Mit dem gesetzlich verankerten Ziel der Klimaneutralität bis 2045, rückt auch der Abschied vom Erdgas näher. Für Gasverteilnetze bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: Erdgasnetze werden zunehmend überflüssig und die Gesamtlänge der für Wasserstoff benötigten Leitungen wird 2045 nur noch einen Bruchteil der heutigen Länge betragen.
Der aktuelle Ordnungsrahmen für Erdgasnetze ist gegenüber diesen Entwicklungen jedoch blind. Nahezu alle Regelungen gehen von einem zeitlich unbegrenzten, unveränderten Fortbestand der Erdgasinfrastruktur aus. Das birgt erhebliche Risiken: Bei einem "Weiter-So" droht ein volkswirtschaftlicher Schaden durch Fehlinvestitionen, Gaskund:innen müssen unkontrollierte Preissteigerungen fürchten und es besteht die Gefahr, dass sich in Zukunft nicht ausreichend Unternehmen finden, die die Erdgasnetze unter den aktuellen Bedingungen betreiben wollen. Diese Risiken, die sich bei einem unveränderten Ordnungsrahmen ergeben, haben das Planungsbüro BET und die Rechtsanwaltsgesellschaft Rosin Büdenbender im Auftrag von Agora Energiewende untersucht und zusammengestellt. Entstanden sind zudem Vorschläge zur Anpassung des Ordnungsrahmens, die die Kosten des Netzbetriebs im Jahr 2040 halbieren würden und verhindern, dass Fachkräfte mit ineffizienten – weil überflüssigen – Infrastrukturen beschäftigt sind.
Die Studie zeigt, dass mit Hilfe eines angepassten Ordnungsrahmens eine effiziente und sozial abgesicherte Transformation gelingen kann, die gleichzeitig den Netzbetreibern einen tragfähigen Rahmen bietet.