Direktvermarktung von Grünstrom

Diskussion von Modellen zur Direktvermarktung von Grünstromeigenschaft an Endkunden nach der EEG Novelle 2014

  • Laufzeit: 11/2014 - 06/2015

Das seit August 2014 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen die verpflichtende Direktvermarktung des von ihnen erzeugten Stroms vor. Gleichzeitig ist das bisherige, umstrittene Grünstromprivileg ersatzlos gestrichen worden. Damit sind die Betreiber von Wind- und Solarstromanlagen nunmehr dazu gezwungen, ihren Strom aus als konventionellen Graustrom im Markt abzusetzen. Die „grüne“ Eigenschaft des Stroms wird künftig allen Stromkunden zugeteilt. Eine regionale Zuweisung von Erzeugung kann somit nicht erfolgen, obwohl bei einer Vielzahl regionaler und nationaler Vermarkter eine entsprechende Nachfrage besteht. In der Folge wird derzeit Grünstrom überwiegend aus dem Ausland gekauft. In Paragraph 95 Nr. 6 EEG 2014 wird die Möglichkeit vorgesehen, eine Verordnung zur künftigen Vermarktung von Grünstrom zu erlassen. Ein solches Vermarktungsmodell muss energiewirtschaftlich sinnvoll sein, mit dem Europarecht vereinbar und es darf die EEG Umlage nicht erhöhen.

Agora Energiewende hat im Februar 2015 zu einem Stakeholder-Workshop eingeladen, um den Diskurs zu vorliegenden Ideen der direkten Vermarktung von Grünstrom zu strukturieren. Fraglich bleibt seither, ob eine Lösung im aktuellen Rechts- und Verordnungsrahmen überhaupt sinnvoll funktioniert. Ein Impulspapier fasst den Diskurs zusammen und wirft einen Blick nach vorne.

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