Unsere wichtigsten Erkenntnisse

Effizienz

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    Deutschland und Europa müssen mit der Ursachenbekämpfung von Energiekrise und fossiler Inflation beginnen.

    Bisher hat die Bundesregierung 295 Milliarden Euro bereitgestellt, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der fossilen Energiekrise bis zum Frühjahr 2024 kurzfristig abzufedern. Über dieses Krisenmanagement hinaus braucht es jetzt dringend ein Inflationsbekämpfungspaket, das darauf abzielt, die Energiekrise strukturell zu lösen und die Inflation zu stoppen.

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    Ein Inflationsbekämpfungspaket, das wirkt, reduziert konsequent die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen, der Ursache von Energiekrise und fossiler Inflation.

    Entscheidend ist, die preisdämp-fende Wirkung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz schnellstmöglich zu heben. Dafür muss die Bundesregierung in Deutschland und auf europäischer Ebene ausreichend Finanzmittel für Zukunftsinvestitionen gegen die Krise bereitstellen.

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    Der zusätzliche Finanzbedarf für das Paket beträgt 92 Milliarden Euro. Dem stehen eingesparte Importkosten für Erdgas und Öl von 160 Milliarden Euro gegenüber.

    Bis 2027 werden Mittel primär für die Ansiedlung von Schlüsselindustrien in Europa, die soziale Wärmewende, eine schnelle In-dustrietransformation, Importe Erneuerbarer Energien und internationale Klima- und Energiepart-nerschaften benötigt.

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    Das Paket leistet einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung des (Industrie-) Standorts Deutschland und für das Erreichen der Klimaziele.

    Die Energiekrise beschleunigt bereits den globalen Hoch-lauf von Zukunftstechnologien, unter anderem infolge des Inflation Reduction Act in den USA. Die zügige und ambitionierte Umsetzung eines Inflationsbekämpfungspakets stellt sicher, dass Deutschland und Europa ein zentraler Markt für Zukunftstechnologien bleiben.

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    Eine gesetzlich verankerte und ambitioniert gestaltete 65-Prozent-Regel senkt den Gasverbrauch und hilft die Gebäude-Klimaziele zu erreichen.

    Ausnahmeregelungen sollten eng gefasst sein. (Nachhaltige) Biomasse ist knapp und sollte Gebäuden vorbehalten sein, die anders schwer zu versorgen sind. Wasserstoff steht mittelfristig im Wärmemarkt nicht ausreichend zur Verfügung und stellt keine sinnvolle Umsetzungsoption dar.

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    Die 65%-Regel schafft Planungssicherheit für Marktakteure und fördert so den Aufbau von Wärmepumpen-Fertigungskapazitäten und neuen Geschäftsmodellen.

    Dies unterstützt den notwendigen Hochlauf auf 500.000 Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 und ermöglicht deutschen Wärmepumpenherstellern, Kostenreduktionspotenziale durch stärker automatisierte Fertigungsprozesse zu erschließen.

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    Wärmepumpen heizen auch im Bestand ohne oder mit geringen Sanierungsmaßnahmen effizient.

    Wärmepumpen am Markt erfüllen schon heute nahezu alle denkbaren Anforderungen. In sehr vielen Fällen arbeiten Wärmepumpen auch mit vorhandenen Heizkörpern erfolgreich und liefern kostengünstiger Wärme als Gaskessel.

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    Mehr Fachkräfte für die Installation – dafür braucht es begleitende Maßnahmen.

    Um ausreichend Fachkräfte zu qualifizieren, müssen die Ausbildungsinfrastruktur gefördert, die Fortbildung finanziert und die Ausbildungscurricula aktualisiert werden. So werden neue, attraktive Berufsfelder geschaffen, während Qualität und Tempo des Wärmepumpen-Einbaus steigen.

Aus Studie : Durchbruch für die Wärmepumpe
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    Eine zügige industrielle Wärmewende trägt zum Klimaschutz bei und ist notwendig, um den deutschen Beitrag zur Minderung des Erdgasverbrauchs im Rahmen des REPowerEU zu erfüllen.

    Bis 2030 können Industriestandorte in Deutschland 90 TWh Erdgas durch die Elektrifizierung industrieller Prozesswärme einsparen. Das entspricht bis zu drei Viertel der in der Industrie notwendigen Einsparung gemäß REPowerEU-Plan und mindert 12,5 Millionen Tonnen CO₂ – 18 Prozent des deutschen Sektorziels für die Industrie.

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    Der Einsatz von Wärmepumpen und Elektrodenkesseln in der Industrie muss im Einklang mit der Dekarbonisierung des Stromsektors erfolgen.

    Ein flexibler Stromverbrauch hilft, hohe Anteile Erneuerbarer Energien zu integrieren und deren volatile Erzeugung besser zu nutzen. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Zielvorgabe der Bundesregierung von 80 Prozent Erneuerbaren bis 2030 effizient zu erreichen.

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    Durch den Abbau regulatorischer Hemmnisse und Fehlanreize wird Elektrifizierung attraktiver und Flexibilität ermöglicht.

    Um Verbrauchsflexibilitäten anzureizen, muss die Einführung zeitlich differenzierter Netzentgelte politische Priorität werden. Ebenso muss die Privilegierung erdgasbasierter Technologien gegenüber direktelektrischen Anwendungen beendet werden.

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    Im Energiesicherungsgesetz sollte das Jahr 2035 für einen Ausstieg aus fossilen Energieträgern für Prozesswärme bis 500 Grad verankert werden.

    Ein Sonderförderprogramm kann die Kostenlücke bei strombasierten Technologien schließen und ein gesetzlicher Zero-Carbon-Standard für Neuinvestitionen schafft Planungs- und Investitionssicherheit.

Aus Studie : Power-2-Heat
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    Die aktuelle Energiekrise macht es zwingend erforderlich, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen und importierten Rohstoffen zu verringern.

    Allein die industrielle Produktion von Kunststoffen, Stahl, Aluminium und Zement machen 13 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs und 581 Mt der jährlichen Emissionen aus. Zudem importiert die EU sehr große Mengen an Gas, Öl und Kohle, um Kunststoffe und andere ener-gieintensive Materialien herzustellen.

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    Verbessertes Recycling und höhere Materialeffizienz bergen sowohl kurz- als auch langfristig ein enormes ungenutztes Potenzial für den Übergang zu einer fossilfreien Produktion von energieintensiven Materialien.

    Mit ambitionierten Politikmaßnahmen könnten die jährlichen Industrieemissionen in der EU bis 2030 um bis zu 10 Prozent (70 Mt) und bis 2050 um 34 Prozent (239 Mt) gegenüber denen von 2018 reduziert werden. Allein bei der Kunststoffherstellung könnten bis 2030 jährlich fossile Brennstoffe im Umfang von etwa 2,7 Milliarden Kubikmetern Gas und 149 Millionen Barrel Öl eingespart werden.

  3. 3

    Der Realisierung dieser Vermeidungs- und Einsparpotenziale muss eine Priorität in neuen EU-Rechtsvorschriften zur Kreislaufwirtschaft eingeräumt werden. Um Energiesicherheit und Klimaneutralität in Einklang zu bringen, muss die Gesetzgebung die Nachfrage nach hochwer-tigem Recycling ankurbeln und gleichzeitig die Sammlung hochwertiger Rezyklate intensivieren und das Angebot steigern.

    Erforderliche Politikinstrumente sind erweiterte Quoten für recycelte Bestandteile, Investitionshilfen für die rasche Einführung innovativer Recyclingtechnologien sowie Kennzeichnungs- und Best-Practice-Vorgaben für Sammlung, Sortierung, Recycling und Wiederverwendung.

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    Die EU-Mitgliedstaaten können schon heute wichtige Politikmaßnahmen umsetzen, die die Treibhausgasemissionen bereits innerhalb der nächsten ein bis fünf Jahre wirksam reduzieren.

    Beispiele hierfür sind ein umfassenderes Verbot von Einweg- und nicht wiederverwertbaren Kunststoffen, die Einführung von Pfandsystemen für Kunststoffverpackungen, Investitionen in die Nachsortierung und moderne Recyclingverfahren.

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    Die aktuelle Regulierung energetischer Sanierung von Mietwohngebäuden ist schlecht für Klima und Mieten.

    Die geltende Modernisierungsumlage belohnt in erster Linie, wie teuer eine Sanierung war, und nicht wie effektiv. Und der ab 2021 in Kraft tretende CO2-Preis auf Gas und Heizöl setzt keine Sanierungsanreize, denn er ist für Hauseigentümer ein Durchlaufposten und erhöht allein die Mietnebenkosten.

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    Andere Länder machen vor, dass effektiver Klimaschutz in Gebäuden möglich ist, wenn die Anreize stimmen.

    So sind die Emissionen schwedischer Haushalte seit 2000 um 95 Prozent gesunken. Ein wesentlicher Grund ist das Konzept der Warmmieten verbunden mit hohen CO2-Preisen, sodass Hauseigentümer hohe Anreize für Effizienzinvestitionen haben.

  3. 3

    Warmmieten mit Temperaturfeedback können das Vermieter-Mieter-Dilemma auflösen.

    Ein neues juristisches Gutachten zeigt: Auch in Deutschland kann eine Regulierung implementiert werden, die auf Warmmieten basiert und so zielgerichtete Energieeffizienzanreize für beide – Mieter und Vermieter – schafft.

  4. 4

    Der Schlüssel zur Wärmewende im Mietsektor liegt in der Kombination von vier Elementen: stetig steigenden CO2-Preisen, Warmmieten, staatlicher Förderung und verpflichtenden Sanierungsfahrplänen.

    Steigende CO2-Preise erhöhen die Anreize zur Sanierung. Warmmieten sorgen dafür, dass diese Anreize beim richtigen Adressaten landen. Staatliche Förderung schließt das verbleibende Kostendelta zwischen Wirtschaftlichkeit und Zielniveau. Und verpflichtende Sanierungsfahrpläne sorgen dafür, dass jedes Haus spätestens bis 2050 klimaneutral wird.

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    Die aktuelle Umsetzung der Wärmewende ist mangelhaft, das Erreichen des Gebäudesektorziels 2030 ist stark gefährdet.

    Um die Emissionen von heute 130 Millionen Tonnen CO2 auf 70 bis 72 Millionen Tonnen in den nächsten elf Jahren zu senken, brauchen wir ein flächendeckendes Hochskalieren aller verfügbaren Technologieoptionen: Dämmung, Wärmepumpen, Wärmenetze, dezentrale Erneuerbare und Power-to-Gas. Die Zeit des Entweder-oder beim Einsatz verschiedener Gebäudetechnologien ist angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit vorbei.

  2. 2

    Energieeffizienz im Gebäudebestand ist die Eintrittskarte für Technologieoffenheit.

    Eine deutliche Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens ein Drittel bis 2050 ist die Voraussetzung dafür, dass ein sinnvoller Wettbewerb zwischen verschiedenen Energieversorgungsoptionen wie Erneuerbaren Energien, Wärmepumpen, synthetischen Brennstoffen oder dekarbonisierten Wärmenetze stattfinden kann. Denn je effizienter die Gebäude, desto realistischer ist der notwendige Ausbau auf der Erzeugungsseite.

  3. 3

    Power-to-Gas kann eine ambitionierte Effizienzpolitik im Gebäudebereich nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

    Synthetische Brennstoffe sind zwar im Jahr 2050 in allen Klimaschutzszenarien ein relevanter Bestandteil der Energieversorgung, aber sie können bis 2030 nur einen kleinen Beitrag liefern und sind auch für den Zeitraum 2030 bis 2050 deutlich teurer als die meisten Energieeffizienz-

    maßnahmen im Gebäudesektor. Zudem dürfte der Großteil der dann erzeugten Power-to-Gas-Mengen von anderen Märkten (Industrieprozesse, Schiffs-, Flug- und Lkw-Verkehr) absorbiert werden.

  4. 4

    Um die Wärmewende zum Erfolg zu führen,

    brauchen wir zügig eine „Roadmap Gebäudeenergie-effizienz 2030“ mit einem zielgerichteten Instrumentenpaket. Hierunter fallen sowohl Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sowie bei den Energiesteuern als auch eine Neu­ausrichtung der Fördermaßnahmen. Nur wenn bei allen Gebäude-Klimaschutztechnologien eine Vervielfachung der Installationszahlen stattfindet, sind die Wärmewendeziele 2030 und 2050 erreichbar.

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  2. 2

    Die anhaltenden Proteste der Gelbwesten sind hausgemacht von der Regierung Macron.

    In den letzten 18 Monaten hat die französische Regierung u.a. die Vermögenssteuer abgeschafft, die pauschalen Sozialbeiträge erhöht, die Wohngeldzuschüssen gesenkt und die Tabaksteuer erhöht. Zusammengenommen mit der Energiesteuererhöhung ohne Ausgleich haben diese Maßnahmen die soziale Schere weiter geöffnet

  3. 3

    Eine CO2-Besteuerung führt zwangsläufig zu Verteilungseffekten, sodass eine Rück-verteilung der Einnahmen für untere Einkommensgruppen zwingend ist.

    Der CO2-Aufschlag auf Energieverbrauch wirkt, wie jede Verbrauchssteuer, regressiv: Haushalte mit nied-rigem Einkommen sind prozentual stärker betroffen als Haushalte mit hohem Einkommen. Dies war auch in Frankreich der Fall. Eine Pro-Kopf-Rückverteilung der Einnahmen oder andere Rück-verteilungsmechanismen sind notwendig, um hier einen Ausgleich zu schaffen.

  4. 4

    Damit eine CO2-Besteuerung auf Akzeptanz stößt, muss sie für den Staatshaushalt aufkommensneutral umgesetzt werden.

    In Frankreich diente der größte Teil der Einnahmen aus dem CO2-Aufschlag auf die Energiesteuern der Haushaltssanierung. Die contribution climat énergie wurde daher von weiten Teilen der Bevölkerung nicht als Klimaschutzmaßnahme anerkannt. Neben dem sozialen Ausgleich ist daher eine Verwendung der Einnahmen für unmittelbar erfahrbare Klimaschutzmaßnahmen nötig.

Aus Studie : Die Gelbwesten-Proteste:
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    Die EEG-Umlage wird 2021 von 6,8 Cent je Kilowattstunde auf ein Rekordhoch von etwa 8,6 Cent steigen, sofern der Gesetzgeber die Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis nach dem novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetz nicht zügig auf das EEG-Konto weiterleitet.

    Die Hauptursache für den Anstieg bei der EEG-Umlage ist ein gesunkener Börsenstrompreise infolge des Preisverfalls bei Erdgas (+1,1 Cent) sowie des Einbruchs der Stromnachfrage durch die Corona-Krise (+0,7 Cent).

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    Die Einnahmen aus dem erhöhten CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab 2021 können den Anstieg der EEG-Umlage 2021 auf 7,1 Cent je Kilowattstunde begrenzen.

    Das Bundeskabinett hat jüngst vorgeschlagen, den von 2021 an geltenden CO2-Preis auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas von 10 auf 25 Euro je Tonne zu erhöhen. Werden die Mehreinnahmen entsprechend der Bund-Länder-Einigung im Vermittlungsausschuss vom Dezember 2019 komplett zur Senkung der EEG-Umlage eingesetzt, wird dadurch der Anstieg der Umlage um etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde gedämpft. Die eigentlich beabsichtigte Senkung der EEG-Umlage kann aber aufgrund der Corona-Effekte nicht erreicht werden.

  3. 3

    Im Rahmen des geplanten Corona-Konjunkturprogramms sollte die EEG-Umlage einen Zuschuss von 5 Cent je Kilowattstunde aus dem Bundeshaushalt erhalten – und so im Jahr 2021 auf 3,6 Cent je Kilowattstunde halbiert werden

    Diese Finanzspritze von rund 12 Milliarden Euro zuzüglich 1 Milliarde Mehrwertsteuer im Zuge eines Corona-Wachstumspakets würde kurzfristig die Stromrechnung entlasten und Kaufkraft in gleicher Größenordnung stärken. Sie könnte ab 2022 sukzessive durch die steigenden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung abgelöst werden. Bei einer nochmaligen Erhöhung des CO2-Preises wäre sogar die komplette Abschaffung der EEG-Umlage denkbar – angesichts aktuell sehr niedriger Öl- und Gaspreise eine historische Chance.

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    Ein CO2-Preis ist das Fundament einer wirksamen und kosteneffizienten ­Klimapolitik.

    ­Klimaverträgliche Alternativen werden durch einen CO2-Preis attraktiver und klima­schädigender Energieverbrauch teurer. Bisher existiert ein Preis für den Ausstoß klimaschädigender Gase nur für die vom Europäischen Emissionshandelssystem erfassten Treibhausgas-Quellen aus der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie, nicht jedoch für die erheblichen CO2-Mengen aus dem Verkehrs- und Wärmesektor. Ein CO2-Preis auch in diesen Sektoren schafft wirtschaftliche Anreize zur Emissionsminderung durch Investitionen in klimaschonende Technologien und Verhaltensanpassungen.

  2. 2

    Bei Rückverteilung der Einnahmen aus dem CO2-Preis lassen sich sozial unausgewogene Verteilungswirkungen weitestgehend vermeiden.

    Ein CO2-Preis führt bei den privaten Haushalten zunächst zu Mehrausgaben für Mobilität und Wärme. Bei einem Preis von 50 Euro je Tonne CO2 wird beispielsweise Benzin um circa 14 Cent je Liter teurer, Heizöl um knapp 16 Cent je Liter und Erdgas um etwa 1,2 Cent je Kilowattstunde. Die Rückverteilung erfolgt mittels einer „Klimaprämie“ von 100 Euro pro Kopf und Jahr sowie einer Stromsteuersenkung von rund 2 Cent je Kilowattstunde. Haushalte mit niedrigem Energieverbrauch werden durch eine solche Reform unter dem Strich entlastet, während Haushalte mit hohem Energieverbrauch und Treibhausgasausstoß höhere Kosten zu tragen haben. Untere und mittlere Einkommensgruppen erhalten im Durchschnitt mehr Geld zurück als sie für ihren – vergleichsweise geringen – CO2-Ausstoß zahlen.

  3. 3

    Durch eine gleichzeitige Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld werden auch Pendelnde mit niedrigem und mittlerem Einkommen mehrheitlich entlastet.

    Für Haushalte im ländlichen Raum treten keine nennenswerten systematischen Zusatzbelastungen durch die CO2-Bepreisung auf. Durch die an jeden ausgezahlte Klimaprämie profitieren insbesondere größere Haushalte und damit Familien. Auch die meisten Mieterhaushalte zählen zu den Gewinnern.

  4. 4

    Ein Ausgleichsfonds für stark betroffene Haushalte ergänzt das Reformmodell.

    Trotz Rückverteilung der Einnahmen verbleiben auch in den unteren und mittleren Einkommensgruppen noch Haushalte, denen signifikante Zusatzkosten entstehen. Hierfür wird ein aus den CO2-Einnahmen gespeister Ausgleichsfonds in Höhe von etwa 300 Millionen Euro aufgesetzt, durch den diese Belastungen effektiv begrenzt werden können.

  5. 5

    Prioritärer Ansatzpunkt zur Unterstützung betroffener Haushalte sollten allerdings zielgerichtete Programme sein, durch die klimaschonendes Verhalten und eine dauerhafte Minderung des Energieverbrauchs ermöglicht und gefördert werden.

    Dazu zählen beispielsweise Anreizprogramme für klimaeffizientes Heizen und Bauen, Informations- und Beratungsprogramme oder Investitionen in den öffentlichen Verkehr. Hierdurch werden Treibhausgas-Ausstoß und finanzielle Belastung der privaten Haushalte gleichermaßen reduziert. Ein CO2-Preis ist somit nur ein – unverzichtbarer – Baustein einer effektiven und sozial ausgewogenen Klimaschutzstrategie.

Aus Studie : Klimaschutz auf Kurs bringen
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    Strom wird um ein Vielfaches höher belastet als Benzin, Diesel, Erdgas oder Heizöl.

    Strom wird derzeit durch Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelte mit 18,7 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) belastet, Benzin mit 7,3 ct/kWh, Diesel mit 4,7 ct/kWh, Erdgas mit 2,2 ct/kWh und Heizöl mit nur 0,6 ct/kWh. Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn man die impliziten CO₂-Belastungen der Energieträger vergleicht: Der Stromverbrauch hat mit 185 Euro je Tonne CO₂ die mit Abstand höchste implizite CO₂-Belastungen.

  2. 2

    Das derzeitige System der Steuern, Entgelte, Abgaben und Umlagen auf Energie verhindert eine kosteneffiziente Energiewende.

    Die sachlich inkonsistente Systematik verzerrt Kraftwerkseinsatz, Flexibilität und Nachfrage und verursacht Ausweichreaktionen. Zudem behindert sie Lastmanagement, Elektromobilität, Power-to-X-Technologien und eine effiziente Gebäudesanierung.

  3. 3

    Eine Reform des Netzentgelte-, Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems ist dringlich.

    Mit jedem Jahr verschärft sich die Situation. Jeder Reformvorschlag sollte sich daher an vier Kriterien orientieren: volkswirtschaftliche Effizienz, Sicherstellung der Finanzierungsbasis, Verteilungsgerechtigkeit und Good Governance.

  4. 4

    Der effiziente Lösungsraum einer Reform enthält vier Kernelemente, die es sinnvoll zu kombinieren gilt:

    eine CO₂-orientierte Reform der Strom- und Energiesteuern, eine verursacher- und verteilungsgerechte Finanzierungsbasis für die Netze, eine sektorübergreifende Finanzierung der Energiewendekosten und das Einführen von zeitvariablen Tarifkomponenten.

Aus Studie : Neue Preismodelle für Energie
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    Das heutige System von Netzentgelten Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom, Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl gefährdet eine erfolgreiche Energiewende.

    Diese staatlich veranlassten oder regulierten Energiepreisbestandteile führen zu Preisverzerrungen innerhalb der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr und über die Sektorgrenzen hinweg. Wohlfahrtsverluste, Wettbewerbsbehinderung und Ineffizienzen sind die Folge, unnötig hohe Kosten entstehen.

  2. 2

    Kernbestandteil jedweder Reform sollte die wirksame CO2-Bepreisung sein.

    Ein CO2-Mindestpreis im europäischen Emissionshandelssystem und CO2-orientierte Energiesteuern bei gleichzeitigem (teilweisen) Wegfall der EEG- und anderer Umlagen steigern die Wohlfahrt, mindern die Benachteiligung kleiner Haushalte, reduzieren die Wettbewerbsverzerrung bei der Sektorenkopplung und machen die Emissionsminderungsziele erreichbar.

  3. 3

    Eine neue Netzentgeltsystematik minimiert die zukünftigen Systemkosten.

    Die Reform der Stromnetzentgelte kann einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Netzkosten insgesamt zu reduzieren und fair zwischen den Netznutzern zu verteilen. Zentrales Element für eine effiziente und kostenminimierende Netznutzung sind zeitvariable Tarifkomponenten.

  4. 4

    Die rechtlichen Hürden der Reformoptionen sind unterschiedlich hoch.

    Die CO2-Orientierung der Energiesteuern und die (Teil-)Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundehaushalt sind rechtlich grundsätzlich umsetzbar. Bei der EEG-Umlage besteht das Risiko, dass sie EU-rechtlich als Beihilfe eingestuft wird. Der Ausweitung der EEG-Umlage auf Wärme und Verkehr steht rechtlich die fehlende Finanzierungsverantwortung entgegen.

  1. 1

    Eine aufkommensneutrale, CO2-orientierte Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen auf Energie ist seit Jahren überfällig – und kurzfristig möglich.

    Strom ist in Deutschland sehr teuer, während Kohle, Öl, Gas, Benzin und Diesel relativ günstig sind. Ökonomen erklären seit langem, dass eine stärkere CO2-Bepreisung zwingend notwendig ist für erfolgreichen Klimaschutz. Eine Reform der seit 15 Jahren nicht geänderten Energiesteuern ist dabei das Mittel der Wahl – bei Strom, Wärme und Verkehr.

  2. 2

    Die Politik hat die Wahl: Zwischen einer kleinen, mittleren und großen Variante – und zwei Optionen zur Rückverteilung der Mittel.

    Die Spanne liegt zwischen 45 und 125 Euro pro Tonne CO2 – mit einer kontinuierlichen Steigerung auf 86 Euro als Mittelvariante (französisches Modell). Im Gegenzug kann der Strompreis massiv gesenkt werden oder ein Pro-Kopf-Energiewendebonus von 120 bis 200 Euro ausbezahlt werden.

  3. 3

    Zur Reform gehört ein „Wechsel-Fonds für die private Energiewende“ für besonders vom CO2-Aufschlag Betroffene.

    Dieser Fonds finanziert besonders Betroffenen den Wechsel hin zu CO2-armen Technologien. Ziel: Im Jahr 2025 sind alle Heizungen mit hohem Ölverbrauch ersetzt durch Sanierung und Heizungsaustausch, alle Viel-Pendler haben ihren Diesel-Pkw gegen ein Elektro-Auto ausgetauscht. Damit werden die CO2-Aufschläge weggespart.

  4. 4

    Ohne eine CO2-orientierte Energiesteuerreform im Klimaschutzgesetz 2019 sind die Energiewende- und Klimaschutzziele 2030 nicht zu erreichen.

    Wenn die Politik sich aufgrund des medialen Verhetzungspotenzials nicht an das Thema herantraut, wird die Energiewende scheitern. Denn gegen falsche Preissignale kann man nicht anfördern.

  1. 1

    Effizienz und Flexibilität wachsen zusammen zu einem gemeinsamen Konzept: Flex-Efficiency.

    Denn mit immer mehr Erneuerbaren Energien in der Stromversorgung bekommt Effizienz eine zeitliche Komponente: Wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, steigen die Strombörsenpreise – und Stromeffizienz wird wertvoller als in Zeiten hoher Erneuerbare Energien-Stromproduktion.

  2. 2

    Flex-Efficiency wird zum Paradigma für Design und Betrieb von Industrieanlagen.

    Mit zunehmenden Anteilen von Wind- und Solarstrom werden die Preisschwankungen an der Strombörse steigen. Bei der Entwicklung neuer Industrieanlagen sollten Energieeffizienz und Flexibilität schon heute gemeinsam gedacht werden, um in Zukunft von den Stunden mit niedrigen Preisen zu profitieren.

  3. 3

    Die Flexibilitätsmärkte und deren Produkte sollten weiter verbessert werden.

     Marktzugang, Marktstrukturen und die richtigen Produkte (zum Beispiel abschaltbare Lasten und weiteres Demand Side Management) sind entscheidend dafür, dass Marktpreissignale einen aus Systemsicht optimierten und zugleich wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen oder entsprechende Investitionen anreizen.

  4. 4

    Investitionen in Flex-Efficiency brauchen eine Kombination von marktlichen und anderen Anreizen.

    Marktpreise generieren gute Anreize für die Optimierung und den Betrieb großer, energieintensiver Anlagen. Sie versagen jedoch oft bei „durchschnittlichen“ Prozessen, Speichern und Querschnittstechnologien. Ergänzende Instrumente sind erforderlich, um dieses Potenzial zu heben.

Aus Studie : Flex-Efficiency
  1. 1

    Effizienzrichtlinie und Aktionsplan Energieeffizienz bieten die Chance, Effizienz aus der Nische zu holen.

    Bisher war Energieeffizienz der stiefmütterlich behandelte Teil der Energiewende, obwohl es volkswirtschaft­lich insgesamt kostengünstiger ist, in den nächsten zehn Jahren den jährlichen Strombedarf um 85 TWh und den Brennstoffbedarf im Wärmemarkt um mehr als 900 PJ zu reduzieren.

  2. 2

    Bei geeigneten Rahmenbedingungen kann die Energiewirtschaft mit Energieeffizienz mehr Geld verdienen als mit dem Verkaufen von Strom.

    Während die Marge beim Verkaufen von Strom i.d.R. bei wenigen ct/kWh liegt, kann diese durch ein Verlängern der Wertschöpfungskette in Richtung Effizienz gesteigert werden. Hierzu müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden.

  3. 3

    Ein Integrationsmodell aus den verschiedenen Vorschlägen bietet breitmöglichste Akzeptanz.

    Es gibt unter vielen Akteuren ein Set an breit akzeptierten Maßnahmen: Hierzu gehören ein Einsparfonds mit Standardprogrammen und Ausschreibungen, die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung sowie Maßnah­men auf regulatorischer Ebene.

  4. 4

    Der Finanzierungsbedarf für Effizienzinvestitionen ist vergleichsweise gering, benötigt aber Stabilität.

    Da haushaltsfinanzierte Programme jährlich zur Disposition stehen, sollte zum einen das KWK­Gesetz zu einem Gesetz für Stromeffizienz weiterentwickelt werden und zum anderen die steuerliche Absetzbarkeit von Maß­nahmen zur energetischen Gebäudesanierung eingeführt werden.

  1. 1

    Die Steigerung der Energieeffizienz senkt die Kosten des deutschen Stromsystems deutlich.

    Jede eingesparte Kilowattstunde Strom reduziert Brennstoffe, CO2-Emissionen, fossile und erneuerbareKraftwerksinvestitionen sowie Netzausbau. Eine Reduktion des Stromverbrauchs bis 2035 um 10 bis 35Prozent gegenüber der Referenzentwicklung senkt die Kosten im Jahr 2035 um 10 bis 20 Milliarden Euro2012.

  2. 2

    Die Steigerung der Energieeffizienz im Strombereich ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll.

    Eine eingesparte Kilowattstunde Strom bewirkt je nach betrachtetem Szenario eine Kosteneinsparungim Stromsystem zwischen 11 und 15 Cent2012 im Jahr 2035. Sehr viele Effizienzmaßnahmen sind wesentlichgünstiger umzusetzen, ihre Umsetzung ist damit aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sinnvoll.

  3. 3

    Je geringer der Stromverbrauch, desto geringer fällt auch der Ausbaubedarf der Stromnetze aus.

    Der langfristige Ausbaubedarf im deutschen Übertragungsnetz bis zum Jahr 2050 kann bei einer deutlichenSteigerung der Energieeffizienz von 8.500 Kilometern Leitungslänge auf einen Ausbaubedarf zwischen1.750 und 5.000 Kilometern gesenkt werden.

  4. 4

    Eine Senkung des Stromverbrauchs senkt CO2-Emissionen und Brennstoffimportkosten.

    Durch eine Reduktion des Stromverbrauchs um mehr als 15 Prozent gegenüber einer Referenzentwicklungkönnen im Jahr 2020 die CO2-Emissionen um 40 Millionen Tonnen und die Importausgaben für Steinkohleund Erdgas um 2 Milliarden Euro2012 reduziert werden.

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