Nach dem Willen der Bundesregierung und der EU-Kommission sollen Ausschreibungen für Erneuerbare Energien von 2017 an die administrativ festgelegten Fördersätze im Erneuerbare-Energien-Gesetz ersetzen. Gleichzeitig sind jedoch noch eine Fülle von Fragen im Zusammenhang mit Erneuerbare-Energien-Ausschreibungen offen – bis hin zu der Grundsatzfrage, ob sie tatsächlich für alle Technologien sinnvoll eingesetzt werden können oder ob nicht doch teilweise die in den EU-Beihilfeleitlinien vorgesehenen Ausnahmeklauseln greifen. Das Hintergrundpapier adressiert die wichtigsten Stellschrauben von Ausschreibungen und zeigt Punkte auf, die einer tiefer gehenden Befassung bedürfen.
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