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Einführung in das europäische Beihilferecht
Foliensatz Maria Kleis, RAP
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Förderung erneuerbarer Energien und EU-Beihilferecht
Foliensatz Fabian Pause/Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht SUER
Fachgespräch: EU-Beihilferecht und EEG
Der Entwurf der neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG), den EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia Ende letzten Jahres veröffentlicht hat, sorgt für Unruhe in der erneuerbaren Energienbranche. Almunias Vorschlag sieht vor, dass nationale Fördersysteme für Erneuerbare Energien, die nach Art. 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Beihilfe zu werten sind, zukünftig nur dann unproblematisch als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können, wenn sie strikten Kriterien genügen. Vereinfacht zusammengefasst, sollen nach den neuen Leitlinien mit wenigen Ausnahmen lediglich eine Kombination aus Ausschreibung und verpflichtendem Prämienmodell oder die Einführung eines Systems mit grünen Zertifikaten sicher als vereinbare Beihilfen möglich sein. Das derzeitige Einspeisesystem des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) steht mit diesen Vorstellungen ebenso wie die Marktprämie nicht im Einklang. Sollte das EEG am Ende des laufenden Beihilfeverfahrens als Beihilfe zu notifizieren sein, und sollte der derzeitige Entwurf der Leitlinien Wirklichkeit werden, bliebe Deutschland nur kurze Zeit für eine grundlegende Reform. Zwar verneint die Bundesregierung u.a. unter Verweis auf ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofes (PreussenElektra), dass das EEG überhaupt Gegenstand der Beihilferegelungen ist. Die Kommission scheint aber gewillt, diese Frage erneut vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, was eine lange juristische Auseinandersetzung bedeuten könnte.
Noch handelt es sich bei dem Vorschlag um einen Entwurf der Generaldirektion Wettbewerb. Ob das Kabinett der Kommission ihn mitträgt, bleibt abzuwarten. Dennoch hat Agora Energiewende die Stiftung Umweltenergierecht (SUER) beauftragt, den aktuellen EEAG-Entwurf zu analysieren, um die Möglichkeit, an der noch bis zum 14. Februar laufenden öffentlichen Konsultation teilnehmen zu können, zu wahren.
Im Rahmen des Fachgesprächs wurde zunächst die grundsätzliche Systematik der Beihilferegelungen vorgestellt. Daran anschließend hat SUER die vorgeschlagenen Regelungen zur Förderung Erneuerbarer Energien eingeordnet, um die politische Relevanz verstehen und den Teilnehmern somit eine sachliche Basis für Beiträge zu der Konsultation bieten zu können.
Veranstaltungsdetails
Fachgespräch: EU-Beihilferecht und EEG
Radisson Blu Hotel Berlin
Raum: Saal Saphir 2 (EG)
Karl-Liebknecht-Straße 3 (gegenüber dem Berliner Dom)
10178 Berlin
Germany
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