sein Ziel, den Kernenergieanteil im Strommix auf 50 Prozent zu reduzieren, erst nach 2030 erreichen können. Selbst wenn eine Steigerung der französischen Stromexportkapazitäten um 60 Prozent, eine Verdopplung der Interkonnektoren innerhalb der Europäischen Union und eine CO2-Bepreisung von 30 Euro pro Tonne CO2 angenommen werden, wäre die Wirtschaftlichkeit eines Kernkraftwerksparks mit einer Kapazität von über 50 Gigawatt bis 2030 gefährdet.

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    Wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen will, muss es bis 2030 seine Stromerzeugung aus Kohle halbieren und den Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 60 Prozent erhöhen.

    In diesem Fall wäre die Bilanz für den grenzüberschreitenden Stromhandel zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern ausgeglichen. Die geplante Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs im Jahr 2030 wird dazu beitragen, eine unerwünschte Importabhängigkeit Deutschlands trotz des Kohleausstiegs zu vermeiden.

  4. 4
  1. 1

    Synthetische Brennstoffe werden eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung von Chemie, Industrie und Teilen des Verkehrs spielen.

    Neben chemischen Grundstoffen und Hochtemperatur-Prozesswärme geht es dabei um Flug- und Schiffsverkehr sowie möglicherweise um Teile des Straßenverkehrs. Da synthetische Brennstoffe immer teurer sein werden als direkt genutzter Strom, ist offen, wie groß ihre Bedeutung in anderen Sektoren sein wird.

  2. 2

    Power-to-Gas- und Power-to-Liquid-Anlagen brauchen für einen wirtschaftlichen Betrieb günstigen Erneuerbaren-Strom und hohe Volllaststunden. Sie können daher nicht mit Überschussstrom betrieben werden.

    Stattdessen werden explizit für diesen Zweck Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden müssen – entweder in Deutschland (Offshore-Windkraft) oder zum Beispiel in Nordafrika beziehungsweise im Nahen Osten (Onshore-Windkraft und/oder Photovoltaik). Dies würde Erdöl und Erdgas exportierenden Staaten auch eine Perspektive für ein postfossiles Geschäftsmodell ermöglichen.

  3. 3

    Synthetisches Methan und Öl kosten anfänglich in Europa etwa 20 bis 30 Cent pro Kilowattstunde. Die Kosten können bis 2050 auf etwa 10 Cent je Kilowattstunde sinken, wenn die global installierte Power-to-Gas-/Power-to-Liquid-Kapazität auf etwa 100 Gigawatt steigt.

    Die avisierten Kostensenkungen bedingen erhebliche frühzeitige und kontinuierliche Investitionen in Elektrolyseure und CO2-Absorber. Diese sind ohne politische Intervention oder eine hohe CO2-Bepreisung nicht zu erwarten, denn die Herstellungskosten für synthetische Brennstoffe sind dauerhaft höher als die Förderkosten ihrer fossilen Alternativen.

  4. 4

    Wir brauchen einen Öl- und Gaskonsens, der den Ausstieg aus den Fossilen festlegt, effiziente Substitution priorisiert und über verpflichtende Nachhaltigkeitsregeln sowie Anreizinstrumente den Einstieg in synthetische Brennstoffe ermöglicht.

    Strombasierte Brennstoffe sind keine Alternative, sondern eine Ergänzung zu Anwendungen mit geringeren Umwandlungsverlusten wie Elektroautos oder Wärmepumpen. Anwendungsspezifi-sche Ziele tragen dem Rechnung. Verbindliche Nachhaltigkeitsregeln sichern den Klimavorteil von Power-to-Gas-/Power-to-Liquid-Brennstoffen und schaffen Planungssicherheit.

  1. 1

    Die Politik muss Vorkehrungen treffen, die die bislang hohe Zustimmung zum weiteren Ausbau der Windenergie an Land für die Zukunft absichern.

    Denn der weitere Ausbau der Windenergie ­gehört zu den tragenden Säulen der Energiewende, ohne die die Transformation des Energiesystems in Deutschland nicht gelingen kann. So sollten die Bürger vor Ort bei der Planung von Windkraft­anlagen besser einbezogen und zusätzliche Regelungen geschaffen werden, die die Beiträge der Standortgemeinden zum Erfolg der Energiewende angemessen honorieren.

  2. 2

    Kommunen, die von neu errichteten Windenergieanlagen betroffen sind, sollten künftig über eine von den Windkraftbetreibern zu entrichtende Sonderabgabe angemessen an den Erträgen der Windenergie beteiligt werden.

    Die Sonderabgabe kann im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bundesweit geregelt werden. Ihr Volumen errechnet sich aus der Höhe, der Leistung und den Stromerträgen der jeweiligen Anlage.

  3. 3

    Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Errichtung von Windenergieanlagen sollte aktualisiert und professionalisiert werden.

    Dazu gehört, die Öffentlichkeit schon vor der förmlichen Antragstellung einzubeziehen und  ihre Beteiligung ab der ersten Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von mehr als 100 Metern verpflichtend vorzusehen. Ziel ist es, insbesondere Anwohner früher und transparenter an der Planung von Windenergieanlagen zu beteiligen.

  1. 1
  2. 2
  3. 3

    Bundesnetzagentur und Netzbetreiber sollten Roadmaps für die flächendeckende Einführung der Maßnahmen vereinbaren, verbunden mit klaren Zeitzielen. Etwaige regulatorische und organisatorische Hemmnisse können zügig abgebaut werden.

    Bislang genießen Maßnahmen zur Steigerung der Kapazitäten im Bestandsnetz weder in Genehmigungsprozessen noch in der Umsetzung eine hohe Priorität. Bei entsprechender Fokussierung kann jedoch bis 2021 und 2023 viel realisiert werden.

  4. 4

    Längerfristig ermöglicht die Einführung einer innovativen, automatisierten Systemführung eine ­höhere Auslastung der Stromnetze.

    Kurze Reaktionszeiten durch automatisierte, schnelle Steuerungszugriffe kombiniert mit Online-Dynamic Security Assessment erlauben einen reaktiven, fehlerbasierten Redispatch. Um das hohe Sicherheitsniveau des deutschen Stromsystems aufrechtzuerhalten, sind jedoch noch eine Vielzahl von Fragen zu analysieren und Prozesse zu definieren. Unter Federführung der Bundesnetzagentur sollte schon jetzt eine Roadmap zur Strukturierung und Umsetzung ent­worfen werden, damit diese im Laufe der 2020er Jahre nach und nach umgesetzt werden können.

Aus Studie : Toolbox für die Stromnetze
  1. 1

    Die Erneuerbaren im Stromsektor decken inzwischen 36 Prozent des Verbrauchs und sind weiter auf Rekordkurs.

    Vor allem die Windenergie hat aufgrund des weiteren Zubaus und eines guten Windjahrs zu einem Rekordzuwachs der Erneuerbaren geführt. Wind lag 2017 im Strommix erstmals vor der Steinkohle und der Atomkraft, die beide auf das niedrigste Niveau seit 1990 fallen. Weil die Erneuerbaren-Anteile bei Wärme und Verkehr aber stagnieren, ist das 2020-Erneuerbaren-Ziel für den Gesamt-Energieverbrauch nur zu erreichen, wenn der Erneuerbare-Energien-Zubau im Stromsektor auch in den kommenden Jahren so hoch bleibt.

  2. 2

    Der Energieverbrauch steigt 2017 erneut.

    Sowohl Primärenergie- als auch Stromverbrauch steigen jeweils um etwa 0,8 Prozent. Die Energieeffizienz-Fortschritte sind damit zu gering, um die gegenläufigen Trends aus Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum auszugleichen oder sogar zu überkompensieren. Es wird damit nahezu unmöglich, die von der Bundesregierung im Energiekonzept 2010 beschlossenen Energieeffizienzziele für 2020 (minus 20 Prozent Primärenergie- und minus 10 Prozent Stromverbrauch gegenüber 2008) zu erreichen. 

  3. 3

    Die Treibhausgasemissionen stagnieren 2017 das dritte Jahr in Folge.

    Während im Stromsektor die Emissionen infolge des Rückgangs der Steinkohle auch 2017 leicht sinken, erhöhen sie sich insbesondere im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor aufgrund des höheren Mineralöl- und Erdgasverbrauchs. Schreibt man den im Jahr 2000 begonnen Trend fort, wird Deutschland im Jahr 2020 seine Emissionen nur um 30 Prozent statt wie geplant um 40 Prozent gegenüber 1990 senken.

  4. 4

    Die Strompreise steigen leicht, während die Erneuerbaren billiger werden.

    Die Börsenstrompreise stiegen 2017 aufgrund höherer Brennstoffpreise leicht, wodurch die Haushaltsstrompreise 2018 erstmals 30 Cent pro Kilowattstunde überschreiten dürften. Im Gegensatz dazu haben die Erneuerbare-­Energien-Auktionen 2017 gezeigt, wie billig Wind und Solar inzwischen sind: Die garantierte Vergütung für eine Kilowattstunde Solarstrom sank auf unter 5 Cent, die für Onshore-Windkraft auf unter 4 Cent und die für Offshore-Windkraft auf unter 2 Cent. 

  1. 1

    Mit kurzfristigen Sofortmaßnahmen können die Kosten für Redispatch und die Abregelung von Erneuerbare-Energien-Strom deutlich gesenkt werden.

    Deshalb gilt es, Sofortmaßnahmen zur höheren Auslastung der Bestandsnetze umgehend auszuschöpfen, um Netzengpässe zu vermeiden, bis der Ausbau der Stromautobahnen realisiert ist. Zudem werden durch diese Maßnahmen auch die Netze benachbarter Staaten entlastet.

  2. 2

    Innovative Sofortmaßnahmen, die kurzfristig Stromleitungen entlasten, sollten aktiver Bestandteil der Netzplanung sein.

    Für diesen kürzeren Zeithorizont – zwei bis vier Jahre – sollte der Prozess der Netzplanung angepasst werden. Kernkriterium hierbei ist, dass die Umsetzung dieser Sofortmaßnahmen nachweislich günstiger ist als die Kosten, die andernfalls aus Redispatch und der Abregelung von Erneuerbare-Energien-Anlagen resultieren.

  3. 3

    Netzoptimierungs- und -verstärkungsmaßnahmen sind heute bereits Stand der Technik, ­werden aber noch viel zu selten eingesetzt.

    Zu den Maßnahmen gehören das Freileitungsmonitoring, Hochtemperaturleiterseile und der Einsatz von Querreglern. Genehmigungsverfahren sollten – wo möglich – vereinfacht werden, um eine Beschleunigung der Umsetzung zu erreichen; und die Netzbetreiber sollten sich auf einen klaren Zeitplan für den Rollout der Technologien festlegen.

  4. 4

    Um die Kosten für die Netzeingriffe deutlich zu senken und den Bestand der einheitlichen deutschen Preiszone zu erhalten, ist ein unmittelbar im Koalitionsvertrag verankertes Sofortprogramm „Optimierung der Bestandsnetze“ unumgänglich.

    Dieses müsste von der künftigen Regierung zügig beschlossen und schon im ersten Halbjahr 2018 umgesetzt werden, um noch vor 2020 Wirkung entfalten zu können. Denn beim Netzausbau sind kurzfristige Erfolge notwendig für den Erhalt der einheitlichen deutschen Gebotszone.

Aus Studie : Optimierung der Stromnetze
  1. 1

    Ein Gesetz zum Kohleausstieg analog zum Atom­ausstiegsgesetz ist auch ohne Konsens verfas­sungskonform darstellbar.

    Das Bundesverfas­sungsgericht hat in seinem Urteil zum Atom­ausstieg dem Gesetzgeber einen sehr weit­reichenden energiepolitischen Gestaltungsspielraum zugebilligt. Eine Konsenslösung beim Kohleausstieg ist demnach grundsätzlich sinnvoll, aus verfassungsrecht­licher Sicht jedoch keine Voraussetzung.

  2. 2

    Kohlekraftwerke, die älter als 25 Jahre sind, können vom Gesetzgeber entschädigungsfrei still­gelegt werden.

    Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt ein Kohleausstiegsgesetz insbesondere einen Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) dar. Eine Abwägung zwischen dem Gemeinwohl einerseits und dem Eigentumsrecht der Betreiber andererseits ergibt, dass abgeschriebene Kohlekraftwerke ohne Entschädigungsansprüche stillgelegt werden können. Dies ist nach 25 Jahren Betriebsdauer der Fall.

  3. 3

    Kraftwerksbetreiber haben Anspruch auf eine Übergangsfrist bis zur Stilllegung ihrer Anlagen. In den meisten Fällen reicht hierfür ein Jahr aus.

    Sofern Kohlekraftwerke eine Betriebsdauer von 25 Jahren bereits überschritten haben, ist eine schnelle Umsetzung des Kohleaussteigs mit kurzen Übergangsfristen möglich. Nur in wenigen Fällen (zum Beispiel lang laufende Kohlelieferverträge) sind entweder längere Übergangsfristen oder Entschädigungszahlungen nötig.

  4. 4

    Die Folgen einer Stilllegung von Braunkohlekraftwerken auf die angeschlossenen Tagebaue müssen vom Gesetzgeber berücksichtigt werden.

    Auch Braunkohletagebaue stehen unter dem grund­gesetzlichen Schutz des Eigentums. Falls eine kurzfristige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken auch zu einer kurzfristigen Stilllegung eines angeschlossenen Tagebaus führt, kann dies besondere Übergangsfristen oder Entschädigungszahlungen begründen.

  1. 1

    Ab 2019 sollte im Bundeshaushalt ein „Strukturwandelfonds Lausitz“ eingerichtet werden.

    Ziel des Strukturwandelfonds ist eine wirtschaftlich attraktive und lebenswerte Lausitz, die ihren Charakter als Industriestandort bewahrt, die die Innovationskraft ihrer Unternehmen und den Wissenschaftsstandort stärkt, über zeitgemäße Mobilität und digitale Infrastrukturen gut vernetzt ist und Menschen mit einer lebendigen Zivilgesellschaft anzieht und bindet.

  2. 2

    Der Lausitzfonds sollte für 15 Jahre mit jährlich 100 Millionen Euro ausgestattet werden und seine Mittel auf vier Fördersäulen verteilen: Wirtschaft, Wissenschaft, Infrastruktur und Zivilgesellschaft.

    Die vier Säulen sollten mit je 25 Prozent der Mittel ausgestattet sein. Die Mittel in den vier Säulen sollten flexibel eingesetzt werden können, damit nicht abgerufene Mittel nicht verfallen (gegenseitige Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit der Mittel in Folgejahre).

  3. 3

    Bei der Vergabe der Mittel nehmen regionale Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft eine Schlüsselrolle ein.

    Der Bund hat lediglich in einem Steuerungskreis eine Monitoring- und Koordinationsfunktion; die Entscheidungen über die jeweiligen Prioritäten sollen die Akteure aus der Region treffen.

  4. 4

    Für die Säule der Zivilgesellschaft sollten die Mittel in eine neu zu gründende „Zukunftsstiftung Lausitz“ fließen.

    Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Infrastruktur allein reichen nicht aus, um eine Region attraktiv zu machen. Kunst, Kultur, gelebte Traditionen und Aktivitäten der Zivilgesellschaft machen Orte lebendig. Hierfür ist eine dauerhafte Unterstützung notwendig, die sowohl kurzfristig über den Fonds als auch langfristig über den Aufbau eines Stiftungskapitals sichergestellt werden kann.

Aus Studie : Eine Zukunft für die Lausitz
  1. 1

    Ohne weitere Maßnahmen wird Deutschlands Klimaschutzziel für 2020 drastisch verfehlt.

    Der Ausstoß von Treibhausgasen wird im Business-as-Usual-Szenario bis 2020 gegenüber 1990 nicht um 35 Prozent zurückgehen, wie bisher von der Bundesregierung angenommen, sondern lediglich um 30 bis 31 Prozent. Es bleibt eine Lücke von rund 120 Millionen Tonnen CO2e im Jahr 2020 zum Ziel. 

  2. 2

    Die wesentlichen Ursachen für höhere Emissionen: Niedrige CO2- und Ölpreise, höheres Wachstum.

    Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum fallen bis 2020 stärker aus als prognostiziert, demgegenüber sind die Preise für CO2, Diesel, Benzin und Heizöl deutlich niedriger als erwartet. Die Folge: In allen Sektoren sind die Emissionen 2020 höher als bislang offiziell prognostiziert, da mehr Kohle verstromt wird, mehr Pkw und Lkw auf den Straßen fahren, die Industrie stärker wächst und in Gebäuden weiterhin mit Ölheizungen geheizt wird. 

  3. 3

    Ein deutliches Verfehlen des 2020-Klimaschutzziels würde dem internationalen Ansehen Deutschlands erheblich schaden.

    Seit der Kanzlerschaft von Helmut Kohl forciert Deutschland international den Klimaschutz – zuletzt im Juli 2017 auf dem G20-Gipfel in Hamburg. Ein deutli-ches Verfehlen des Minus-40-Prozent-Ziels würde daher nicht nur dem Klima schaden, sondern auch die deutsche Vorreiterrolle international grundlegend in Frage stellen. 

  4. 4

    Um noch so nah wie möglich an das Klimaschutzziel 2020 zu kommen, ist ein unmittelbar im Koalitionsvertrag verankertes Sofortprogramm „Klimaschutz 2020“ unumgänglich.

    Dieses müsste von der künftigen Regierung zügig beschlossen und schon im ersten Halbjahr 2018 um-gesetzt werden, um noch bis 2020 Wirkung entfalten zu können. 

  1. 1

    Dem Umbau der Braunkohlenwirtschaft kommt bei der Energiewende eine Schlüsselrolle zu.

    Denn Braunkohle ist der klimaschädlichste Energieträger, 46 Prozent der CO₂-Emissionen des Stromsektors gehen auf die Braunkohle zurück – das ist mehr als der CO₂-Ausstoß des gesamten Straßenverkehrs. Die Klimaschutzziele Deutschlands lassen sich ohne eine deutliche Reduktion der Braunkohlenutzung nicht erreichen.

  2. 2

    Die Braunkohlenindustrie war in der Vergangenheit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, hat heute aber nur noch regionalwirtschaftliche Relevanz.

    Während die Braunkohlenindustrie im 20. Jahrhundert für die Energieversorgung in West- und Ostdeutschland zentral war, spielt sie für die deutsche Volkswirtschaft heute eine untergeordnete Rolle. Für die drei Förderreviere im Rheinland, in Mitteldeutschland und in der Lausitz ist sie jedoch von hoher regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die über die Zahl der insgesamt rund 19.000 aktiv Beschäftigten hinausgeht.

  3. 3

    Braunkohlekraftwerke stehen derzeit unter starkem ökonomischen Druck.

    Aufgrund der niedrigen Börsenstrompreise können neuere Braunkohlekraftwerke zwar die Betriebskosten des Kraftwerks und der angeschlossenen Tagebaue decken, jedoch nicht mehr die Kapitalkosten der Investition. Für ältere Braunkohlekraftwerksblöcke lohnen sich größere Erhaltungs- oder Erweiterungsinvestitionen in den liefernden Tagebauen nicht mehr. Sobald bei diesen Tagebauen fixe Betriebskosten in größerem Umfang reduziert werden können, ist eine Stilllegung wirtschaftlicher als der Weiterbetrieb.

  4. 4

    Der Braunkohlenbergbau ist durch ein hohes Maß an langfristig angelegter Regulierung und Planungsprozesse gekennzeichnet.

    Ökologische und energiewirtschaftliche Anpassungen müssen deshalb frühzeitig und über einen Prozess vorausschauender Strukturveränderungen gestaltet werden.

  1. 1

    Der Wärmesektor braucht den Ölausstieg: Der klimagerechte und kosteneffiziente Gebäudewärmemix im Jahr 2030 enthält rund 40 Prozent Gas, 25 Prozent Wärmepumpen und 20 Prozent Wärmenetze – aber fast kein Öl.

    Während Gas in seiner Bedeutung damit ungefähr dem heutigen Niveau entspricht, sollten aus Klimaschutzsicht die Ölheizungen bis 2030 weitestgehend durch Umweltwärme (Wärmepumpen) ersetzt werden. Wärmenetze sind ebenfalls zentral; bis zum Jahr 2030 vor allem in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und zunehmend stärker mit Solarthermie, Tiefengeothermie, industrieller Abwärme und Großwärmepumpen.

  2. 2

    Effizienz entscheidet: Der klimagerechte Gebäudewärmeverbrauch im Jahr 2030 ist um ein Viertel kleiner als 2015.

    Energieeffizienz ist die tragende Säule der Dekarbonisierung, sie macht Klimaschutz kostengünstig. Hierfür ist eine Sanierungsrate von zwei Prozent pro Jahr verbunden mit einer großen Sanierungstiefe nötig. Die Trendentwicklung bei der energetischen Gebäudesanierung ist aber völlig unzureichend, um dieses Ziel zu erreichen.

  3. 3

    Die Wärmepumpenlücke: In Trendszenarien werden bis 2030 rund zwei Millionen Wärmepumpen installiert – gebraucht werden aber bis dahin fünf bis sechs Millionen.

    Um dies zu erreichen, sollten Wärmepumpen nicht nur in Neubauten, sondern auch in Altbauten frühzeitig installiert werden, zum Beispiel als bivalente Wärmepumpensysteme mit fossilen Spitzenlastkesseln. Werden die Wärmepumpen flexibel gesteuert und ersetzt man bis 2030 die alten Nachtspeicherheizungen durch effiziente Heizungen, führen die fünf bis sechs Millionen Wärmepumpen kaum zu einer Steigerung der Spitzenlast, die durch thermische Kraftwerke gedeckt werden muss.

  4. 4

    Erneuerbarer Strom für die Wärmepumpen: Für 2030 brauchen wir ein Erneuerbare-Energien-Ziel von mindestens 60 Prozent am Bruttostromverbrauch.

    Um das 2030-Klimaziel zu erreichen, muss der zusätzliche Stromverbrauch, der aus dem Wärme- und Verkehrssektor kommt, CO2-frei gedeckt werden. Die im EEG 2017 beschlossenen Erneuerbare-Energien-Ausbau-Mengen reichen hierfür aber nicht aus.

Aus Studie : Wärmewende 2030
  1. 1

    Ein Stromsystem mit 95 Prozent Erneuerbaren Energien kostet 2050 unter den meisten erwartbaren Energie- und CO2-Preisentwicklungen etwa gleich viel oder sogar weniger als ein fossiles Alternativsystem.

    Ein kohlebasiertes Stromsystem ist nur dann signifikant günstiger, wenn für 2050 sehr niedrige CO2-Preise (20 Euro/t) erwartet werden, ein gasbasiertes Stromsystem dann, wenn für 2050 niedrige Gaspreise und gleichzeitig keine hohen CO2-Preise (100 Euro/t) unterstellt werden.

  2. 2

    Ein Erneuerbare-Energien-Stromsystem wirkt wie eine Versicherung gegen volatile Energie und CO2-Preise, da bei fossil basierten Stromsystemen die Gesamtkosten stark von den Energie- und CO2-Preisentwicklungen abhängen.

    Der Anteil der variablen Kosten an den Gesamtkosten liegt bei fossilen Stromsystemen zwischen 30 Prozent und 67 Prozent, während der Anteil variabler Kosten im Erneuerbare-Energien-System nur 5 Prozent beträgt.

  3. 3

    Ein Stromsystem mit 95 Prozent Erneuerbaren Energien senkt die CO2-Emissionen des Stromsektors um 96 % unter das Niveau von 1990, bei CO2-Vermeidungskosten von etwa 50 Euro/t CO2.

    Es stellt somit eine effiziente Klimaschutzmaßnahme dar, da dies sehr deutlich unter den erwarteten CO2-Schadenskosten liegt. Diese werden kurzfristig bei 80 Euro/t CO2, mittel- bis langfristig bei 145 bzw. 260 Euro/t CO2 angesetzt.

  1. 1

    Deutschlands Klimaschutzziele für 2030, 2040 und 2050 bedeuten, dass etwa die Hälfte der deutschen Braunkohlevorräte unter der Erde bleibt.

    Die von Bundestag und Bundesregierung mehrfach einvernehmlich vereinbarten deutschen Klimaschutzziele bringen einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis etwa zum Jahr 2040 mit sich. Im Ergebnis wird dann nur etwa die Hälfte der bereits genehmigten Braunkohlevorräte verbraucht.

  2. 2

    Die regionale Braunkohleplanung in den Revieren ist mit den deutschen Klimaschutzzielen derzeit nicht in Einklang zu bringen.

    Der geplante Aufschluss neuer Tagebauabschnitte in der Lausitz und Mitteldeutschland sowie die vorgesehene Braunkohleleitentscheidung in Nordrhein-Westfalen zielen auf Braunkohleabbaumengen ab, die mit den Klimaschutzzielen nicht vereinbar sind. Sie würden nur dann einen Sinn ergeben, wenn erwartet wird, dass die Bundespolitik von ihren Klimaschutzzielen abrückt.

  3. 3

    Ein „Runder Tisch Nationaler Kohlekonsens“ aus Bund, Ländern und betroffenen Akteuren sollte zügig die Bedingungen des Kohleausstiegs vereinbaren.

    Die betroffenen Regionen mit ihren Unternehmen und Beschäftigten haben ein Anrecht auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Dies ist aufgrund der genannten Widersprüche aktuell nicht gegeben und kann nur durch einen Kohlekonsens zwischen Bund, Ländern und betroffenen Akteuren herbeigeführt werden.

  4. 4

    Der Strukturwandel in den Braunkohleregionen sollte aktiv gestaltet werden und vom Bund mit einem Braunkohlefonds in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden.

    Mit dem Ende der Braunkohlenutzung fallen in der Lausitz, im Rheinischen Revier und in Mitteldeutschland Wertschöpfung und Beschäftigung weg. Die betroffenen Regionen dürfen mit dem Strukturwandel nicht allein gelassen werden. Ziel muss es sein, in einer konzertierten Aktion von Bund, Ländern, Regionen, betroffenen Unternehmen und gesellschaftlichen Initiativen über die nächsten 25 Jahre neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen.

  1. 1

    Effizienz und Flexibilität wachsen zusammen zu einem gemeinsamen Konzept: Flex-Efficiency.

    Denn mit immer mehr Erneuerbaren Energien in der Stromversorgung bekommt Effizienz eine zeitliche Komponente: Wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, steigen die Strombörsenpreise – und Stromeffizienz wird wertvoller als in Zeiten hoher Erneuerbare Energien-Stromproduktion.

  2. 2

    Flex-Efficiency wird zum Paradigma für Design und Betrieb von Industrieanlagen.

    Mit zunehmenden Anteilen von Wind- und Solarstrom werden die Preisschwankungen an der Strombörse steigen. Bei der Entwicklung neuer Industrieanlagen sollten Energieeffizienz und Flexibilität schon heute gemeinsam gedacht werden, um in Zukunft von den Stunden mit niedrigen Preisen zu profitieren.

  3. 3

    Die Flexibilitätsmärkte und deren Produkte sollten weiter verbessert werden.

     Marktzugang, Marktstrukturen und die richtigen Produkte (zum Beispiel abschaltbare Lasten und weiteres Demand Side Management) sind entscheidend dafür, dass Marktpreissignale einen aus Systemsicht optimierten und zugleich wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen oder entsprechende Investitionen anreizen.

  4. 4

    Investitionen in Flex-Efficiency brauchen eine Kombination von marktlichen und anderen Anreizen.

    Marktpreise generieren gute Anreize für die Optimierung und den Betrieb großer, energieintensiver Anlagen. Sie versagen jedoch oft bei „durchschnittlichen“ Prozessen, Speichern und Querschnittstechnologien. Ergänzende Instrumente sind erforderlich, um dieses Potenzial zu heben.

Aus Studie : Flex-Efficiency
  1. 1

    Der Rahmen für einen Kohleausstieg

    Eckpunkt 1: Zeitnahe Einberufung eines „Runden Tischs Nationaler Kohlekonsens“

    Eckpunkt 2: Schrittweiser, gesetzlich geregelter Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2040

  2. 2

    Der Kohleausstieg im Kraftwerkspark

    Eckpunkt 3: Kein Neubau von Stein- und Braunkohlekraftwerken

    Eckpunkt 4: Festlegung eines kosteneffizienten Abschaltplans der Bestands-Kohlekraftwerke auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren

    Eckpunkt 5: Verzicht der nationalen Politik auf zusätzliche Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke über den vorgeschlagenen Abschaltplan hinaus

  3. 3

    Der Kohleausstieg in den Braunkohleregionen

    Eckpunkt 6: Kein Aufschluss weiterer Braunkohletagebaue und Verzicht auf Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse

    Eckpunkt 7: Finanzierung der Folgelasten von Braunkohletagebauen über eine Abgabe auf die künftig noch geförderte Braunkohle

    Eckpunkt 8: Aktive Gestaltung und dauerhafte finanzielle Absicherung des ausstiegsbedingten Strukturwandels über einen Strukturwandelfonds

  4. 4

    Der Kohleausstieg in Wirtschaft und Gesellschaft

    Eckpunkt 9: Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit über den gesamten Transformationszeitraum

    Eckpunkt 10: Stärkung des europäischen Emissionshandels und zeitnahe Stilllegung der im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung frei werdenden CO?-Zertifikate

    Eckpunkt 11: Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der energieintensiven Industrie während der Transformationsphase

  1. 1

    Der Rahmen für einen Kohleausstieg

    Eckpunkt 1: Zeitnahe Einberufung eines „Runden Tischs Nationaler Kohlekonsens“

    Eckpunkt 2: Schrittweiser, gesetzlich geregelter Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2040

  2. 2

    Der Kohleausstieg im Kraftwerkspark

    Eckpunkt 3: Kein Neubau von Stein- und Braunkohlekraftwerken

    Eckpunkt 4: Festlegung eines kosteneffizienten Abschaltplans der Bestands-Kohlekraftwerke auf Basis von Restlaufzeiten mit Flexibilitätsoption in den Braunkohlerevieren

    Eckpunkt 5: Verzicht der nationalen Politik auf zusätzliche Klimaschutzregelungen für Kohlekraftwerke über den vorgeschlagenen Abschaltplan hinaus

  3. 3

    Der Kohleausstieg in den Braunkohleregionen

    Eckpunkt 6: Kein Aufschluss weiterer Braunkohletagebaue und Verzicht auf Einleitung neuer Umsiedlungsprozesse

    Eckpunkt 7: Finanzierung der Folgelasten von Braunkohletagebauen über eine Abgabe auf die künftig noch geförderte Braunkohle

    Eckpunkt 8: Aktive Gestaltung und dauerhafte finanzielle Absicherung des ausstiegsbedingten Strukturwandels über einen Strukturwandelfonds

  4. 4

    Der Kohleausstieg in Wirtschaft und Gesellschaft

    Eckpunkt 9: Gewährleistung der gewohnt hohen Versorgungssicherheit über den gesamten Transformationszeitraum

    Eckpunkt 10: Stärkung des europäischen Emissionshandels und zeitnahe Stilllegung der im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung frei werdenden CO?-Zertifikate

    Eckpunkt 11: Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der energieintensiven Industrie während der Transformationsphase

  1. 1

    Der europäische Emissionshandel macht eine aktive Klimaschutzpolitik im Stromsektor nicht obsolet.

    Selbst wenn man annimmt, dass der CO?-Preis bis 2040 auf 39 Euro ansteigt, liegen die Emissionen des deutschen Stromsektors im Business-as-usual-Szenario konstant um 40 bis 60 Mio. t CO? über einem mit den deutschen Klimazielen für 2030 und 2040 konsistenten CO?-Reduktionspfad. Deshalb ist ein zusätzliches nationales Klimaschutzinstrument dauerhaft unverzichtbar – auch um Planungssicherheit herzustellen.

  2. 2

    Zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele für 2030 und 2040 muss die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken ab sofort deutlich und immer weiter reduziert werden.

    Im kosteneffizienten Zielpfad sinkt die Stromerzeugung von Braun- und Steinkohlekraftwerken von derzeit etwa 260 Terawattstunden auf etwa 100 Terawattstunden im Jahr 2030 und auf weniger als 40 Terawattstunden im Jahr 2040. Ein Großteil der heute betriebenen Kohlekraftwerke erreicht deshalb nicht mehr seine maximale technische Lebensdauer.

  3. 3

    Die Absenkung der Kohleverstromung ist energiewirtschaftlich gut verkraftbar, wenn sie stufenweise entlang der geringsten CO?-Vermeidungskosten erfolgt.

    Der mittlere Anstieg der Großhandelspreise beträgt dann etwa 0,3 Cent pro Kilowattstunde, die höheren Erlöse der verbleibenden Kraftwerke kompensieren Energieversorger für entgangene Gewinne aus stillgelegten Anlagen. Der Strukturwandel in den betroffenen Regionen sollte aktiv gestaltet werden.

  4. 4

    Die Reduktion der deutschen Kohleverstromung verbessert nicht nur die deutsche, sondern auch die europäische Klimabilanz.

    Denn so kommen emissionsärmere Gaskraftwerke auch jenseits der deutschen Grenzen wieder stärker zum Zug. Damit die dabei freiwerdenden CO?-Zertifikate nicht zu Mehremissionen anderswo in Europa führen, sollte die geplante Markstabilitätsreserve eine Regelung zur Stilllegung überschüssiger CO?-Zertifikate erhalten.

  1. 1

    Energiewendeszenarien müssen alle Sektoren und Emissionen gemäß Kyoto-Protokoll umfassen.

    Denn der stärkste Treiber für abweichende Ergebnisse im Strombedarf sind unterschiedliche Interpretationen der Klimaschutzziele sowie unterschiedliche Abdeckungen der nichtenergetischen Emissionen. Für mehr Vergleichbarkeit sollten öffentliche Auftraggeber hier für mehr Klarheit bei zentralen Annahmen sorgen.

  2. 2

    Für robuste Ausbaupfade der Erneuerbaren Energien stellt die Annahme zur Verfügbarkeit von Biomasse eine wichtige Einflussgröße dar.

    Die Annahmen zu Biomasseimporten beeinflussen den Strombedarf erheblich; die Spannbreite liegt zwischen 0 und 200 Terawattstunden (Primärenergie) im Jahr 2050. Geht man davon aus, dass Biomasse aufgrund von Nutzungskonkurrenzen und steigender Bevölkerung weltweit ein knappes Gut sein wird, bedeutet dies einen entsprechend höheren Stromeinsatz im Verkehr.

  3. 3

    Ohne ambitionierte Effizienzsteigerungen insbesondere im Wärmesektor erhöht sich der Strombedarf deutlich.

    Die Annahme hoher Dämmstandards bei der Gebäudesanierung halbiert den Wärmebedarf der betreffenden Haushalte. Wird dieses Effizienzniveau nicht erreicht, könnte der Stromverbrauch 2050 um 100 Terawattstunden pro Jahr höher ausfallen. Aber auch bei Industrie und allgemeinem Verbrauch ist Effizienz entscheidend für die Stromverbrauchsannahmen.

  4. 4

    Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss die wachsende Bedeutung von Strom berücksichtigen.

    Der Strombedarf wird 2050 höher liegen, als bislang vielfach angenommen, wenn das Klimaschutzziel nach Kyoto eingehalten, Biomasse für den Verkehr nur begrenzt verfügbar und die energetische Gebäudesanierung nicht vollständig realisiert wird. Ein Windkraft- und Photovoltaikausbau von 2,5 Gigawatt netto pro Jahr gemäß EEG 2014 reicht dann nicht aus.

  1. 1

    Erneuerbare Energien liegen 2014 erstmals auf Platz eins der deutschen Stromerzeugung.

    Erneuerbare Energien legten 2014 nochmals leicht zu und decken inzwischen 27,3 Prozent des inländischen Stromverbrauchs. Sie haben dauerhaft die Braunkohle von Platz eins im Strommix verdrängt.

  2. 2

    Der Stromverbrauch ist 2014 mit 2,5 Prozent Rückgang gesunken – während gleichzeitig die Wirtschaft um etwa 1,6 Prozent wuchs.

    Damit setzt sich der seit 2007 beobachtete fallende Verbrauchstrend weiter fort, bei gleichzeitig wachsendem Bruttoinlandsprodukt. Die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Stromverbrauch scheint in den letzten Jahren insofern zu gelingen.
     

  3. 3

    Steinkohle und Erdgas sind die Verlierer im Strommix.

    Nachdem bereits die Gaskraftwerke auf das Niveau der KWK-Stromerzeugung reduziert wurden, werden als Nächstes nun im Zuge der Energiewende alte Steinkohlekraftwerke verdrängt. Braunkohlekraftwerke produzieren hingegen weiterhin auf hohem Niveau.

  4. 4

    Die Treibhausgasemissionen sind 2014 deutlich gesunken.

    Sie haben aktuell das zweitniedrigste Niveau seit 1990 erreicht. Ursachen hierfür waren der milde Winter Anfang 2014 sowie die deutlich gesunkene Kohleverstromung.

  1. 1

    Die Emissionen aus der Stromerzeugung können bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken – ohne tiefgreifende energiewirtschaftliche Folgen.

    Dazu müssen die ältesten Braun- und Steinkohlekraftwerke wenige Jahre vor ihrem technischen Lebensende aus dem Markt genommen werden. Die Großhandelspreise steigen bis 2020 um maximal 0,4 Cent je Kilowattstunde gegenüber der Referenz.

  2. 2

    Die Stilllegung alter Kohlekraftwerke hierzulande führt auch zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen in Europa.

     Derzeit laufen Deutschlands CO?-intensive Kohlekraftwerke zunehmend für den Export und verdrängen auch jenseits der Grenzen klimafreundlichere Kraftwerke. Mit der Schließung alter deutscher Kohlekraftwerke wird diese Fehlentwicklung weitgehend korrigiert.

  3. 3

    Deutsche Kraftwerksbetreiber profitieren von der Stilllegung der ältesten Braun- und Steinkohlekraftwerke.

    Stilllegungen mindern die aktuellen Überkapazitäten und verbessern die Erlössituation der verbleibenden Kraftwerke. Deshalb profitieren per Saldo die meisten Kraftwerksbetreiber von den Stilllegungen – insbesondere die der großen Flotten mit Kraftwerken hoher Auslastung.

  4. 4

    Der Strukturwandel in der Kohlewirtschaft muss aktiv gestaltet werden.

     Erforderlich ist ein nationaler Kohlekonsens, der Planungssicherheit für die Wirtschaft schafft und sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen für Beschäftigte umfasst. Nur so kann es gelingen, den Industriestandort Deutschland zukunftsfest zu machen – und zugleich fit für den Weltmarkt für Energiewendetechnologien.

  1. 1

    Im europäischen Strommarkt bestimmt zunehmend der internationale und nicht länger der nationale Wettbewerb den Strommix.

    Im Rahmen der Strommarktintegration setzen sich europaweit die Kraftwerke durch, die die geringsten variablen Erzeugungskosten aufweisen. Das sind nach den Erneuerbaren Energien die Kernenergie und – aufgrund des niedrigen CO2-Preises – die Braun- und Steinkohle. Das vergleichsweise teure Erdgas kommt immer seltener zum Zug.

  2. 2

    Deutschland exportiert so viel Strom ins Ausland wie noch nie, insbesondere aus Kohlekraftwerken.

    Die Exportüberschüsse sind Ergebnis der hohen Auslastung deutscher Kohlekraftwerke, die aufgrund aktuell niedriger Kohle- und CO2-Preise Gaskraftwerke aus dem Markt drängen – im Inland, aber immer stärker auch im Ausland. Die deutschen Kohle-Stromexporte belasten auch die europäische Klimabilanz, da sie europaweit die emissionsärmere Erzeugung aus Erdgas verdrängen.

  3. 3

    Die steigenden Stromexporte tragen dazu bei, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für 2020 deutlich zu verfehlen droht.

    Alle aktuellen Projektionen laufen darauf hinaus, dass Deutschlands Exportüberschuss ohne zusätzliche nationale Klimaschutzmaßnahmen mittelfristig weiter ansteigt. Ohne ein politisches Gegensteuern würde Deutschland deshalb voraussichtlich auch seine mittelfristigen Klimaschutzziele jenseits des Minus-40-Prozent-Ziels für 2020 nicht einhalten können.

  4. 4

    Die geplante Reform des EU-Emissionshandels kommt für 2020 zu spät.

    Die EU-Mitgliedsländer haben sich auf die Einführung einer Marktstabilitätsreserve ab 2019  geeinigt. Für das deutsche Klimaschutzziel für 2020 kommt das zu spät, da bis dahin kein relevanter Anstieg der CO2-Preise zu erwarten ist. Ein nationales Klimaschutzinstrument zur Flankierung des EU-Emissionshandels ist notwendig, wenn das Klimaschutzziel für 2020 erreicht werden soll.

  1. 1

    Die Anfangsinvestitionen des EEG tragen ab 2023 ihre Früchte: Von da an sinkt die EEG-Umlage trotz steigender Anteile Erneuerbarer Energien.

    Der wesentliche Grund ist, dass ab 2023 nach und nach die Erneuerbaren-Anlagen mit hohen Vergütungsansprüchen aus den Anfangsjahren des EEG aus der EEG-Vergütung fallen, und neue Erneuerbare Energien-Anlagen deutlich günstiger Strom produzieren.

  2. 2

    Bei einem weiterhin ehrgeizigen Erneuerbaren-Ausbau steigen die Stromkosten für die Verbraucher bis 2023 noch um 1-2 ct/kWh an, sinken dann aber kontinuierlich um 2-4 ct/kWh bis 2035.

    Die Summe aus EEG-Umlage und Börsenstrompreis wird inflationsbereinigt von heute etwa 10 Cent pro Kilowattstunde auf 11 bis 12 Cent im Jahr 2023 steigen und dann bis 2035 wieder auf 8 bis 10 Cent absinken.

  3. 3

    Im Jahr 2035 wird der Strom nicht mehr kosten als heute – aber zu 60 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen.

    In den kommenden 20 Jahren sollen die Erneuerbaren Energien ihren Anteil am Stromverbrauch laut den gesetzlich festgelegten Zielen von heute 28 Prozent auf 55 bis 60 Prozent steigern. Die Stromkosten sind dabei 2035 auf einem ähnlichen Niveau wie heute.

  4. 4

    Zentrale Treiber für die künftige EEG-Umlage sind der Börsenstrompreis, der Stromverbrauch und die Ausnahmeregelungen für Industrie und Eigenverbraucher.

    Da Erneuerbare-Energien-Anlagen kostengünstige Erzeugungsoptionen geworden sind, sind inzwischen nicht mehr die Kosten und Mengen der Erneuerbaren, sondern andere Strommarktfaktoren wesentlich für die Höhe der EEG-Umlage.

  1. 1

    Erneuerbare Energien liegen erstmals an Platz 1 der deutschen Stromerzeugung.

    Erneuerbare Energien legten 2014 nochmals leicht zu und decken inzwischen 27,3 Prozent des inländischen Stromverbrauchs. Sie haben dauerhaft die Braunkohle von Platz 1 im Strommix verdrängt.

  2. 2

    Der Stromverbrauch ist 2014 mit etwa 4% Rückgang drastisch gesunken – während gleichzeitig die Wirtschaft um etwa 1,4% wuchs.

    Damit setzt sich der seit 2007 beobachtete fallende Verbrauchstrend weiter fort, bei gleichzeitig wachsendem Bruttoinlandsprodukt. Die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Stromverbrauch scheint in den letzten Jahren insofern zu gelingen.

  3. 3

    Steinkohle und Erdgas sind die Verlierer im Strommix.

    Nachdem bereits die Gaskraftwerke auf das Niveau der KWK-Stromerzeugung reduziert wurden, werden als nächstes nun im Zuge der Energiewende alte Steinkohlekraftwerke verdrängt. Braunkohlekraftwerke produzieren hingegen weiterhin auf hohem Niveau.

  4. 4

    Die Treibhausgasemissionen sind 2014 deutlich gesunken.

    Sie haben aktuell das zweitniedrigste Niveau seit 1990 erreicht. Ursachen hierfür waren der milde Winter Anfang 2014 sowie die deutlich gesunkene Kohleverstromung.

  1. 1

    Beim Schritt von 25 % auf 50 % Erneuerbare Energien werden systemdienliche Auslegung und Betrieb der EE-Anlagen zentral, da sonst die Gesamtsystemkosten deutlich steigen.

    Systemdienliche Auslegung und systemdienlicher Betrieb von Wind- und Solaranlagen werden jedoch von der derzeitigen EEGFinanzierungsform, der gleitenden Marktprämie, kaum angereizt.
     

  2. 2

    Der Energy-only-Marktpreis wird EE-Anlagen nie ausreichend refinanzieren, muss jedoch als zentrale Steuerungsgröße des Gesamtsystems bei den EE-Anlagenbetreibern unverzerrt ankommen.

    Die gleitende Marktprämie des geltenden EEG verzerrt aber das Preissignal des Spotmarkts, mit der Folge vermehrt auftretender negativer Börsenpreise und entsprechend steigender EEG-Umlage.
       

  3. 3

    Im EEG 2016 sollte daher die Finanzierung von EE-Anlagen auf die Zahlung von Kapazitätsprämien für systemdienliche Kapazität umgestellt werden.

    Diese Umstellung bedeutet zwar, dass EE-Anlagenbetreiber das Strompreis-Risiko übernehmen müssen, gleichzeitig reduziert es jedoch ihr Wetterrisiko. Ein Risikobandbreitenmechanismus kann zudem das Strompreis-Risiko begrenzen.

  4. 4

    Der Übergang zu Ausschreibungen für systemdienliche Kapazitäten sollte schrittweise erfolgen und durch Sonderregeln für kleine Projekte aus dem Bereich der Bürgerenergie ergänzt werden.

    Die für das EEG 2016 vorgesehenen Ausschreibungen werden nicht für alle Technologien und Anlagenklassen in kurzer Frist möglich sein. In diesen Segmenten sollte mit festgesetzten Kapazitätsprämien begonnen werden.

  1. 1

    Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss nicht auf Stromspeicher warten.

    In den nächsten 10 bis 20 Jahren kann die benötigte Flexibilität im Stromsystem durch andere Flexibilitätsoptionen (zum Beispiel flexible Kraftwerke, Lastmanagement) günstiger bereitgestellt werden als durch neue Stromspeicher. Erst bei sehr hohen Anteilen von Erneuerbaren Energien werden neue Stromspeicher wirklich benötigt.

  2. 2

    Der Markt für neue Energiespeicher wird dynamisch wachsen.

    Neue Märkte für Batterien und Power-to-X entstehen insbesondere im Verkehrs- und Chemiesektor. Diese können Flexibilität im Stromsektor als Zusatznutzen anbieten. Forschung und Entwicklung sowie Marktanreizprogramme sind daher auf eine systemunterstützende Integration auszurichten.

  3. 3

    Speicher müssen gleichberechtigten Zugang zu Märkten für Flexibilität erhalten.

    Schon heute können Speicher einige Systemdienstleistungen kosteneffizient erbringen. Märkte für Flexibilität – wie der Regelleistungsmarkt oder ein zukünftiger Kapazitätsmarkt – müssen deshalb technologieoffen ausgestaltet werden.

  4. 4

    Im Verteilnetz sollten Speicher ein Element im Baukasten der Netzbetreiber werden.

    In speziellen Fällen können netzdienlich eingesetzte Speicher den Netzausbau in der Niederspannungsebene kosteneffizient vermeiden. Der regulatorische Rahmen sollte solche kosteneffizienten Entscheidungen grundsätzlich ermöglichen.

  1. 1

    Power-to-Heat ist eine kostengünstige Technologie, die für die Energiewende viele Vorteile bietet.

    Power-to-Heat kann nicht nur Strom aus Erneuerbaren Energien, der sonst abgeregelt werden würde, für den Wärmesektor nutzen, sondern auch dem Strommarkt zusätzliche Flexibilität bieten – durch die Bereitstellung von Regelenergie und den Einsatz in Zeiten negativer Strompreise.

  2. 2

    Power-to-Heat kann jetzt schon am Regelleistungsmarkt fossile Must-run-Kraftwerke reduzieren.

    In Zeiten von negativen Strompreisen kann es dazu kommen, dass fossile Kraftwerke nur deshalb nicht aus dem Markt gehen, weil sie Leistung für den Regelenergiemarkt vorhalten. Power-to-Heat kann diese Dienstleistung kostengünstig bereitstellen und dadurch Kohlenstoffdioxid-Emissionen reduzieren.

  3. 3

    Windstrom, der derzeit aufgrund von Netzengpässen abgeregelt wird, sollte in Zukunft an Power-to-Heat-Anlagen verkauft werden können. Hierfür ist eine Regelungsanpassung im EEG nötig.

    Aufgrund von Netzengpässen werden heute etwa 3,5 Prozent des in Schleswig-Holstein erzeugten Windstroms abgeregelt, während zeitgleich Wärme aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Das ist ineffizient.

  4. 4

    Erneuerbarer Strom, der in Zeiten von negativen Börsenpreisen abgeregelt wird, sollte künftig für Power-to-Heat genutzt werden können. Eine Reduktion der Umlagen in solchen Situationen würde dies ermöglichen.

    Wenn Power-to-Heat-Anlagen bei Strompreisen niedriger als minus 20 Euro pro Megawattstunde zum Einsatz kommen, vermeiden sie die Abregelung von EE Anlagen und entlasten die EEG-Umlage.

  1. 1

    Deutschland sieht sich gegenwärtig einem „Energiewende-Paradox“ ausgesetzt: Trotz eines zunehmenden Anteils erneuerbarer Energiequellen steigen gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.

    Da der Rückgang derStromproduktion aus Kernenergie vollständig von einer erhöhten Erzeugung aus Erneuerbaren Energienausgeglichen wird, liegt der Grund für dieses Paradox nicht im Atomausstieg. Vielmehr wird es durch einenBrennstoffwechsel der Kraftwerke von Gas hin zu Kohle verursacht.

  2. 2

    Aufgrund der aktuellen Marktbedingungen drängen deutsche Kohlekraftwerke die Gaskraftwerke sowohl innerhalb Deutschlands als auch in den Nachbarländern aus dem Markt.

    Seit 2010 sind die Kohle-und CO2-Preise gesunken,während die Gaspreise gestiegen sind. Dementsprechend sind (neue und alte) Kohlekraftwerke in Deutschlandin der Lage, zu niedrigeren Kosten als Gaskraftwerke in Deutschland und in den benachbarten Strommärktenzu produzieren. Dies hat zu Rekordexportniveaus und steigenden CO2-Emissionen in Deutschland geführt.

  3. 3

    Um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, muss der Anteil der Kohle im deutschen Stromsystem von aktuell 45 Prozent auf 19 Prozent im Jahr 2030 sinken.

    Ein solcher Rückgang in der Erzeugung aus Braunkohle- und Steinkohlekraftwerken um 62 beziehungsweise 80 Prozent in den nächsten 15 Jahren sowie der Anstieg des Anteils von Erdgas auf 22 Prozent sind Voraussetzung für das Erreichen der Ziele der deutschen Bundesregierung für 2030.

  4. 4

    Deutschland braucht eine kohärente Transformationsstrategie für seinen Kohlesektor: einen nationalen „Kohle-Konsens“.

    Ein „Kohle-Konsens“ würde Stromproduzenten, Gewerkschaften, Regierung undUmweltgruppen zusammenbringen und Wege finden, um diese Transformation gemeinsam zu gestaltenund zu erreichen.

  1. 1

    Die Steigerung der Energieeffizienz senkt die Kosten des deutschen Stromsystems deutlich.

    Jede eingesparte Kilowattstunde Strom reduziert Brennstoffe, CO2-Emissionen, fossile und erneuerbareKraftwerksinvestitionen sowie Netzausbau. Eine Reduktion des Stromverbrauchs bis 2035 um 10 bis 35Prozent gegenüber der Referenzentwicklung senkt die Kosten im Jahr 2035 um 10 bis 20 Milliarden Euro2012.

  2. 2

    Die Steigerung der Energieeffizienz im Strombereich ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll.

    Eine eingesparte Kilowattstunde Strom bewirkt je nach betrachtetem Szenario eine Kosteneinsparungim Stromsystem zwischen 11 und 15 Cent2012 im Jahr 2035. Sehr viele Effizienzmaßnahmen sind wesentlichgünstiger umzusetzen, ihre Umsetzung ist damit aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sinnvoll.

  3. 3

    Je geringer der Stromverbrauch, desto geringer fällt auch der Ausbaubedarf der Stromnetze aus.

    Der langfristige Ausbaubedarf im deutschen Übertragungsnetz bis zum Jahr 2050 kann bei einer deutlichenSteigerung der Energieeffizienz von 8.500 Kilometern Leitungslänge auf einen Ausbaubedarf zwischen1.750 und 5.000 Kilometern gesenkt werden.

  4. 4

    Eine Senkung des Stromverbrauchs senkt CO2-Emissionen und Brennstoffimportkosten.

    Durch eine Reduktion des Stromverbrauchs um mehr als 15 Prozent gegenüber einer Referenzentwicklungkönnen im Jahr 2020 die CO2-Emissionen um 40 Millionen Tonnen und die Importausgaben für Steinkohleund Erdgas um 2 Milliarden Euro2012 reduziert werden.

  1. 1

    Die gegenwärtigen Ausnahmeregelungen im EEG müssen grundlegend reformiert werden, da sonst eine sich selbst verstärkende EEG-Umlagen-Erhöhung droht.

    Das derzeitige Modell benachteiligt kleine und mittelständische Unternehmen, führt zum Outsourcing von Beschäftigung und reizt ineffiziente Eigenstromkraftwerke an. 

  2. 2

    Eine europarechtskonforme Reform begrenzt die Ausnahmen auf Industrien, die energie- und exportintensiv sind – und führt keine unternehmensbezogene Kriterien ein.

    Privilegiert wären dann die 15 Sektoren, die derzeit unter die EU-Emissionshandels-Strompreiskompensation fallen, u.a. Chemie, Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Papier.

  3. 3

    Auch privilegierte Industrien und Eigenstromerzeuger sollten sich mit reduzierten Sätzen an der EEG-Finanzierung beteiligen.

    Denn energieintensive Industrien profitieren von den durch die Erneuerbaren Energien gesenkten
    Strompreisen, Eigenstromerzeuger von der Existenz des Gesamtsystems.

  4. 4

    Eine solche Reform der EEG-Ausnahmeregelungen gleicht Energie-, Industrie- und Verbraucherinteressen aus und senkt die EEG-Umlage um 20% von 6,24 auf 5 ct/kWh.

    Privilegierte Industrien zahlen dann einen reduzierten Umlagesatz von 10% (ca. 0,5 Cent), Eigenstromerzeuger erhalten einen Freibetrag von 3,5Cent (EEG-Beitrag ca. 1,5 Cent).


  1. 1

    Die Politik hat einen großen Handlungsspielraum beim Ausbau von Onshore-Windkraft und Photovoltaik.

    Auf die Kosten des Gesamtsystems hat die regionale Verteilung der Anlagen keinen wesentlichen Einfluss.

  2. 2

    Beim Ausbau von Offshore-Windkraft kommt es auf die richtige Balance an.

    Um Technologieentwicklung einerseits und Kostenbegrenzung für die Stromkunden andererseits
    zu ermöglichen, sollte der Ausbau fortgeführt werden, allerdings auf einem niedrigeren Niveau als bislang vorgesehen.

  3. 3

    Der Netzausbau ist eine wichtige Voraussetzung für die Energiewende.

    Unter reinen Kostengesichtspunkten ist ein um wenige Jahre verzögerter Bau der Trassen des Bundesbedarfsplangesetzes nicht kritisch. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren muss auf diese Trassen nicht warten.

  4. 4

    Ein starker Fokus auf dezentrale Photovoltaik-Batteriespeicher-Systeme ist aktuell nicht erstrebenswert.

    Erst bei einer Reduktion der Kosten solcher Systeme um 80 Prozent in den nächsten 20 Jahren wäre solch ein Szenario unter Kostengesichtspunkten sinnvoll.

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