Unsere wichtigsten Erkenntnisse

Marktdesign

  1. 1

    Die Energiekrise verursacht 2023 für Verbraucher:innen Mehrkosten für Strom und Erdgas von mehr als 100 Milliarden Euro gegenüber dem Vorkrisenniveau.

    Haushalte, die mit Erdgas schlecht gedämmte Gebäude heizen, sind außerordentlich belastet – auch bei mittlerem Einkommen. Die Wirtschaft steht ebenfalls zum Teil vor erheblichen Herausforderungen. Eine gezielte und ausreichende staatliche Unterstützung ist daher dringend erforderlich.

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    Es bedarf einer Zufallsgewinnsteuer, um die Finanzierung der notwendigen Entlastungen zu unterstützen.

    Die Steuer sollte so ausgestaltet sein, dass sie mit einem moderaten Steuersatz alle fossilen Energieträger abdeckt und zugleich Anreize für neue Investitionen in Energieunabhängigkeit und Klimaschutz erhält. Damit birgt sie geringere Risiken für Umgehungsstrategien und für zukünftige Investitionen als eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen über den Strommarkt.

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    Die Grundsätze der Preisbildung am Strommarkt funktionieren und müssen erhalten bleiben.

    Eine Preissetzung durch das jeweils teuerste Kraftwerk zeigt die Kosten von zusätzlichem Stromverbrauch bzw. den Wert von Einsparungen korrekt an. Dieses Prinzip ist für die Integration von Erneuerbaren Energien zentral, denn nur so können etwa Wärmepumpen oder Elektroautos effizient und dynamisch auf den Strompreis reagieren.

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    Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz gehören ins Zentrum der kurz- und mittelfristigen Krisenpolitik.

    Zusätzliches Angebot an Wind- und Solarenergie und effizientere Nachfrage sind Voraussetzungen für eine Normalisierung der Energiepreise und für eine ambitionierte Klimapolitik.

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    Der anhaltende Einbruch beim Neubau von Windkraftanlagen gefährdet den Standort Deutschland.

    Für 2021 droht sogar ein Rückgang der installierten Leistung. Dies gefährdet die Wirtschaft, denn ohne deutlich mehr günstigen Windstrom steigt der Börsenstrompreis in den nächsten Jahren deutlich an. Dies gilt erst recht angesichts erwartbar steigender CO₂-Preise im Zuge der Umsetzung des höheren EU-2030-Klimaziels.

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    Deutschland braucht schnellstmöglich wieder einen jährlichen Zubau von mehr als 5 Gigawatt Windkraft an Land.

    Das 2017 erreichte Zubauniveau ist dauerhaft nötig. Denn bis 2030 müssen die Erneuerbaren nicht nur die Kohle ersetzen, sondern auch den zusätzlichen Strombedarf im Zuge der Sektorenkopplung decken. Der im EEG-Entwurf vorgesehene Ausbau, der zudem erst 2028 wirklich steigen soll, geht an der Realität vorbei.

  3. 3

    Im Zuge der EEG-Novelle 2021 ist ein umfassendes „Sofortprogramm Windenergie“ nötig.

    Es umfasst eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen, Maßnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung

    zusätzlicher Flächen, Regelungen für Weiterbetrieb und Repowering von EE-Altanlagen, eine vereinfachte Planungsmethodik sowie erste Schritte hin zu einem modifizierten Artenschutzregime.

  4. 4

    In der nächsten Legislaturperiode muss ein „Masterplan Windenergie an Land“ den Zielkonflikt um Abstandsregeln und Naturschutz grundsätzlich und dauerhaft befrieden.

    Klimaneutralität ist Deutschlands Beitrag zum Erhalt einer intakten Natur. Um sie zu erreichen, braucht es Windkraft an Land mit einer Leistung von etwa 130 Gigawatt bis spätestens 2050.

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    Weil der Ausbau der Windenergie an Land aktuell kollabiert, droht eine große Ökostromlücke: Erneuerbare Energien decken 2030 bei Fortschreibung der aktuellen Trends nur etwa 55 Prozent des Strombedarfs.

    Hierbei wurde bereits unterstellt, dass die Solarenergie weiterhin mit vier Gigawatt pro Jahr und Offshore-Windenergie auf 20 Gigawatt bis 2030 zugebaut wird. Das 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziel für 2030 rückt so in weite Ferne.

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    Weniger Ökostrom und mehr Strom aus fossilen Energieträgern führen zu höheren Industriestrompreisen und höheren CO₂-Emissionen.

    Bei nur 55 Prozent Erneuerbaren-Anteil steigen die Börsenstrompreise im Jahr 2030 um etwa 5 bis 10 Euro je Megawattstunde und die Emissionen um etwa 5 bis 20 Millionen Tonnen CO₂.

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    Um die Ökostromlücke zu schließen, muss die Offshore-Windkraftleistung bis 2030 auf mindestens ­ 25 Gigawatt steigen, Onshore-Windkraft wieder um mindestens 4 Gigawatt pro Jahr zugebaut und/oder eine Solaroffensive auf 10 Gigawatt pro Jahr gestartet werden.

    Bei gleichbleibendem Stromverbrauch sind für das 65-Prozent-Ziel zwei der drei genannten Zubaupfade für Offshore-Windkraft, Onshore-Windkraft und Solarenergie nötig. Geht man für 2030 von einem höheren Stromverbrauch aus – wegen zunehmender Elektromobilität, mehr Wärmepumpen, Wasserstoffgewinnung und zusätzlichem Ökostrombedarf in der energieintensiven Industrie –, müssen alle drei Maßnahmen umgesetzt werden.

  4. 4

    Die Zubaukrise der Windenergie muss rasch politisch gelöst werden, andernfalls droht auch der Energiewende insgesamt schwerer Schaden.

    Hierzu gehört ein Maßnahmenpaket, das durch geeignete und einheitliche Planungsverfahren für ausreichend Flächen zur Errichtung von Windenergie an Land sorgt und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Auch bei Offshore-Windkraft müssen jetzt rasch die Weichen für höhere Zubaumengen bis 2030 gestellt werden.

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    Netzengpässe sind in manchen Regionen die neue Normalität. Ihre Behebung bedarf regionaler Flexibilität. Das sind die Lehren aus den steigenden Redispatch- und Windstromabregelungsmengen. Ergänzend zum bundesweiten Strommarkt sind deshalb neue regionale Smart Markets notwendig.

    Sie haben zum Ziel, regionale Flexibilität zu mobilisieren und damit die Effizienz des Systems zu erhöhen. Sie dienen der Vermeidung und Behebung von Netzengpässen. Damit reduzieren sie Redispatch- und Einspeisemanagementmaßnahmen.

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    Die Netzregionen stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen, deswegen eignen sich unterschiedliche Smart-Market-Modelle je nach Netzregion.

    In winddominierten Gebieten entlasten Smart Markets Netzengpässe durch den Einsatz von Nachfrageflexibilitäten wie Power-to-Heat. Hier eignen sich Modelle mit Flexibilitätsbezug durch den Netzbetreiber. In last- und photovoltaikdominierten Regionen geht es darum, Engpässe durch hohe Gleichzeitigkeit von Lasterhöhung (zum Beispiel Nachtspeicherheizungen, in der Zukunft Aufladen von Elektroautos) oder von Stromeinspeisung in die unteren Verteilnetzebenen zu verringern. Hier eignen sich eher Quotenmodelle, die auch mit Sekundärmarkt ausgestaltet werden können.

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    Der Kosten-Benchmark für Smart Markets sind die derzeitigen Redispatch- und Einspeisemanagementkosten – diese müssen sie unterbieten. Deswegen stellen die hierfür gezahlten Vergütungen auch die Preisobergrenze für regionale Flexibilitätsprodukte dar.

    Mittelfristig stellt sich bei einer hohen Verbreitung von Elektroautos die Frage nach dem optimalen Mix aus Netzausbau und Netzengpassbehebung – und wer dabei welche Kosten trägt.

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    Smart Markets sind eine No-Regret-Option, für deren Umsetzung regulatorische Hemmnisse abgebaut und Ansätze bereits bestehender Regelungen weiterentwickelt werden müssen.

    Zentral ist hierbei auch eine Reform der Entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen, da sie entscheidenden Einfluss auf die (regionale) Bereitstellung von Flexibilität haben. Vor allem sind Interaktionen mit bestehenden Strommärkten, eine Weiterentwicklung in der Netzplanung sowie in der Koordination zwischen den Akteuren bezüglich Datenaustausch und Steuerung zu beachten.

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    Effizienz und Flexibilität wachsen zusammen zu einem gemeinsamen Konzept: Flex-Efficiency.

    Denn mit immer mehr Erneuerbaren Energien in der Stromversorgung bekommt Effizienz eine zeitliche Komponente: Wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, steigen die Strombörsenpreise – und Stromeffizienz wird wertvoller als in Zeiten hoher Erneuerbare Energien-Stromproduktion.

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    Flex-Efficiency wird zum Paradigma für Design und Betrieb von Industrieanlagen.

    Mit zunehmenden Anteilen von Wind- und Solarstrom werden die Preisschwankungen an der Strombörse steigen. Bei der Entwicklung neuer Industrieanlagen sollten Energieeffizienz und Flexibilität schon heute gemeinsam gedacht werden, um in Zukunft von den Stunden mit niedrigen Preisen zu profitieren.

  3. 3

    Die Flexibilitätsmärkte und deren Produkte sollten weiter verbessert werden.

     Marktzugang, Marktstrukturen und die richtigen Produkte (zum Beispiel abschaltbare Lasten und weiteres Demand Side Management) sind entscheidend dafür, dass Marktpreissignale einen aus Systemsicht optimierten und zugleich wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen oder entsprechende Investitionen anreizen.

  4. 4

    Investitionen in Flex-Efficiency brauchen eine Kombination von marktlichen und anderen Anreizen.

    Marktpreise generieren gute Anreize für die Optimierung und den Betrieb großer, energieintensiver Anlagen. Sie versagen jedoch oft bei „durchschnittlichen“ Prozessen, Speichern und Querschnittstechnologien. Ergänzende Instrumente sind erforderlich, um dieses Potenzial zu heben.

Aus Studie : Flex-Efficiency
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    Das derzeitige System der Stromkennzeichnung wird dem Transparenzanspruch gegenüber dem Verbraucher nicht gerecht.

    Das reale Beschaffungsverhalten der Versorger wird nicht abgebildet, es fehlen Klima-Kennwerte und die Anteile des EEG-geförderten Stroms am Unternehmensmix unterscheiden sich, obwohl private Endverbraucher die gleiche EEG-Umlage bezahlen. Das ist nicht vermittelbar und  führt zu rechtlichen Risiken. Eine Revision der Stromkennzeichnung ist erforderlich.

  2. 2

    In einer Welt von absehbar mehr als 50 Prozent Erneuerbaren steigt das Interesse der Verbraucher an konkreten Energiewende-Stromprodukten.

    Der Ausbau der Erneuerbaren ist als Gesellschaftsprojekt über die EEG-Umlage organisiert, das  Interesse an Strom konkreter regionaler und technischer Herkunft steigt jedoch. Die Regelung,  wonach jeder Umlagezahler eine rein rechnerische Menge EEG-Strom pauschal zugewiesen bekommt, sollte entsprechend weiterentwickelt werden.

  3. 3

    Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber und Ökostromprodukte aus EEG-Strom müssen kein Widerspruch sein.

    Der Blick ins europäische Ausland zeigt, wie eine staatlich garantierte Erneuerbare-Energien-Finanzierung mit handelbaren Herkunftsnachweisen kombiniert werden kann. Dies ist im Rahmen des geltenden EEG 2014 nicht darstellbar.

  4. 4

    Bei der Weiterentwicklung des EEG sollte die Vermarktung von gefördertem EEG-Strom ermöglicht werden.

    Wichtigstes Ziel ist dabei eine verbesserte Akzeptanz der Energiewende. Ein denkbarer Ansatz ist das europäische System der Herkunftsnachweise, verbunden mit einer revidierten und besser kontrollierten Stromkennzeichnung.

  1. 1

    In welcher Form Ausschreibungen für die unterschiedlichen Technologien der Erneuerbaren Energien sinnvoll eingesetzt werden können, ist derzeit noch völlig offen.

    Die Zeit bis zur nächsten EEG-Novelle 2016 muss intensiv genutzt werden, um herauszu?nden, ob die Erfolgsvoraussetzungen für Ausschreibungen bei Photovoltaik, Onshore-Windkraft, Offshore-Windkraft sowie Biomasse jeweils erfüllt sind und wie die unterschiedlichen Marktstrukturen und Projektcharakteristika im Auktionsdesign zu berücksichtigen sind.
     

  2. 2

    Pilotausschreibungen sollten maximales Lernen ermöglichen.

    Dazu sollten mehrere Varianten erprobt werden, wie Präquali?kation, Auktionsverfahren, Vergütungsoptionen, Losgrößen und Standortaspekte. Denn ein falsches Auktionsdesign ab 2017 kann die Gesamtkosten erhöhen oder die Ausbauziele gefährden.

  3. 3

    Pilotausschreibungen sollten auch für Onshore-Windkraft durchgeführt werden.

    Die Erkenntnisse aus der derzeit für 2015 vorgesehenen Photovoltaik-Pilotausschreibung sind kaum übertragbar auf andere wichtige Erneuerbare Energien.

  4. 4

    Funktionierende Ausschreibungen setzen Anbietervielfalt voraus.

    Das Auktionsdesign muss die Teilnahme kleinerer, dezentraler Akteure ermöglichen, auch um strategisches Verhalten zu erschweren.

  1. 1

    Nur ein kleiner Teil des Strompreises von Endkunden ist vom Börsenpreis abhängig.

    Vor allem bei kleinerenKunden dominieren konstante Strompreisbestandteile. Dies ist ein Hemmnis bei der Mobilisierungvon Lastmanagementpotenzialen.

  2. 2

    Besserstellungen des Eigenverbrauchs dürfen nicht zu verminderter Effizienz und Flexibilität des Systems führen.

    Heutige Umlagebefreiungen isolieren die Eigenverbrauchsanlagen weitgehend von den Preissignalen der Strombörse und erschweren somit die Systemintegration von Erneuerbaren Energien.

  3. 3

    Eine Dynamisierung der EEG -Umlage kann Lastmanagementpotenziale mobilisieren und verbessert die Systemintegration der Eigenerzeugung.

    Sie gibt Anreize zur Steuerung der Erzeugung und Lastanpassungsowie zur Vermeidung negativer Preise. Dies führt zur Kostensenkung sowohl bei der Eigenerzeugungals auch im Gesamtsystem.

  1. 1

    Die gegenwärtigen Ausnahmeregelungen im EEG müssen grundlegend reformiert werden, da sonst eine sich selbst verstärkende EEG-Umlagen-Erhöhung droht.

    Das derzeitige Modell benachteiligt kleine und mittelständische Unternehmen, führt zum Outsourcing von Beschäftigung und reizt ineffiziente Eigenstromkraftwerke an. 

  2. 2

    Eine europarechtskonforme Reform begrenzt die Ausnahmen auf Industrien, die energie- und exportintensiv sind – und führt keine unternehmensbezogene Kriterien ein.

    Privilegiert wären dann die 15 Sektoren, die derzeit unter die EU-Emissionshandels-Strompreiskompensation fallen, u.a. Chemie, Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Papier.

  3. 3

    Auch privilegierte Industrien und Eigenstromerzeuger sollten sich mit reduzierten Sätzen an der EEG-Finanzierung beteiligen.

    Denn energieintensive Industrien profitieren von den durch die Erneuerbaren Energien gesenkten
    Strompreisen, Eigenstromerzeuger von der Existenz des Gesamtsystems.

  4. 4

    Eine solche Reform der EEG-Ausnahmeregelungen gleicht Energie-, Industrie- und Verbraucherinteressen aus und senkt die EEG-Umlage um 20% von 6,24 auf 5 ct/kWh.

    Privilegierte Industrien zahlen dann einen reduzierten Umlagesatz von 10% (ca. 0,5 Cent), Eigenstromerzeuger erhalten einen Freibetrag von 3,5Cent (EEG-Beitrag ca. 1,5 Cent).


  1. 1

    Beim Schritt von 25 % auf 50 % Erneuerbare Energien werden systemdienliche Auslegung und Betrieb der EE-Anlagen zentral, da sonst die Gesamtsystemkosten deutlich steigen.

    Systemdienliche Auslegung und systemdienlicher Betrieb von Wind- und Solaranlagen werden jedoch von der derzeitigen EEGFinanzierungsform, der gleitenden Marktprämie, kaum angereizt.
     

  2. 2

    Der Energy-only-Marktpreis wird EE-Anlagen nie ausreichend refinanzieren, muss jedoch als zentrale Steuerungsgröße des Gesamtsystems bei den EE-Anlagenbetreibern unverzerrt ankommen.

    Die gleitende Marktprämie des geltenden EEG verzerrt aber das Preissignal des Spotmarkts, mit der Folge vermehrt auftretender negativer Börsenpreise und entsprechend steigender EEG-Umlage.
       

  3. 3

    Im EEG 2016 sollte daher die Finanzierung von EE-Anlagen auf die Zahlung von Kapazitätsprämien für systemdienliche Kapazität umgestellt werden.

    Diese Umstellung bedeutet zwar, dass EE-Anlagenbetreiber das Strompreis-Risiko übernehmen müssen, gleichzeitig reduziert es jedoch ihr Wetterrisiko. Ein Risikobandbreitenmechanismus kann zudem das Strompreis-Risiko begrenzen.

  4. 4

    Der Übergang zu Ausschreibungen für systemdienliche Kapazitäten sollte schrittweise erfolgen und durch Sonderregeln für kleine Projekte aus dem Bereich der Bürgerenergie ergänzt werden.

    Die für das EEG 2016 vorgesehenen Ausschreibungen werden nicht für alle Technologien und Anlagenklassen in kurzer Frist möglich sein. In diesen Segmenten sollte mit festgesetzten Kapazitätsprämien begonnen werden.

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